Holzschutz im deutschsprachigen
Ausland
Unter diesem Kapitel wollen wir in naher Zukunft in lockerer
Abfolge Informationen zusammenfassen, die unsere Besucher aus
Österreich und der Schweiz näher betreffen werden.
externer Link zum Thema |

infoholz.at
ist eine kostenfreie Dienstleistung für den professionellen
Holzanwender. Das Service bietet Informationen von professioneller
Stelle und beantwortet auch Ihre individuellen Fragen ... |
Sammlung von Datenblättern für Werkstoffe,
Holzkonstruktionen und Bauteilanschlüsse
Als Service von proHolz Austria bzw. des Fachverbandes der
Holzindustrie Österreichs gibt es einen unentgeltlich
bereitgestellten Katalog bauphysikalisch, ökologisch
geprüfter und/oder zugelassener
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aus dataholz: Elementstoß
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Holz- und Holzwerkstoffe, Baustoffe, Bauteile und
Bauteilanschlüsse für den Holzbau. Die in
www.dataholz.com enthaltene Sammlung von Datenblättern
für Werkstoffe, Holzkonstruktionen und Bauteilanschlüsse
wurde von akkreditierten Prüfanstalten freigegeben. Die
Prüfungen, Berechnungen und Beurteilungen erfolgten nach den
derzeit in Österreich geltenden Normen. Die Kennwerte und
Datenblätter können für Einreichungen und
Nachweisführungen bei österreichischen Behörden
verwendet werden.
-> weitererführende Links
Österreichisches Holzschutzmittelverzeichnis 2007
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Titelblatt Österreichisches
Holzschutzmittelverzeichnis
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In unserem Nachbarland, wo die Regeln um den vorbeugenden und
bekämfenden Holzschutz ähnlich geregelt sind wie in der
Bundesrepublik Deutschland, gibt es auch ein Österreichisches Holzschutzmittelverzeichnis,
gütig mit dem Jahrgang 2007 (als PDF-Datei kostenlos).
Bezug des Österreichischen Holzschutzmittelverzeichnis
2007, 34.Auflage, beim Herausgeber, der Arbeitsgemeinschaft
Holzschutzmittel, Wiedener Hauptstraße 63, 1045 Wien, Tel. +43
0590 900 105 3749 oder bei der ARGE
Holzschutzmittel (als PDF-Datei kostenlos).
Ältere Ausgaben des Österreichischen
Holzschutzmittelverzeichnis (als PDF-Datei kostenlos):
Ausgabe 2006 Ausgabe 2005
Ausgabe 2004
Ausgabe 2003
Ausgabe 2002
Die Österreichische ARGE für Holzschutzmittel
Die österreichische ARGE für Holzschutzmittel
gibt Ihnen einen Einblick zur Anwendung von Holzschutzmitteln unter
den gesetzlichen Bestimmungen in Österreich (Stand 2007):
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Gütezeichen für geprüfte Holzschutzmittel in
Österreich
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| ausgewählte Holz-Normen
in Österreich mit Bezug zum Thema "Holzschutz": |
| ÖNORM EN 300 |
OSB |
. |
| ÖNORM EN 312 |
Spanplatten |
. |
| ÖNORM EN 622 |
Faserplatten |
. |
| ÖNORM B 2320 |
Wohnhäuser aus Holz |
Technische Anforderungen |
| ÖNORM B 3801 |
Holzschutz im Hochbau |
Grundlagen und Begriffsbestimmungen |
| ÖNORM B 3802-1 |
Holzschutz im Hochbau |
Baulicher Schutz des Holzes |
| ÖNORM B 3802-2 |
Holzschutz im Hochbau |
Chemischer Schutz des Holzes |
| ÖNORM B 3802-3 |
Holzschutz im Hochbau |
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Pilz-
und Insektenbefall |
| ÖNORM B 3803 |
Holzschutz im Hochbau |
Beschichtungen auf maßhaltigen
Außenbauteilen aus Holz. Mindestanforderungen und
Prüfungen |
| ÖNORM B 3804 |
Holzschutz im Hochbau |
Gebäude, errichtet aus vorgefertigten
Holzbauteilen – Vorraussetzungen für die Reduktion von
chemischen Holzschutzmaßnahmen |
| ÖNORM EN 335-1 |
Dauerhaftigkeit von Holz und
Holzprodukten |
Definition der Gebrauchsklassen für
einen biologischen Befall; Allgemeines |
| ÖNORM EN 350-1 |
Dauerhaftigkeit von Holz und
Holzprodukten |
Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz
- Grundsätze für die Prüfung und Klassifikation der
natürlichen Dauerhaftigkeit von Holz |
| ÖNORM EN 350-2 |
Dauerhaftigkeit von Holz und
Holzprodukten |
Natürliche Dauerhaftigkeit von Vollholz-
Leitfaden für die natürlichen Dauerhaftigkeit und
Tränkbarkeit von ausgewählten Holzarten von besonderer
Bedeutung in Europa
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| ÖNORM B 4100-2 |
Holzbau |
Holztragwerke |
| ÖNORM/DIN 4074 |
Die "Sortiernorm"
(vom 01.11.2004)
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Im Wesentlichen wurde der Text von der seit
Juni 2003 gültigen, deutschen DIN 4074 übernommen. Im
nationalen Vorwort wird jedoch auf österreichische
Besonderheiten hingewiesen und werden die Änderungen zur
deutschen Variante erläutert. Etwa bei der Beurteilung der
Rissigkeit von Kanthölzern oder der Kennzeichnung. |
EU-Verordnung über die Meldung von
Biozid-Wirkstoffen
Grundlegende Informationen zum österreichischen
Biozid-Produkte-Gesetz finden Sie in einer Zusammenstellung der
Wirtschaftskammer Österreich. Weitere Details können auch
der EU-Homepage über Biozide entnommen werden.
