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* Normen/Merkblätter * Verfahrenstechniken * Sachverständige

Thermische Bekämpfungsverfahren gegen "Holzwürmer"


Einleitung
Der Gegner sollte bekannt sein, ehe man den Schlachtplan schmiedet
Übersicht thermischer Verfahren
Was sagt die Holzschutznorm dazu ?
Die Beseitigung der Ursachen nicht vergessen !
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser
Bekämpfung beweglicher Holzgüter

Bestimmungsgemäß haben heute bauliche = konstruktive Maßnahmen (populär "Holzschutz ohne Gift") Vorrang beim vorbeugenden Schutz des verbauten Holzes gegen einen Befall durch holzangreifende Organismen.

Auch bei der Bekämpfung eines Befalls sind physikalische Maßnahmen den chemischen Maßnahmen vorzuziehen. Liegen dem Befall alte Baufehler zugrunde sind diese primär durch konstruktive Maßnahmen an der Baukonstruktionzu beseitigen. Zur Bekämpfung werden heute dann bevorzugt thermische Verfahren eingesetzt.

Alle holzzerstörenden Organismen sterben bei mehr oder weniger Hitze ab. Die tödliche Hitzeeinwirkung zielt auf die Gerinnung (Denaturierung) der lebenswichtigen Eiweise.

Die in diesem Bericht im Fokus stehenden hözzerstörenden Insekten (Hausbock, Nagekäfer, etc) reagieren tödlich bei einer einwirkenden Temperatur von 48°C über 150 Min (Hespeler 1936). Erhöht man die Temperatur, verringert sich die Einwirkzeit. 55°C über 60 min. m Holz bewirkt ihren sicheren Tod in allen Stadien (Eilarve, Larve, Puppe, Vollinsekt) über die Zerstörung des körpereigenen Eiweißes. Diese Wirkung nutzen alle praktisch bewährten thermischen Bekämpfungsverfahren, das sind in erster Linie die bewährten Heißluftverfahren in verschiedenen Varianten., aber auch andere elektrophasikalische Verfahren mit technisch und anwendungsbedinten Grenzen und sehr unterschiedlicher Praxisbewährung.

Oft wird gefragt, klappt das auch mit Sommerhitze oder Heißluftföhn? Nein, das ist i.d.R. wirkungslos.

Standardmaßnahme ist die Heißluftbehandlung (im Inneren). Sie wird seit 100 Jahren erfolgreich praktiziert. Mit Hochleistungslufterhitzern (~120 °C) werden große Mengen heißer Luft in den Dachstuhl geblasen oder eine Umluft mit niedrigeren Temperaturen bis runter auf 60°C umgewälzt. Dabei wird ein gewisser Überdruck erzeugt. Durch kontinuierliche Umströmung aller freiliegenden Konstruktionshölzer mit Heiß- oder Warmluft werden diese langsam aufgeheizt. Bei einer Temperatur ab 55 °C im Holzinneren beginnt die Abtötung. Nach 60 Minuten ist durch die hohe Zeitreserve die Abtötung in jedem Fall zu 100% erfolgt. (Tabelle) Durch dieses Verfahren lässt sich in den durchheizten Hölzern ohne Einbringung von chemischen Wirkstoffen eine sofortige Abtötung erreichen. Die Hausbewohner sind von der Maßnahme im Dachboden kaum betroffen.

 Heißluftbehandlung im inneren Dachraum. Die Heißluft verteilt sich durch Zirkulation. Meist muss die Decke mitbehandelt werden. Sie ist für Heißluft nur erreichbar, wenn dazu die Schüttung ausgebaut wird.
Links: Heißluftbehandlung im inneren Dachraum. Die Heißluft verteilt sich durch Zirkulation. Rechts: Meist muss die Decke mitbehandelt werden. Sie ist für Heißluft nur erreichbar, wenn dazu die Schüttung ausgebaut wird. Foto: Fa. Jarecki

Neben der Planung erfordert eine Thermische Holzschädlingsbekämpfung die Nachweise der vorgeschriebenen Untersuchungen vor Ort :
Nachweise vor Ort durch den Sachverständigen für Holzschutz (Sachkundenachweis erforderlich)
Nachweis Schadinsektenart Bestimmungsdienst
Nachweis Lebendbefalls Vitalitätsbelege
Nachweis Befallsausbreitung Bauteilprüfung
Holzquerschnittsminderungen an allen Bauteil feststellen Prüfung / Bewertung nur durch Statiker !
Der Untersuchungsbericht des Sachverständigen für Holzschutz empfiehlt die nötigen Maßnahmen.
Planung der Maßnahme durch Unternehmer
Behandlungsbereiche Wärmeverteilung, Heißluftströmung, Messtechnik
Geräteeinsatz Gerätschaften, Energieversorgung
Prüfungskatalog Messung, Kontrolle, Dokumentation
Sanierungserörterung und Sanierungsplanung
Eigendlich ist es selbstredend, dass man Schadinsekten bestimmen muß, um ihnen einen Namen zu geben. Selbstverständlich müssen auch noch lebendig sein und tragende Holzbauteile gefährdert sein, wenn sie zu bekämpfen einen Sinn haben soll. Es ist also vor der Bekämpfung zu klären, ob überhaupt Nur dann ist an der Baukonstruktion eine Bekämpfung bestimmungsgemäß zulässig und zu empfehlen oder vorzusehen.

