Einleitung Grundsätzlich sind physikalische Bekämpfungen den chemischen Maßnahmen vorzuziehen. Neben der Erneuerung der Baukonstruktion sind dies auch die thermischen Verfahren, populär benannt ist das der "Holzschutz ohne Gift". Alle holzzerstörenden Insekten sind empfindlich gegenüber Hitze. Eine Temperatur von 55°C bewirkt im Holz ihren Tod in allen Stadien (Eilarve, Larve, Puppe, Vollinsekt) durch die Zerstörung des körpereigenen Eiweißes. Diese sichere Wirkung nutzen alle praktisch bewährten thermischen Bekämpfungsverfahren, das sind in erster Linie die bewährten Heißluftverfahren in verschiedenen Varianten. Zur Sommerhitze oder zum Heißluftföhn nur so viel, ihre Wirkung ist völlig unzureichend. Die Standardmaßnahme ist die Heißluftbehandlung (im Inneren), wie sie seit 80 Jahren erfolgreich praktiziert wird. Mit Hochleistungslufterhitzern werden große Mengen heißer Luft (~120 °C) in den Dachstuhl geblasen. Durch kontinuierliche Umströmung aller freiliegenden Konstruktionshölzer mit heißer Luft werden diese langsam aufgeheizt. Bei einer Temperatur ab 55 °C im Holzinneren beginnt die Abtötung der darin befindlichen Larven und Eier. Nach 60 Minuten ist durch die hohe Zeittoleranz die Abtötung in jedem Fall erfolgt. (Tabelle) Durch dieses Verfahren lässt sich in den durchheizten Hölzern ohne Einbringung von chemischen Wirkstoffen eine 100 prozentige sofortige Abtötung aller Holzschädlinge erreichen. Die Hausbewohner sind von der Maßnahme im Dachboden kaum betroffen.
Anschließend ergibt sich an der Holzkonstruktion jedoch keine weiter vorbeugende Wirkung gegen einen erneuten Befall. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob ein solcher erforderlich ist oder ob hernach derbauliche Zustand durch konstruktive Maßnahmen (i.d.R. durch ordentliche Bauunterhaltung und/oder z.B. durch Maßnahmen zur Klimaverbesserung) so gestaltet werden kann, daß die zuvor den Befall auslösenden Bedingungen nicht mehr gegeben sein werden.
Nur dann ist an der Baukonstruktion eine Bekämpfung bestimmungsgemäß zulässig und vorzusehen. Nichttragende Bauteile interessieren die Bauordnungen weniger, daher sind hierzu bekämpfende Maßnahmen stets gesondert zu vereinbaren. Bewegliche Sachen (z.B. Möbel) gehören nicht in den Geltungsbereich der Baubestimmungen. Wenn ein Befall nicht mehr aktiv und/oder befallene Dachbalken gar nicht mehr tragfähig sind, ist der Sinn einer Bekämpfungsmaßnahme zu hinterfragen. Dem Untersuchungsbericht des Sachverständigen für Holzschutz gibt die Empfehlung zu nötigen Maßnahmen.
Anders ist die Gegebenheit z.B. bei Blockholzhäusern, wo z.B. ein Hausbockbefall auch an den Außenseiten möglich ist. Hier ist das Aufheizen auch der Außenseiten nötig. Dies kann nur mit einer Einhausung erreicht werden. Die Aufheizdauer ist dann entsprechend länger und erreicht in solchen Fällen bis zu 12 Stunden.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| Bei thermischen Verfahren können auch geschützte Tiere (z.B. Fledermäuse, Eulen, Turmfalken, Hornissen etc.) vernichtet werden. Auskünfte zum Vorkommen solcher Tiere und praktisch Hilfe geben Naurschutzbeauftragte oder Naturschutzverbände (Naturschutzbehörde, Bund Naturschutz, Vogelschutzbund. o.ä.). Einvernehmliche Lösungen, z.B. Umsiedlung durch autorisierte Fachleute werden sicher zu finden sein. Die empfindlich hohen Geldbußen überzeugen auch Uneinsichtige. |
| Thermisches Verfahren | Besonderheiten | längere Praxis-bewährung | Wirkungs- beschränkungen | Anwendung in der Praxis | ||
| Standardverfahren für tragende und aussteifende Holzbauteile* (geregelt in DIN 68800-4) | ||||||
| Heißluft- verfahren |
Einblasverfahren, Umluftverfahren | ja | wenige, konstruktiv und mehr materialbedingt | Standard, Aufheizung über wenige Stunden, meist ohne Einhausung | ||
|
||||||
| Sonderverfahren** (geregelt im WTA-Merkblatt "Heissluftverfahren zur Bekämpfung tierischer Holzzerstörer in Bauwerken") | ||||||
