Außenwirtschaftsrecht -
pflanzengesundheitliche Regelungen
Mit dem Auftreten des Asiatischen Laubholzkäfers, Anoplophora
glabripennis, im Juli 2001 im oberösterreichischen
Innviertel in Braunau an Ahornbäumen wurde vermutlich eine
sehr lückenhafte Einfuhrkontrolle aufgedeckt, da als Ursache
nur befallenes Verpackungsholz aus Asien in Frage kommt. Die
Gefährlichkeit dieser eingeschleppten Bockkäferlarven
haben in den USA zu strengen Maßnahmen geführt, denn die
Folgen sind absterbende Alleebäume (nach 1-2 Jahren) und ein
strenger spürbarer Eingriff in unsere Stadtbegrünung.
Eingeschleppt wird der Käfer mit Handelswarenholzverpackungen
aus seiner asiatischen Heimat, China, Korea, Taiwan und Japan. Er
zerstört er überwiegend Pappel, Weide, Ahorn, Erle,
Apfel, Mehlbeere, Platane, Kirsche, Birne, Robinie, Sasa,
Schnurbaum und Ulme. In Nordamerika wurde er bereits 1996 bzw. 1998
eingeschleppt und wurde an Ahornarten, Rosskastanie, Birke, Esche,
Mehlbeere, Tulpenbaum, Pappel und Weide festgestellt, wobei die
nicht winterharten Larven im Holz trotzdem gut überwintern
konnten. Es folgten z.B. als Erstes Überlegungen zu einem
sofortigen Importverbot für Bonsaipflanzen.
Als Reaktion gab es im Außenwirtschaftsrecht 6/1999 unter
dem VuB - Pflanzenschutzrecht Regelungen zum Verpackungsholz aus
China: An hölzernem Verpackungsmaterial aus China ist
wiederholt der Asiatische Laubholzbockkäfer (Anoplophora
glabripennis [Motschulsky]) aufgetreten. Um eine Verbreitung dieses
Käfers in Europa zu verhindern, darf hölzernes
Verpackungsmaterial aus China (ausgenommen Hongkong), das China am
oder nach dem 10.06.1999 verlassen hat, nur noch unter definierten
Festlegungen eingeführt werden (VSF N 33 99 Nr. 225 S. 4).
Weitere und aktuelle Detailinformationen zum Thema
Pflanzengesundheit gibt es beim Julius Kühn-Institut,
Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI),
Erwin-Baur-Str.27 in 06484 Quedlinburg.