Nichttragende Bauteile interessieren die Bauordnungen weniger, daher sind hierzu bekämpfende Maßnahmen gesondert zu vereinbaren. Die Norm empfiehlt, hierbei oder bei beweglichen Holzgütern (z.B. Möbel), angeleht zu verfahren.

Wenn ein Befall nicht mehr aktiv und/oder befallene Dachbalken gar nicht mehr tragfähig sind, ist der Sinn einer Bekämpfungsmaßnahme immer zu hinterfragen.

Der Untersuchungsbericht des Sachverständigen für Holzschutz dokumentiert seine Feststellungen, die Grundlagen seiner Bewertung sind und woraus sich unter Einschluß von Alternativen seine Empfehlungen zu nötigen Maßnahmen ergeben.

Bei ausgebauten Dachgeschossen muß eine Durchströmung möglich gemacht werden. Dazu werden die Dämmungen in den Dachschrägen ausgebaut.
Bei ausgebauten Dachgeschossen muß eine Durchströmung möglich gemacht werden. Dazu werden die Dämmungen in den Dachschrägen ausgebaut.

Der Untersuchungsbericht des Sachverständigen für Holzschutz enthält z.B. die Angaben zu Insektenart, Befallsnachweis, Befallsausbreitung, Befallsursachen und Empfehlungen zu nötigen Maßnahmen sowie zu behördlichen Auflagen (z.B. Denkmalschutz, Schützenswerte Tiere usw.). Für thermische Maßnahmen sind u.a. weitergehende Feststellungen nötig, z.B. Darstellung des Objektes samt Gebäudeform und Raummaßen, der Art der Holzbaukonstruktion samt Holzart, Einschnitt und Querschnitten, begrenzender Bauteile und temperaturunverträglicher Materialien.

Bekämpfungsmaßnahmen erfordern Fachfirmen mit entsprechender Sachkunde (z.B. Sachkundenachweis für Holzschutz am Bau ), die über einschlägige Kenntnisse, nachweisbare Erfahrungen und die erforderliche Technik verfügen.(Landesbauordnung, DIN 68800 Teil 4 und VOB).
Heißluftbehandlung z.B. eines Blockhauses. Eine Einhausung ist erforderlich. Die Heizzeit dauert hier 12 Std.
Heißluftbehandlung z.B. eines Blockhauses. Eine Einhausung ist erforderlich. Die Heizzeit dauert hier 12 Std. Foto: Fa. Jarecki, Babensham (München)
Heißluftverfahren am Objekt
Heißluftverfahren am Objekt Foto: Bojarzin Holz- und Bautenschutz GmbH, Hamburg
Bei Durchführung der Arbeiten ist eine sofortige sichere Erfolgskontrolle bei regelmäßigem Ablesen und Halten der Abtötungstemperaturen gegeben.
Bei Durchführung der Arbeiten ist eine sofortige sichere Erfolgskontrolle bei regelmäßigem Ablesen und Halten der Abtötungstemperaturen gegeben. Foto: Fa. Parisek saniert, Bamberg

Der Normalfall ist die Bekämpfung von holzzerstörenden Insekten (überwigend Hausbock) im Gebäudeinneren.

Anders ist die Gegebenheit z.B. bei Blockholzhäusern, wo z.B. ein Hausbockbefall auch an den Außenseiten möglich ist. Hier ist das Aufheizen auch der Außenseiten nötig. Dies kann nur mit einer Einhausung erreicht werden. Die Aufheizdauer ist dann entsprechend länger und erreicht in solchen Fällen bis zu 12 Stunden.

Alternativ bietet sich ganau hier die Mikrowelle an, die keine Einhausung erfordert und technikbedingt gezielt innerhalb von wenigen Minuten hohe Temperaturen auch im Inneren des bsi zu 30 cm dicken Querschnitts punktgenau erreichen kann und die Verteilung mit einer Thermokamera verfolgen kann.

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Der Gegner sollte bekannt sein, ehe man den Schlachtplan schmiedet

Jede Insektenart gedeiht unter speziellen Bedingungen, die Methoden zur Bekämpfung sind diesen anzupassen. Die Bestimmung der Art ist die erste Maßnahme. Daraus folgen mögliche und geeignete Bekämpfungsmaßnahmen. Hierzu ist in jedem Fall ein Fachmann hinzuzuziehen.