| Warmluft- verfahren** |
Luftfeuchte geregelt, immer eingehaust | nein | am Gebäude technisch nicht sinnvoll möglich | selten, stationär im Raum oder Container |
||
| Mikrowellen- verfahren** |
Strahlungsverfahren kurzwellig | nein | lokal, nur unterstützend anzuwenden | nur begleitend | ||
| Hochfrequenz- verfahren** |
Aufbau eines Wechselfelds | nein | lokal, nur unterstützend anzuwenden | nur begleitend | ||
| Infrarot- verfahren** |
Strahlungsverfahren langwellig | nein | lokal, nur unterstützend anzuwenden | nur begleitend | ||
| Kontaktheizungs- verfahren** |
Heizmatten, Heizstäbe |
nein | lokal, nur unterstützend anzuwenden | nur begleitend | ||
| Kälteverfahren** | Stickstoff, Tiefkühlung | nein | viele | unbedeutend | ||
| Thermisches Verfahren | Regeln | zuge- lassen |
Abtötung °C / Min. | Beschreibung | Anmerkungen | ||
| Heißluft- verfahren |
Aus- führung: DIN 68880 Teil 4 Technik: WTA- |
ja | 55 °C 60 Min |
Mit Heißluftmaschinen erzeugter Luftüberdruck gewährleistet das gleichmäßige Erreichen aller Objekte im zu behandelnden Bereich. Bis im Innern der Holzbauteile die 55°C erreicht wird, kann es Stunden dauern, ebenso die Zeit des Abkühlens nach der Behandlung, wobei günstigerweise die Letaltemperatur noch weiter anhält. | Empfindliche Objekte oder beschichtete Oberflächen neigen zu Schäden. Schwindrisse im Holz sind zu erwarten. Farben können Schaden nehmen.
Raumlufttemperatur liegt bei 90°C bis leicht darüber. |
||
|
|||||||
| WTA- Merk- blatt |
Sonder- verfahren |
55 °C 60 Min |
Technisch dem Heißluftverfahren ähnlich, jedoch mit aufweniger Regelung sowohl der Temperatur (über Klappen im Zuluftstrom) als auch der Luftfeuchtigkeit (über Wassersprüher). Es ist eine dichte Einhausung nötig. Beide werden zu Beginn der Behandlung stetig gesteigert, dann konstant gehalten, und nach Ablauf der bestimmten Zeit wieder langsam gesenkt. Dabei ist eine intensive Entfeuchtung nötig. Das behandelte Objekt soll seine Holzfeuchtigkeit nicht ändern. Eine Rissbildung soll weitestgehend ausgeschlossen werden.
|
Die (aufwendige) dichte Einhausung, eine wesentlich längere Aufheizzeit (Tage), eine aufwenige Regeltechnik und eine ständige Überwachung machen das Verfahren unwirtschaftlich. Die Wassermengen zur Befeuchtung und zur Entfeuchtung erfordern zusäzlich enormen Enegieaufwand.
Nur für bewegliche Güter (Möbel etc.) stationär im Raum oder auch im Container geeignet. Die Anwendung bei gefassten Objekten ist nicht abschließend untersucht. |
|||
| WTA- Merk- blatt |
Sonder- verfahren |
55 °C 60 Min |
Mikrowellen im Frequenzbereich von 2,45 GHz versetzen die im Holz natürlich enthaltenen Wassermoleküle (Holzfeuchte) in Schwingung. Dadurch erzeugte Reibung verursacht Wärme, die von innen heraus den gesamten Holzquerschnitt erreicht. Um ein Ergebnis zu erzielen, muss ein optimales Temperaturniveau erreicht und gehalten, also der gesamte Behandlungsablauf durch ständige Temperaturmessungen streng kontrolliert werden. Thermische Spannungen und Wärmeverluste werden durch geeignete Isolierung des Bauteils vermieden.
|
Dieses Verfahren eignet sich lokal an gut erreichbaren Holzbauteilen, z.B. für Parkettbehandlungen. Die Kombination von Bekämpfungs- und Trocknungsmaßnahme an einem Objekt ist möglich. Lokal auch bei Pilzbefall anwendbar.
(Darstellung der Mikrowellentechnik am Beispiel durch eines Hersteller und Anwender) |
|||
| WTA- Merk- blatt |
Sonder- verfahren |
55 °C 60 Min |
Beim Hochfrequenzverfahren (HF- Verfahren) ist das Holzobjekt von zwei gegenüberliegenden Metallplatten umgeben. Zwischen diesen Platten wird ein hoch frequentes Wechselfeld aufgebaut (Arbeitsfrequenz bis 40 MHz), das die Wassermoleküle des Holzes in Schwingung versetzt. Die so durch Reibung erzeugte Wärme breitet sich im Holzquerschnitt aus.
|
Bei lokalem und nur kleinflächigem Befall an einzelnen Holzbauteilen. Es können Verbrennungen am Bauteil auftreten.
