Vom Schadensverdacht bis zum Untersuchungsbericht als Grundlage für die Sanierung

home weitere Holzfragen.de Links zum Thema
Ganzheitlich-Ursache und Wirkung-Monitoring
Untersuchung Schimmelpilzbefall
Sinn von Untersuchungen vor einem Hauskauf
Voruntersuchung zahlt sich aus
Fachwerk, Bauwerksdiagnose ist immer nötig

Pilz- oder Insektenschaden, wie weiter?
Untersuchung
Bestimmung von Insekten und Pilzen
Der Untersuchungsbericht ist Garantie
Link: Fälle aus der Praxis

Pilz- oder Insektenschaden erkannt oder vermutet - wie geht es weiter, wem melden, wer bestellt dann welchen Fachmann?

<- Bild links

Verwerfung am Holz der seitlichen Fensterbekleidung, die Faserrichtung ist erkennbar, Indiz für Pilzbefall (hier Echter Hausschwamm )

.

Bild rechts ->

Frische Löcher nach Ausflug von Insekten (hier vom Hausbock )

Fotos: Rüpke

Zuerst fängt die Sache meist unscheinbar an. Eine Holzoberfläche sieht merkwürdig gewellt aus, ein Fußboden gibt nach , eine Decke schwankt beängstigend - Schäden treten zu Tage, die man nicht recht einordnen kann. An der Baustelle wird etwas Unbekanntes , Merkwürdiges entdeckt und nach "oben" gemeldet, doch keiner der vielen Baufachleute weiß etwas wirklich Genaues dazu zu sagen.

Bei Gericht "auf Hoher See und vor Gott" : Der kleine Unterschied zwischen Verdacht und Gefahr
Den Verkäufer eines Hausgrundstücks trifft keine Aufklärungspflicht, wenn nur die Gefahr eines Befalls mit echtem Hausschwamm besteht, nicht jedoch ein konkreter Verdacht. (BGH-Entscheidung 07.02.2003 (V ZR 25/02) näheres in BGH NZM 2003, 409) => Fazit beim Hauskauf: besser vorher untersuchen, als nachher darüber streiten.

Sind dabei die Erscheinungen schon für den Baufachmann schwer einzuordnen, so tritt oft die Frage nach der Ursache zugunsten der Frage "wer hat ein Mittel dagegen" in den Hintergrund. Es gibt hierbei ein Wissensdefizit, was das weitere Handeln betrifft.

Baufachleute neigen in solch einer Klemme, Zusammenhänge passend zu machen, greifen zur Kelle und überbauen die Stelle. Der Schaden danach übertrift dann alles bisher Dagewesene. Folgeschäden als Totalschaden und bis zur Insolvenz Beteiligter sind dann denkbar.

Wie im Fall von Verdacht oder Erkennung von Schäden nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilzen vorzugehen ist, soll beispielhaft die nachfolgende tabellarische Übersicht aufzeigen:

Vorgang im Einzelnen Adressat
Schadensmeldung nach Entdeckung oder Auffälligkeit eines vermuteten oder schon erkannten Schadens nach Befall durch holzzerstörende Insekten und Pilze, z.B. am Gebäude Vorausgegangene Feststellungen, z.B.
- Ausfluglöcher am Konstruktionsholz,
- viele Käfer vor den Fenstern,
- Holzmehl an Tragbalken tritt aus,
- Dachflächen hängen durch,
- Holzverkleidungen werfen sich,
- Holz hat Würfelbruch,
- Pilzfruchtkörper wachsen aus
- verbereitet rostbrauner Staub
- Wasserschäden, Feuchteschäden
- Grundeigentümer oder
dessen Beauftragte
(z.B. Hausverwalter)

- oder Bauherrschaft bzw.
dessen Beauftragte
(z.B. Bauleiter, Architekt, Statiker, Polier)

- bei Unzuständigkeit hilft die Bauaufsichtsbehörde

Hinzuziehen eines sachverständigen Fachmanns z.B. Der Grundeigentümer oder sein Beauftragter bestellt einen Fachmann für Holzschutz Architekt bzw. Bauingenieur und Sachverständiger für Holzschutz
Untersuchung vor Ort z.B. Bestimmung von Insekten und/oder Pilzen
Befallsumfang ermitteln

Feststellung der Ursachen

Sachverständiger für Holzschutz
( qualifizierte Fachleute oder Sachverständige nach DIN 68 800-4 .)
Untersuchungsbericht z.B. Untersuchungsergebnis
Ursachen der Schadensentstehung
Empfehlungen zu Sofortmaßnahmen und Maßnahmen zur Schadensbeseitigung, Bewertung, Schlussfolgerung als Fazit
Grundstückseigentümer, Bauherr, Beauftragte und qualifizierte Ausführende (Fachfirma an der Baustelle)

Untersuchung

Treten am Bauwerk unverhofft schwere Pilz- und Insektenschäden zutage, herrscht zuerst eine lähmende Ratlosigkeit. Bevor Architekt, Bauleiter und Polier aber ein Eingeständnis von Unwissenheit ablegen, überspringen sie dies bis zum Eintreffen des Sachverständigen leichtsinnig, oft mit unüberlegten Handlungsweisen.