Beispiele für Zusammenhänge, die beachtet werden müssen:

Bei thermischen Verfahren können auch geschützte Tiere (z.B. Fledermäuse, Eulen, Turmfalken, Hornissen etc.) vernichtet werden. Auskünfte zum Vorkommen solcher Tiere und praktisch Hilfe geben Naurschutzbeauftragte oder Naturschutzverbände (Naturschutzbehörde, Bund Naturschutz, Vogelschutzbund. o.ä.). Einvernehmliche Lösungen, z.B. Umsiedlung durch autorisierte Fachleute werden sicher zu finden sein. Die empfindlich hohen Geldbußen überzeugen auch Uneinsichtige.
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Thermische Verfahren in der Übersicht

Thermisches Verfahren Besonderheiten längere Praxis-bewährung Wirkungs- beschränkungen Anwendung in der Praxis
Standardverfahren für tragende und aussteifende Holzbauteile* (geregelt in DIN 68800-4)
Heißluft-
verfahren
Einblasverfahren, Umluftverfahren, i.d.R. ohne Einhausung ja wenige, großflächig und einfach im Gebäude anwendbar Regelverfahren, Aufheizung über wenige Stunden
Links, ein Beispiel einer (besonderen) feuchtegeregelten Warmluftbekämfung (< 60°C Raumtemperatur) bei Insektenbefall (Xestobium) an einem Eichenfachwerkhaus im Freilichtmuseum in Detmold. Das Gebäude wird komplett dicht eingehaust. Die Behandlungszeit erstreckt sich über Tage. Der enorme Wassereintrag und die spätere Entfeuchtung erfordert eine aufwendige Regelung und Kontrolle ist rund um die Uhr erforderlich. Die Kosten sind so hoch, dass es unwirtschaftlich ist.
Foto: Klopfer
Sonderverfahren** (geregelt im WTA-Merkblatt "Heissluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken")
Warmluft-
verfahren**
wie Heißluft wirksam, geregelte Umluftfeuchte, immer eingehaust (ja) am Gebäude sehr aufwendig, daher weniger sinnvoll sinnvoll stationär im Raum oder Container
Mikrowellen-
verfahren**
Strahlungsverfahren kurzwellig (ja) sinnvoll bei lokalem Insektenbefall oft angewandt, lokal / begleitend
Hochfrequenz-
verfahren**
Aufbau eines Wechselfelds nein komplizierte Technik ganz selten, begleitend.
Infrarot-
verfahren**
Strahlungsverfahren langwellig nein physikalische Grenzen ganz selten, begleitend
Kontaktheizungs-
verfahren**
Heizmatten,
Heizstäbe
nein lokal, nur unterstützend anzuwenden bei Hindernissen, lokal begleitend
Kälteverfahren** Stickstoff, Tiefkühlung nein viele unbedeutend

im Einzelnen:

Thermisches Verfahren Regeln Anwendung Abtötung
°C /Min . Anmerkung)
Beschreibung Anmerkungen
zum TextanfangStandardverfahren für tragende und aussteifende Holzbauteile*
Heißluft-
verfahren
Aus-
führung: DIN
68880
Teil 4

Technik: WTA- Merkblatt "Heißluft"

Hinweis

Regel-
verfahren
55 °C
60 Min
Mit Heißluftmaschinen erzeugter Luftüberdruck gewährleistet das gleichmäßige Erreichen aller Objekte im zu behandelnden Bereich. Bis im Innern der Holzbauteile die 55°C erreicht wird, kann es Stunden dauern, ebenso die Zeit des Abkühlens nach der Behandlung, wobei günstigerweise die Letaltemperatur noch weiter anhält. Empfindliche Objekte oder beschichtete Oberflächen neigen zu Schäden. Schwindrisse im Holz sind zu erwarten. Farben können Schaden nehmen.

Raumlufttemperatur liegt bei 90°C bis leicht darüber.

(zurück zur Übersicht)


Protokoll der Messkurve der Temperaturkontrolle einer Heissluftbehandlung über 7 Stunden in Taktmessung 1 - 83, 1 Takt pro 5 Minuten. Die Raumlufttemperatur erreicht nach 2,5 h 90 °C. Die Kerntemperatur von 55°C wird nach über 5h ab Messtakt 65 erreicht und über 18 Takte x 5 Min = 90 Min (>60 Min) gehalten.
zum TextanfangSonderverfahren** (nicht zugelassen)
Feuchte-
geregeltes Warmluft-
verfahren

(als modifiziertes Heißluft-
verfahren)

WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
55 °C
60 Min
Technisch dem Heißluftverfahren ähnlich, jedoch mit aufweniger Regelung sowohl der Temperatur (über Klappen im Zuluftstrom) als auch der Luftfeuchtigkeit (über Wassersprüher). Es ist eine dichte Einhausung nötig. Beide werden zu Beginn der Behandlung stetig gesteigert, dann konstant gehalten, und nach Ablauf der bestimmten Zeit wieder langsam gesenkt. Dabei ist eine intensive Entfeuchtung nötig. Das behandelte Objekt soll seine Holzfeuchtigkeit nicht ändern. Eine Rissbildung soll weitestgehend ausgeschlossen werden. Die (aufwendige) dichte Einhausung, eine wesentlich längere Aufheizzeit (Tage), eine aufwenige Regeltechnik und eine ständige Überwachung machen das Verfahren unwirtschaftlich. Die Wassermengen zur Befeuchtung und zur Entfeuchtung erfordern zusäzlich enormen Enegieaufwand.

Nur für bewegliche Güter (Möbel etc.) stationär im Raum oder auch im Container geeignet.

Die Anwendung bei gefassten Objekten ist nicht abschließend untersucht.

(zurück zur Übersicht)

Oben: Vollständig eingehauste, feuchtegeregelte Warmluftbehandlung im Ablaufschema. Bei langsamer Temperaturerhöhung wird die Luftfeuchtigkeit gesteuert. Die Temperaturdifferenz zwischen Oberflächen- und Kerntemperatur darf einen bestimmten Grenzwert (γt) nicht überschreiten. Die Raumtemperatur liegt bei 60°C. Entsprechend dem Keylwerth`schen Diagramm (links in Bild) wird die relative Luftfeuchtigkeit in der Erwärmungsphase erhöht und in der Abkühlphase abgesenkt. (zum Vergrößern die Bilder anklicken).
Mikro-
wellen-
verfahren
WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
55 °C
60 Min
Mikrowellen im Frequenzbereich von 2,45 GHz versetzen die im Holz natürlich enthaltenen Wassermoleküle (Holzfeuchte) in Schwingung. Dadurch erzeugte Reibung verursacht Wärme, die von innen heraus den gesamten Holzquerschnitt erreicht. Um ein Ergebnis zu erzielen, muss ein optimales Temperaturniveau erreicht und gehalten, also der gesamte Behandlungsablauf durch ständige Temperaturmessungen streng kontrolliert werden. Thermische Spannungen und Wärmeverluste werden durch geeignete Isolierung des Bauteils vermieden. Dieses Verfahren eignet sich lokal an gut erreichbaren Holzbauteilen, z.B. für Parkettbehandlungen. Die Kombination von Bekämpfungs- und Trocknungsmaßnahme an einem Objekt ist möglich. Lokal auch bei Pilzbefall anwendbar.

(zurück zur Übersicht)

(Darstellung der Mikrowellentechnik am Beispiel durch eines Hersteller und Anwender)

Einsatz des Mikrowellenverfahrens, hier bei der Hausbockbekämpfung bei einem lokalen Befallsherd an einem Stammblockhaus (Querschnitte bis bis 40 cm). Gleichzeitig werden hier Außenseite (links) und Innenseite (rechts) behandelt. Die Letaltemperatur im Inneren der Stämme wird sicher und schnell erreicht. Die Kontrolle erfolgt mit Sondenmessungen und Thermographiekamera (links). Fotos: Rüpke
Hoch-
frequenz-
verfahren
WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
55 °C
60 Min
Beim Hochfrequenzverfahren (HF- Verfahren) ist das Holzobjekt von zwei gegenüberliegenden Metallplatten umgeben. Zwischen diesen Platten wird ein hoch frequentes Wechselfeld aufgebaut (Arbeitsfrequenz bis 40 MHz), das die Wassermoleküle des Holzes in Schwingung versetzt. Die so durch Reibung erzeugte Wärme breitet sich im Holzquerschnitt aus. Bei lokalem und nur kleinflächigem Befall an einzelnen Holzbauteilen. Es können Verbrennungen am Bauteil auftreten.

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Infrarot WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
55 °C
60 Min
Das Verfahren wirkt ähnlich wie die anderen Strahlungsverfahren (Mikrowellen, Hochfrequenz) Hier wird der nicht sichtbare Bereich des Lichtes mit 1000 nm Wellenlänge, die Infrarotstrahlung, genutzt. Eine Eindringtiefe von ca. 5 cm wird erreicht, danach entspricht der Wärmetransport der physikalisch möglichen Wärmeleitung. Die Erfahungen basieren auf wenigen Anwendungen. Der Energieaufwand zweier Modellmaßnahmen wurde mit je 10-30KW angegeben.