|
|||
| WTA- Merk- blatt |
Sonder- verfahren |
55 °C 60 Min |
Das Verfahren wirkt ähnlich wie die anderen Strahlungsverfahren (Mikrowellen, Hochfrequenz) Hier wird der nicht sichtbare Bereich des Lichtes mit 1000 nm Wellenlänge, die Infrarotstrahlung, genutzt. Eine Eindringtiefe von ca. 5 cm wird erreicht, danach entspricht der Wärmetransport der physikalisch möglichen Wärmeleitung.
|
Die Erfahungen basieren auf wenigen Anwendungen. Der Energieaufwand zweier Modellmaßnahmen wurde mit je 10-30KW angegeben. | |||
| WTA- Merk- blatt |
Sonder- verfahren |
55 °C 60 Min |
Diese Anwendung dient als ergänzende Maßnahme zu einer Bekämpfung gemäß DIN 68800 Teil 4, bei der Heizelemente (Heizstäbe oder -matten) in die Balkenköpfe bzw. Balken eingebracht werden, um das Holz für einen bestimmten Zeitraum aufzuheizen. Dieses Verfahren eignet sich zur unterstützenden Behandlung nur wenig von Pilzen befallener Holzbauteile, wenn umliegende Bauelemente (Stuckdecken, Fresken, o.ä.) unbedingt erhalten werden sollen. | Das Verfahren ist patentiert, scheint aber gar nicht mehr am Markt vertreten zu sein. Die Gründe sind uns nicht bekannt. | |||
| keine Regeln | - | < -15°C |
Durch Kühlen mit flüssigem Stickstoff werden z.B. bewegliche Güter oder Bauteile heruntergekühlt auf Temperaturen unter -15°C.
Wenige und begrenzte Anwendungen in der Praxis. Es liegen dazu kaum praktische Erfahrungen vor. |
Durch das Kühlen können Schäden auftreten
=> Gefrierbrand |
|||
| * Eine Artbestimmung und holzschutztechnische Untersuchung durch einen Sachverständigen für Holzschutz am Bau sind bestimmungsgemäß erforderlich. ** Bei den Sonderverfahren wird zudem eine weitere Begleitung und eine Erfolgskontrolle durch Probekörper dringend empfohlen. |
|||||||
Der Bekämpfung von Holzschädlingen an tragenden und aussteifenden Holzbaukonstruktionen liegt die DIN 68 800 Teil 4 "Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten" zugrunde. Bekämpfende Maßnahmen gegen Insekten an nichttragenden Bauteilen lehnen sich sinngemäß daran an. Bewegliche Güter werden dabei nicht behandelt.
|
|
Bei einem Insektenbefall ist stets vor Einsatz chemischer Bekämpfungsmittel durch einen Sachverständigen zu prüfen, ob als Alternative ein physikalisches Bekämpfungsverfahren mit gleichem Erfolg eingesetzt werden kann. Das Heißluftverfahren kann als Bekämpfungsverfahren allein angewandt werden. Alle anderen Verfahren können o.g. Forderungen nicht garantieren und dürfen daher nur begleitend zu anderen Bekämpfungsmaßnahmen zum Einsatz kommen.
|
Zum Standard, dem Heißluftverfahren:
Das Heißluftverfahren ist unter den thermischen Insektenbekämpfungsmethoden das einzige in der DIN 68800-4 anerkannte, da es o.g. Forderungen erfüllt und sich auch in der Praxis bewehrt hat. Dieses Verfahren ist örtlich kaum begrenzt, es können also auch ganze Dachstühle mit geringem Mehraufwand behandelt werden. Eine erfolgreiche Bekämpfung holzzerstörender Pilze, insbesondere des Echten Hausschwamms, ist mit dem Heißluftverfahren aus technischen Gründen meist nicht möglich (auch wenn in den letzten Jahren bereits angewandt). Die nötigen Temperaturen zur Mycelabtötung können nicht in allen befallen Bauteilen garantiert werden, besonders bei großflächiger Behandlung in Mauerwerk stößt dies auf Schwierigkeiten. Pilzbekämpfung sollte daher bei Holz mechanisch (Gesundschneiden/ Entfernen der Holzbauteile) und im Mauerwerk durch eine chemische Sperrschicht erfolgen. Allerdings ist u.a. das Heißluftverfahren als Begleitmaßnahme zur Pilzbekämpfung durchaus sinnvoll, besonders wenn die Denkmalpflege einen Ausbau der befallenen Teile nicht vorsieht. zurück zur Übersicht |
|
Zu Sonderverfahren mit Mikrowelle-, Hochfrequenz- und Infrarotstahlung oder Kälte:
Laut DIN 68 800-4 sind diese Alternativen nicht zur Bekämpfung von holzzerstörenden Pilzen und Insekten zugelassen. Wenn auch ihre Wirksamkeit wissenschaftlich erwiesen ist, so sind sie großflächig nicht praktikabel und/oder wirtschaftlich. Weitere Fragen zum Energieaufwand, zur Arbeitssicherheit und zu den Brandbestimmungen bei Strahlungseinwirkungen müssen situationsabhängig geklärt werden und sind daher nicht allgemein gültig. Für die Anwendung der Strahlenverfahren sollte ein Fachmann ständig überwachend anwesend sein, der für das sachgemäße Anpassen der Frequenz sowohl im Holzschutz als auch in der Elektrik ein Fachwissen aufweist. Auch ist die Anwendung dieser Verfahren örtlich begrenzt. Einen ganzen Dachstuhl zu "bestrahlen" ist ein enormer Zeit- und Energieaufwand und rentiert sich daher nicht. Der Einsatz der Strahlungsverfahren beschränkt sich daher auf Sonderfälle, wie örtlich begrenzten Befall (Parkettfußböden, Möbel, Türrahmen) durch Pilze und Insekten, oder als zusätzliche begleitende Maßnahme zur Bekämpfung. Besonders aus denkmalspflegerischer Sicht erscheint dies förderlich, wenn Balken bei begründeten Ausnahmen nicht ausgetauscht werden sollen. Bei allen Sonderfällen und begleitenden Maßnahmen muss die Wirksamkeit der angewandten Methode bestätigt sein und der gesamte Ablauf der Bekämpfung unter Beobachtung einer Fachkraft ablaufen. zurück zur Übersicht Zum Sonderberfahren feuchtegeregelte Warmluft: |
Bei allen thermischen Bekämpfungen ist deren Wirkung nur im Moment tödlich. Danach stellt sich die alte Frage wieder neu, wenn nicht auch gleichzeitig die Befallsursachen mit beseitigt werden.
Die bauphysikalischen Bedingungen müssen einer ordentlichen Baukonstruktion entsprechen, d.h. Feuchtequellen müssen beseitigt sein. Der vorbeugende Holzschutz muß den tatsächlichen und den durch die mögliche Nutzung zu erwartenden Gefahren entsprechen, oder diese sind so zu mindern, daß sie zumindest nicht schadträchtig sind. Das ist am einfachsten durch geeignete konstruktive Maßnahmen zu erreichen. Wenn dies nicht möglich ist, sind im Zuge der Bekämpfung vorbeugende chemische Holzschutzmaßnahmen auszuführen.
Wiederbefall möglich ?
Theoretisch "Ja". Praktisch, wenn die Maßnahme durch einen für Holzschutz am Bau qualifizierten Fachmann begleitet wurde, überwiegend ein "Nein".
Warum? Für die tatsächliche Gefährdung, sowohl durch die Gefährdungsklasse angegeben, als auch durch einen Wiederbefall nach einer thermischen Bekämpfungsmaßnahme möglich, ist neben der fehlerfreien Baukonstruktion selber z.B. auch das Holzalter, die weitere geplante oder mögliche Nutzung und besonders die Befallssituation in der Nachbarschaft festzustellen. Daran koppeln sich nötige Maßnahmen, um den vorbeugenden Holzschutz zu sichern. Weil der Hausbock als Kulturfolger nur noch in Gebäuden vorkommt und nicht mehr im Wald, kann das Wiederbefallsrisiko regional (zu Recht) sehr unterschiedlich bewertet werden.
Insofern stellt sich die Frage nicht, wenn neben der thermischen Bekämpfung eines Befalls durch holzzerstörende Insekten auch die Beseitigung der Befallsursache durch den sowieso erforderlichen Holzschutz erreicht ist.
Werden bei der Maßnahme gewisse Kompromisse eingegangen, bleiben die behandelten Holzbauteile zugänglich und verbleibt aus vielerlei denkbaren Gründen ein gewisses Restrisiko, sollten unbedingt Kontrollen vereinbart werden. Ob Einzelbegehung oder Wartungsvertrag mit fest vereinbarten Intervallen, ist dabei zu überlegen.
Bewegliche Gegenstände aus Holz werden überwiegend in stationären oder Containeranlagen durch toxische Begasung behandelt. Räumlich an dafür gebaute Klimakammern gebunden, ist das geregelte Warmluftverfahren hier wirtschaftlich. Neuerdings werden auch vermehrt Inertgase zur Behandlung genutzt, für die ein Folienzelt schnell an jeder Stelle errichtet werden kann. Die Verfahren sind wegen der Nebenwirkungen bei Einfassungen (chemische oder physikalische Reaktionen) abzuwägen.
Literaturhinweis (PDF-Datei): Elektronische Bibliothek der ETH-Zürich CH: Niemz, P.: Physik des Holzes und der Holzwerkstoffe