Sachverständige für Holzschutz in
Österreich
Eine Beratung zu biogenen Schäden am Holz erfordert, neben
dem Wissen um den Holzschutz und fundierten Kenntnissen zu
Bauschadenssituationen, auch grundlegende Kenntnisse in der
Baukonstruktion selbst. Daher sollte man sich im Einzelfall
erkundigen, welche Ausbildung und Erfahrungen, bzw. Referenzen ein
Sachverständiger für Holzschutz zu bieten hat. Wir sind
bestrebt, hier eine Art Empfehlungsliste aufzubauen. Für
sachdienliche Hinweise
dazu sind wir dankbar.
Wichtiges zu Holz-Normen und Verordnungen in der Schweiz
Neue Schweizer Holzbaunorm SIA 265
Am 01.01.2003 trat die neue Schweizer Holzbaunorm SIA 265 in
Kraft. Die SIA 164 und die Empfehlung SIA 164/1 "Holzwerkstoffe"
werden zu Ende Juni 2004 zurückgezogen werden. Das die neue
Norm entwickelnde Projekt "Swisscodes" umfasst die Überarbeitung der
Einwirkungsnorm SIA 160, sämtlicher Materialnormen der 160er
Reihe (Stahlbau, Betonbau, Holzbau), der Normen der Geotechnik,
sowie der Mauerwerksnorm SIA 177.
Der SIA schafft damit im Bereich der
Tragwerksnormen praxistaugliche und Eurocode-kompatible
Bemessungsgrundlagen, die sich an den bisherigen, bewährten
SIA-Normen orientieren.
Einige Neuerungen in der SIA 265 sind die Einführung der
maschinellen Schnittholzsortierung und ein neues Klassierungssystem
für Schnittholz und für BSH.
Schweizer Holzschutz-Fachausweis
Dem deutschen Sachkundenachweis nach DIN 68 800 Teil 4 2.5
entspricht in der Schweiz der Schweizer Holzschutz-Fachausweise,
die "Fachbewilligung für die Verwendung von
Holzschutzmitteln" deren Erwerb erfolgt im Kurs mit
Prüfung zur allgemeinen Bewilligung C für den Verkehr mit Giften der
Klassen 2-4 für den chemischen Holzschutz. Holzschutzmittel
bedürfen in der Schweiz einer "Zulassungsbewilligung".
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PRODUITS DE TRAITEMENT CERTIFIES CTB-P+
PRODUITS ACCESSIBLES AU GRAND PUBLIC
- PRODUITS DESTINES AU PUBLIC ET AU NEGOCE
PRODUITS NON ACCESSIBLES AU GRAND PUBLIC
- PRODUITS DE TRAITEMENT ANTITERMITES SOLS ET MURS
- PRODUITS DE TRAITEMENT TEMPORAIRES DES SCIAGES FRAISS
- PRODUITS INDUSTRIELS DE TRAITEMENT CURATIFS ET PREVENTIFS DES
BOIS EN OEUVRE
- PRODUITS INDUSTRIELS DE TRAITEMENT PREVENTIFS
COORDONNEES DES FABRICANTS DE PRODUITS DE TRAITEMENT CERTIFIES
CTB-P+
- LISTE DES FABRICANTS
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| Das französische
Holzschutzmittelverzeichnis 2005 finden Sie hier als
PDF-Datei. |
Fündig zum Thema Holz in Frankreich werden Sie (in
französicher und englischer Sprache) beim CTBA - CENTRE TECHNIQUE DU BOIS ET DE
L´AMEUBLEMENT
10 avenue de Saint-Mandé - 75012 PARIS, Tél. :
01.40.19.49.19 – Fax : 01.43.40.85.85
CTBA - Pôle Construction – Certification
Allée de Boutaut – BP 227 – 33028 BORDEAUX CEDEX
Tél. : 05.56.43.63.00 – Fax : 05.56.43.64.87
http://www.ctba.fr.
Zulassungssituation für Holzschutzmittel in der
Europäischen Union
(Stand 10/2002)
Noch sehr uneinheitlich ist die Zulassungsituation für
Holzschutzmittel in der EU. Erst nach geraumer Zeit, nach Umsetzung
der Biozid-Richtlinie der EU, kann mit einer Vereinheitlichung und
gesetzlichen Zulassungspflicht in allen Ländern gerechnet
werden.
| Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Luxemburg, Niederlande, Portugal,
Schweden |
Gesetzliche Zulassungspflicht vor dem
Inverkehrbringen |
| Frankreich |
Zulassungsverfahren für einzelne Abnehmer,
freiwillige Qualitätssicherung für die übrigen
Anwendungsbereiche |
| Italien |
Gesetzliche Zulassungspflicht, spezifische Anforderungen
einzelner Abnehmer, freiwillige Qualitätssicherung |
| Österreich |
Zulassungsverfahren für einzelne Abnehmer (Post,
Energieversorger)
freiwillige Qualitätssicherung für alle
Anwendungsbereiche |
| Deutschland |
Gesetzliche Zulassungspflicht für einen Anwendungsbereich
("Bauprodukte")
freiwillige Qualitätssicherung für die übrigen
Anwendungsbereiche |
Quelle: H.Reifenstein, Bundesinstitut für Risikobewertung,
Vortrag bei der DHBV Tagung Lauenburg 02.11.2002
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