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Kontakt-
heizungs-
verfahren
WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
55 °C
60 Min
Diese Anwendung dient als ergänzende Maßnahme zu einer Bekämpfung gemäß DIN 68800 Teil 4, bei der Heizelemente (Heizstäbe oder -matten) in die Balkenköpfe bzw. Balken eingebracht werden, um das Holz für einen bestimmten Zeitraum aufzuheizen. Dieses Verfahren eignet sich zur unterstützenden Behandlung nur wenig von Pilzen befallener Holzbauteile, wenn umliegende Bauelemente (Stuckdecken, Fresken, o.ä.) unbedingt erhalten werden sollen. Das Verfahren ist patentiert, scheint aber gar nicht mehr am Markt vertreten zu sein. Die Gründe sind uns nicht bekannt.

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Kälte-
verfahren
WTA-
Merkblatt

Hinweis

Sonder-
verfahren
< -15°C Durch Kühlen mit flüssigem Stickstoff werden z.B. bewegliche Güter oder Bauteile heruntergekühlt auf Temperaturen unter -15°C.

Wenige und begrenzte Anwendungen in der Praxis. Es liegen dazu kaum praktische Erfahrungen vor.

Durch das Kühlen können Schäden auftreten

=> Gefrierbrand

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* Eine Artbestimmung und holzschutztechnische Untersuchung durch einen Sachverständigen für Holzschutz am Bau sind bestimmungsgemäß erforderlich.
** Bei den Sonderverfahren wird zudem eine weitere Begleitung und eine Erfolgskontrolle durch Probekörper dringend empfohlen.

Zu den Temperaturen und Einwirkzeiten, um Hausbocklarven im Holz abzutöten:

Außer den Kälteverfahren stammen die Vorgaben zu Temperatur und Einwirkzeit aus der DIN 68800-4 und beruhen auf den Forschungen von Becker und Loebe (1961). Sie setzen Larven direkt heißer Luft aus und kamen unter Einbeziehung von Heiz- und Abkühlzeiten auf eine nötige Temperatur von 54 °C bei 60 min Einwirkzeit. Somit ist dies ein langzeitbewährter sicherer Durchschnittswert für ein Regelverfahren das jeder Situation auf der Baustelle gerecht werden muß.

Im Einzelfall könnte, je nach Technik, die letale Wirkung bei höheren Temperaturen in sehr viel kürzerer Zeit erreicht werden. Umgekehrt, bei Absenkung der Temperaturen, wären sehr lange Einwirkzeiten erforderlich.

Fennert, Schumacher, Biebl unterzogen unlängst (Holztechnologie 54; 2013) diese älteren Forschungen einer "kritischen Würdigung" der Randbedingungen bei der Bek&aauml;mpfung des Hausbocks Hylotrupes bajulus (L.) durch Hitze. Sie bezogen sich auf die von Jensen und Wichmand 1931/32 untersuchte Wechselbeziehung von Temperatur und Zeitdauer bei der Abtötung von Hausbocklarven mit Heißluft. Die ergaben bei einer Temperatur von ca. 55°C eine nötige Einwirkzeit von 15 - 20 min. Weitere Grundlage waren 1936 ergänzte Werte von Hespeler mit Werten von 48°C bei150 min, 50°C bei 90 min, 52°C bei35 min, 54°C bei 20 min, 56°C bei 17,5 min, 58°C bei15 min, 60°C bei12 min bis 62 °C bei 10 min. Zu den Umbedingungen, Anheiz- und Abkühlphasen, blieben wohl Fragen offen.

Die drei Autoren ermittelten im Trockenschrank erneut (zunächst nur die für die Abtötung kleinerer 200-250 mg Hausbocklarven) die zur Abtötung erforderlichen Einwirkzeiten bei Temperaturen zwischen 55 °C und 90 °C. Ihre Werte: 55°C bei 20 Min, 60°C bei 8 min, 70°C bei 4 min, 80°C bei 3 Min und 90°C bei 2,5 min. Danach stellten Sie fest, dass größere Larven (300-600 mg) eine um 50% höhere Einwirkzeit erforderten. Die Laborversuche belegen, dass Hausbocklarven wohl schneller durch Hitze getötet werden, als in den Regelverfahren vorgegeben wird. Im Einzelfall könnte je nach Verfahren (z.B. besonsers bei Hochfrequenz/Mikrowelle aber auch langwelliger Stahlung) eine Temperaturerhöhung die Einwirkungszeit verkürzen.

Dort als exakt und reproduzierbar bezeichnete Einwirkungszeiten zeigen viel Sicherheit zu den Normwerten auf. Leider fehlen Versuche unter den typisch chaotischen Baustellenbedingungen. Gerade dort treten die im Labor unbekannten aber in der Arbeitswelt immer wieder überraschenden (fachübergreifenden) Wechselwirkungen auf. Die kritische Würdigung sollte das auch einbeziehen.

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Was sagt die Holzschutznorm dazu ?