Das kann reiner Aktionismus werden. Da wird Abbruch angeordnet, rigoros abgeräumt und gesäubert. Merkmale vom Befall verschwinden, werden oft sogar einfach still überbaut. Wichtige Hinweise gehen verloren. Aufwändiger und teuerer wird die Untersuchung.

Schon abgebaut lagern vor der Baustelle die Beweisstücke. So wird die Untersuchung unnötig behindert. Foto: Rüpke
In der Baustelle, alles sauber entkernt - wie sollen nun bei der Untersuchung Schadensursachen ermittel werden? Foto: Rüpke

Nach Klärung zu Fragestellung, Zweck und Erteilung des Untersuchungsauftrages erfolgt vor allen Dingen zuerst die Sicherung der Schadenssituation. Dies macht genaue Feststellungen mit Probenahmen und bildlichen Bestandsaufnahmen einfachst möglich.

Daneben beginnt mit der Untersuchung

die Befragung von Zeitzeugen, sie ergeben Hinweise zu

  • zuvor erfolgten Umbauten und zum Baugeschehen in der Umgebung,
  • zu erfolgten Nutzungsänderungen,
  • zu erfolgten Reparaturen.

Bei allen Erhebungen kann die Einhaltung der Baubestimungen geprüft werden. Es ist z.B. dann wesentlich, an der Baukonstruktion tragende bzw. aussteifende und nichttrage Bauteile zu erkennen und von einander zu trennen, oder die Anforderungen an den konstruktiven und chemischen Holzschutz auf Gegebenheit zu prüfen. Möglicher Schadensersatz kann erfordern, dies besonders ins Blickfeld zu rufen.

Das Erkennen gesundheitlich gefährlicher Holzschutzmitteleinträge oder die Verträglichkeit mehrerer Holzschutzmittel untereinander ist bei der Untersuchung ein Nebeneffekt im Eigeninteresse der Beteiligten und arbeitsschutzmäßig bestimmt.

Bestimmung holzzerstörender Insekten und Pilze

Bestimmung holzzerstörender Pilze und Insekten bei holzfragen.de im Labor . Fotos: Rüpke

Die notwendige Bestimmung der vorgefundenen holzzerstörenden Insekten und Pilze gibt Aufschluss zu deren Lebensbedingungen, und erlaubt Rückschlüsse auf Schadens- und Befallszusammenhänge aus (u.U. nicht gleich erkennbaren) Wechselwirkungen an der Baukonstruktion. Das kann sehr komplex sein. Es erfordert in manchen Fällen eine jahrelange Erfahrung zu Bauschadensereignissen.

Der konstruktive Schutz der Baukonstruktion vor Witterung, die Wechselswirkungen von Innen- und Außenklima und beide Wirkungen untereinander müssen gesondert ergründet werden. Unsichtbaren Ursachen aus komplexen Wechselwirkungen, bei denen Prozesse ablaufen, die zusätzlich von jahreszeilich bedingten und geographischen Umgebungseigenheiten bestimmt werden, ist so auf die Spur und danach auf den Grund zu kommen.

Der Untersuchungsbericht ist die Garantie für alles Weitere

VOB und DIN 68 800 Teil 4 - verlangen die Untersuchung und einen Untersuchungsbericht

Aus dem Aublauf ist ersichtlich, dass alles auf einen nötigen Untersuchungsbericht hinausläuft. Der gibt dem Eigentümer oder Bauherrn gesicherte Empfehlungen in die Hand, die für eine ordenliche weitere Planung, Leistungsbeschreibung und Vergabe, und für die hier überraschend und zusätzlich nötig werdende Geldbeschaffung gebraucht wird. Der Untersuchungsbericht beinhaltet auch die Haftung (Haftpflichtversicherungspflicht des Sachverständigen). Fehlt der Untersuchungsbericht, führt dies i.d.R. zu "Wurschtelei", u.U. auch zur Missachtung von Baubestimmungen mit rechtlichen Folgen (Schadensersatz). Die Folgen wird sich jeder ausmalen können, der schon einmal gebaut hat.

Der Untersuchungsbericht ist die Grundlage der weiteren Leistungen zur Bekämpfung und Sanierung von Schaden und Befall.

Der Untersuchungsbericht darf den Ausführenden also nicht vorenthalten werden. Denn einmal abgesehen von der Unsinnigkeit, kann der Ausführende Bedenken nicht anmelden, und bei Mängeln den Gewährleistungsanspruch durchzusetzen, könnte dann sehr schwierig werden.

home weitere Holzfragen.de Links: Fälle aus der Praxis eines Sachverständigen für Holzschutz

[zurück zur vorigen Seite ]    [zurück zur Übersicht ]     home home