Die 68800 Teil 4 (2/2013) zeigt bewährte Maßnahmen zur Bekämpfung eines Befalls durch Holz zerstörende Pilze und Insekten bei verbautem Holz und Holzwerkstoffen auf. Eingeschlossen ist die Behandlung von Mauerwerk das vom Echten Hausschwamm be- oder durchwachsen ist. Verbautes Holz im Sinne dieser Norm sind sowohl tragende als auch nicht tragende Bauteile. Die Norm gilt in Verbindung mit DIN 68800-1 bis DIN 68800-3. Bewegliche Güter werden in der Norm nicht behandelt, jedoch wird ihre Anwendung für andere Bereiche (wie Möbel, Einbauten, Kunstgegenstände und dergleichen) empfohlen.

Die Norm berücksichtigt also nur bewährte Bekämpfungverfahren, die als allgemein anerkannte Regeln der Bautechnik gelten. Ohne besonders auf den Einzelfall abstimmen zu müssen, sind Regelmaßnahmen in jedem Fall anwendbar. Darüberhinaus gibt es aber auch andere, nicht genormte Anwendungen, die als Sonderverfahren auf den speziellen Einzelfall (häufig z.B. im Denkmalschutz) abgestimmt und in Verbindung mit Regelverfahren Anwendung finden können. Von Regelverfahren abweichende Ausführungen sind nicht unüblich, sie sind vertraglich besonders zu vereinbaren.

Thermische Verfahren kommen i.d.R. nur bei einem Insektenbefall in Frage. Diese rein physikalisches Bekämpfungsverfahren werden heute alternativ zu chemischen Bekämpfungen mit gleichem Erfolg eingesetzt. Holzschutzgifte im Wohngebäude sind heute ein Tabu. Anwendungsbeschränkungen lassen die Anwendung chemischer Holzschutzmittel in Aufenthaltsräumen (uns auch in daran angrenzenden Räumen) gar nicht und im sonstigen nur noch sehr eingeschränkt zu.

Das Heißluftverfahren kann als Regelverfahren in vielen Fällen (ohne weitere vorbeugende Holzschutzgifte) auch allein angewandt werden. 

Standard, Regelverfahren ist das Heißluftverfahren:
Das Heißluftverfahren ist unter den thermischen Insektenbekämpfungsmethoden das Regelverfahren in der DIN 68800- Teil 4. Es hat sich in der Praxis bewährt. Mit diesem Verfahren können von einem Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten betroffene Dachstühle oder auch ganze Gebäude behandelt werden.

Eine erfolgreiche Bekämpfung holzzerstörender Pilze, insbesondere des Echten Hausschwamms, nur mit dem Heißluftverfahren ist zweifelhaft. Die nötigen Temperaturen zur Mycelabtötung können nicht in allen befallen Bauteilen garantiert werden, denn bei der Behandlung im Mauerwerk sind die technische und wirtschaftliche Grenzen schnell erreicht. Pilzbekämpfung sollte daher bei Holz mechanisch (Gesundschneiden/ Entfernen der Holzbauteile) und im Mauerwerk durch eine konstruktive Entkoppelung von Holz und Mauerwerk oder durch chemische Schwamnmsperren erfolgen.

Allerdings kann das Heißluftverfahren in speziellen meist aufwendigeren Einzelfällen in Verbindung mit Regelverfahren als Sonderverfahren zur Pilzbekämpfung durchaus sinnvoll sein, wenn z.B. die Denkmalpflege den Ausbau oder chemische Behandlung befallenener Bauteile nicht zulassen kann.

Heißluft mit Feuchtezufuhr als Umluft (auch "feuchtegeregeltes Warmluftverfahren")
Feuchtegeregelte Warmluftverfahren werden in der Norm den Heißluftverfahren gleichgesetzt. Es wird ein dicht geschlossener Behandlungsbereich augeheizt und der Umluft beim Aufheizen Wasser zugeführt. In einem geschlossenen Kreislauf wird Raumtemperatur bei 60 °C gehalten. Zu- und abzuführende Wassermengen sind von den umgebenden Klimawerten (innen und außen) abhängig zu steuern. Bei der Abkühlung wird Wasser wieder ausgefällt.

Anwendung findet das Verfahren in geschlossenen stationären oder mobilen Klimakammern, insbesondere für Kunstobjekte, um Trockenrissbildungen zu vermeiden. Am Gebäude ist es ein Riesenaufwand. Warmluft bedingt entsprechend längere Heizzeiten und längere Bauzeiten und bedarf (menschliche Fehler, Wetterkapriolen und überraschende Undichtigkeiten) einer dauernden Überwachung und Nachregelung. Viele Abhängigkeiten sind bei Regelungen ein Schwachpunkt und daher kritsch zu sehen. Höherer Energieaufwand, Überwachung und Messtechnik ,Gerüste und dichte Einhausung schlagen sich in den Kosten nieder. Die Anwendung am Gebäude ist daher eeniger praktikabel. zurück zur Übersicht

Sondermaßnahmen mit Mikrowelle-, Hochfrequenzverfahren
Sie sind in der Norm als elektrophysikalische Verfahren benannt und werden als Sondermaßnahmen beschrieben. Sie stellen ebenfalls thermische Verfahren dar, denen die DIN 68800- Teil 4 Wirksamkeit bestätigt, die auf der des Heißluftverfahren beruhen. Die Norm sieht die Anwendung bei einem begrenzten Insektenbefall.

Für die Anwendung beim Mikrowellenverfahren muß ein Sachkundiger ständig überwachend anwesend sein, der sowohl im Holzschutz als auch in der Physik Fachwissen aufweist. Die Anwendung dieser Verfahren örtlich begrenzt, denn einen ganzen Dachstuhl zu "bestrahlen" wirtschaftlich sinnlos. Der Einsatz beschränkt sich auf Sonderfälle, wie örtlich begrenzten Befall durch Pilze und Insekten (schnellere Aufheizung bei großen Holzquerschitte (Blockhaus), an Flächen (Parkettfußböden) und allgemein Möbel, Türrahmen etc.) oder auch als zusätzliche begleitende Maßnahme zur Regelbekämpfung. Besonders aus denkmalpflegerischer Sicht erscheint dies förderlich, wenn Balken bei begründeten Ausnahmen nicht ausgetauscht werden sollen. Bei allen Sonderfällen und begleitenden Maßnahmen muss die Wirksamkeit der angewandten Methode bestätigt sein und der gesamte Ablauf der Bekämpfung unter Beobachtung einer Fachkraft ablaufen.

Infrarotstahlung oder Kälte
Die Norm hat unter den elektrophysikalischen Verfahren diese Verfahren nicht aufgenommen. Praktisch spielen sie keine nennenswerte Rolle. Wenn auch ihre Wirksamkeit wissenschaftlich in Einzelfällen nachweisbar ist, behindern in der Praxis technische Grenzen an der Einbausituation eine sinnvolle Anwendung. Man kann keinen Dachstuhl schockgefrieren oder mit Infrarotstahlern aufheizen. Bei der Behandlung von beweglichen Gütern im stationären Raum oder im Container ist die Anwendbarkeit beim Kälteverfahren eher gegeben.

Viele Fragen zum Energieaufwand, zur Arbeitssicherheit und zu den Brandbestimmungen bei Strahlungseinwirkungen müssen situationsabhängig geklärt werden und sind daher nicht allgemein gültig. zurück zur Übersicht

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Bei allen thermischen Bekämpfungen ist deren Wirkung auf die Insekten wegen der Denaturierung des Eiweisses (Gerinnung) tödlich. Da stellt sich die Frage, ob auch gleichzeitig mögliche Befallsursachen (i.d.R. sind dies zu hohe Holzfeuchten) beseitigt werden.

Die bauphysikalischen Bedingungen müssen einer ordentlichen Baukonstruktion entsprechen, d.h. Feuchtequellen müssen beseitigt sein. Primär ist eine trockene Holzkonstruktion gleichzeitig der beste konstruktiv vorbeugende Holzschutz. Allgemein orientiert sich der konstruktiv vorbeudende Holzschutz an den tatsächlichen oder nach der mögliche Nutzung zu erwartenden Gefahr durch Auffeuchtungen, i.d.R. durch Wasser und Tauwasser. Aufgabe des konstruktiven Holzschutzes ist es, mögliche Gefahren, alsoanfallende Feuchte so zu mindern, dass sie zumindest nicht schadträchtig werden kann. Dazu braucht man keine Holzschutzgifte, denn in 99% der Fälle reichen geeignete konstruktive Maßnahmen.

Alte Baufehler, die durch klimatische Einflüsse einen Befall ermöglicht haben könnten, müssen ergänzend durch konstruktive Maßnahmen (i.d.R. durch ordentliche Bauunterhaltung und/oder z.B. durch Maßnahmen zur Klimaverbesserung) so behoben werden, dass die u.U. zuvor den Befall begünstigenden oder gar auslösenden Einflüsse ausgeschlossen werden können. Da ist ein Fachmann erforderlich.

Wiederbefall möglich ?

Theoretisch "ja", praktisch und erfahrungsgemäß "nein".

Die Aussichten nach thermischen Behandlungen hinsichtlich der weiteren Befallsvorbeugung werden nicht selten durch die geschäftlichen Interessen getrübt, wenn nach der Heißluftbehandlung die geamte Konstruktion noch einmal chemisch behandelt wird und dadurch die Maßnahme nahezu doppelt so teuer wird. Da darf man doch fragen, warum da nicht gleich auf die Heißluft verzichtet wird.

In der Tat ergibt sich an der Holzkonstruktion rein theoretisch keine weiter vorbeugende Wirkung gegen einen erneuten Befall. Praktisch ist dies ganz anders. Man kann das Holz wie nach einer technischen Trocknung sehen, wo die holztypischen Duftstoffe ausgedampft sind und danach das Holz an der Oberfläche z.B. für den Hausbock nicht mehr als solches erkennbar ist. Daneben ist an bislang unbefallenem Holz mit zunehmenden Alter eine Eiablage erfahrungsgemäß immer weniger erfolgreich, so dass man ab einem gewissen Alter nicht mehr mit einer Eiabalage zu rechnen ist. Beides, die fehlenden Duftstoffe, die Holz erst als Nahrung erkennbar machen und die zunehmend unwirtliche Oberfläche sind die wesentlichen Gründe, die in der Praxis einen Befall durch Hausbock nicht mehr erwarten lassen.

In der Tendenz der gleichen Richtung kann man die DIN 68800-1:2011-10 im Abs. 4.1.3 lesen, die sich neu ausgerichtet hat, weil sie heute erfahrungsgemäß die Gefahr eines Bauschadens durch Holz zerstörende Insekten bei mit Temperaturen ≥ 55 °C technisch getrockneten Hölzern als unbedeutend einzustuft. Sie bezieht sich dabei auf eine gesteuerte Trocknung über 48 Std bezieht. Die wesentliche Sicherheit folgt der Erkenntnis, dass z.B. der Hausbock Holz ohne seine typischen Duchtstoffe nicht mehr als Nahrung erkennnen kann. Praktisch müßte hier die Eilarven in das Holz einpflanzen, um einen Befall zu erzeugen.

Diese Einflüsse, die Verflüchtigung der Holzduftstoffe an der Holzoberfläche durch ausreichende Wärmeeinwirkung und die am alternden Holz und für eine Eiablage immer unwirtlicher werdende Holzoberfläche mit all den sich dort befindlichen Gafahren, bedingen die Erkenntnis, hier ist ein Befall nicht mehr zu erwarten. Ein Restrisiko ist unbedeutend, theoretisch darf man nicht ausschließen.

Wer nach einer thermischen Bekämpfungsmaßnahme gleich den Wiederbefall erwartet, muß sich fragen lassen, ob die gerade behandelte Baukonstruktion nicht schon selbst fehlerbehaftet ist, also schon bei der Bauplanung etwas falsch gelaufen sein muß. Das ist immer der Fall, wenn unzulässig hohe Holzfeuchten möglich sind. "Mit der chemischen Keule" darf man solche Baufehler aber keinesfalls "gesund beten" wollen. Nirgends wird oder wurde grundsätzlich gefordet, eine Holzbaukonstruktion vorbeugend chemisch zu "behandeln".

Der Hausbock kommt als Kulturfolger fast nur noch in Gebäuden vor, da sein Lebensraum im Wirtschaftswald verschwunden ist. Das Befallsrisiko ist regional sehr unterschiedlich von gar nicht bis sehr häufig. So sind neben dem Holzalter (altes Holz für Eiablage nicht atraktiv) und Nutzung (zu erwartende Holzfeuchte) auch die Befallssituation in der Nachbarschaft als Einflüsse abzuklären,. Denn auch daran koppelt sich welche Maßnahmen nötig sind, um einen vorbeugenden Holzschutz zu sichern.

Jede der folgenden baulichen Maßnahmen stellt einen vorbeugenden Holzschutz dar, der alleine ausreicht, um einen Bauschaden durch Insekten zu vermeiden:

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Kontrolle

Werden bei einer Sondermaßnahme ungewisse Kompromisse eingegangen, verbleibt aus vielerlei denkbaren Gründen ein gewisses Restrisiko. Dann sind besondere Kontrollen erforderlich. Jederzeit wirksam reagieren zu können, mindert dann solche Risiken.

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Bekämpfung beweglicher Holzgüter

Bewegliche Güter aus Holz können, soweit stationäre Anlagen zur Verfügung stehen, durch toxische Begasung behandelt werden. Bei hochwertigen Gütern sind chemische oder physikalische Reaktionen abzuwägen. Für solche Gegenständen, z.B. gefasste Kunstobjekte und wertvolle Möbel ist das feuchtegeregelte Warmluftverfahren in einer Containeranlage vorzuziegen. Es gibt weniger chemische Reaktionen bei Fassungen und es ist ökologisch besser. Neuerdings werden auch vermehrt Inertgase zur Behandlung genutzt, für die ein Folienzelt schnell an jeder Stelle im Gebäude errichtet werden kann. Die Verfahren sind nicht ohne Nebenwirkungen für die Gebäudesubstanz, wenn wegen der langen Einwirkzeit (Wochen) im umgebenden Raumklima Tauwasserschäden auftreten, da die Geräte viel Abwärme erzeugen. Eine stationäre Behandlung ist ohne Nebenwirkungen.

Literaturhinweis (PDF-Datei): Elektronische Bibliothek der ETH-Zürich CH:  Niemz, P.: Physik des Holzes und der Holzwerkstoffe


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