Keilgezinktes Vollholz, Brettschichtholz und
Balkenschichtholz
- Wissenswertes zur Verwendung als tragende Holzbauteile im
Außenbereich
Keilgezinktes Vollholz z.B. KVH® oder Balkenschichtholz z.B. Duo-/Trio-Balken® und Brettschichtholz BSH sind
industriell hergestellte Holzbalken, die durch Maßhaltigkeit
und geringe Rissanfälligkeit viele Vorteile mit sich bringen,
wenn man sie zweckgemäß einsetzt und dabei nicht der
direkten Witterung aussetzt.
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KVH®
(gehört zum Konstruktionsvollholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimtesVollholz mit
definierter Maßhaltigkeit für sichtbare und nicht
sichtbare Bereiche
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Duo-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus
zwei miteinander verklebten Vollhölzern gleicher
Querschnittsmaße, sonstige Eigenschaften wie
KVH®
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Trio-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus
drei miteinander verklebten Vollhölzern gleicher
Querschnittsmaße, sonstige Eigenschaften wie
KVH®
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| aus: KVH®.de |
Ausgangsstoff von den zuvor genannten Holzprodukten sind
bestimmt dimensionierte Holzbretter, die hintereinander weg mit
"Keilzinkenstößen" versehen, kraftschlüssig mit Leim
verbunden werden. Der danach entstehende "unendliche" Brettstrang
wird anschließend in "Brett"-Schichten verleimt und damit zu
"Brettschicht-Holz" (BS-Holz) verarbeitet. Das gleiche geschieht
auch mit Vollholz KVH®, das allein, oder als
Duo-/Trio-Balken® in zwei bzw. drei Schichten ausgebildet
ist.
BS-Holz besteht aus mindestens drei faserparallel miteinander
verklebten getrockneten Brettern oder Brettlamellen,
standardmäßig aus Fichtenholz. Es ist infolge der
Festigkeitssortierung des Ausgangsmaterials und der Homogenisierung
durch schichtweisen Aufbau vergütet, was die
Tragfähigkeit gegenüber üblichem Bauholz
erhöht. BS-Holz ist herstellungsbedingt ein sehr formstabiler
und weitgehend rissminimierter Baustoff, ideal für den
Gebrauch im Gebäudeinneren, unter Dach verbaut. Eine
unmittelbare Bewitterung von BS-Holzbauteilen ist
grundsätzlich durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern,
bzw. ist der Einsatz dauerhafterer Holzarten zu wählen oder
ersatzweise ein bestimmungsgemäßer chemischer Holzschutz,
mit dem Nachweis der Verträglichkeit von Holzschutzmittel und
Leim (s.u.). Ein Problem dabei: sehr frühzeitiges Ordern ist
erforderlich.
weitere Holzfragen Links zum
Thema |
Nutzungsklassen
nach der Statiknorm DIN 1052 |
| Gefährdungsklassen (Allgemeine
Gebrauchsbedingungen und Gefährdungsklassen nach EN 335-1,
aus: DIN EN 460). (In Östereich und der Schweiz:
Gebrauchsklassen) |
Dauerhaftigkeitsklassen Klassen
der natürlichen Dauerhaftigkeit gegen Pilze
(aus: DIN EN 350-2, Anhang C) |
| Resistenzklassen
nach DIN 68 364 (Ausg.1979-11), diese Norm gilt in Verbindung mit
DIN 68000 nur für das Bauwesen |
| Sortierklassen nach DIN 4074-1
Sortierung von Holz nach Tragfähigkeit |
KVH®, Duo-/Trio-Balken® und BSH werden
standardmäßig ausFichtenholz hergestellt. Andere
Holzarten, z.B. als Kernholz dauerhaftere, wie Kiefer, Lärche
oder Douglasie, werden nach Angaben der Hersteller kaum genutzt.
Auch Tanne ist zugelassen. Weitere Nadelhölzer wie Southern
Pine, Western Hemlock, Yellow Cedar sind gemäß DIN
1052-1/A1 zulässig, aber nicht gebräuchlich
Dauerhaftes Kernholz ist praktisch nicht lieferbar, weil eine
Liefermöglichkeit von BSH oder KVH aus Kernholz (mit
zuässig maximal 10 % Splintholzanteil) mit langem Vorlauf
verbunden ist. Z.B. ist die zugelassene Holzart Yellow Cedar
allenfalls höchst umständlich mit Vorlauf lieferbar, in
der Praxis also schwer beschaffbar.
BS-Holz muss nach den Landesbauordnungen mit dem
Übereinstimmungszeichen gekennzeichnet werden.
Sofern BS-Holz mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutz
versehen werden soll, sind die Rohlamellen zu imprägnieren und
erst danach zu verkleben. Es muss die Verträglichkeit des
verwendeten Holzschutzmittels und des Klebstoffes nachgewiesen
werden. BS-Holz-Hersteller verarbeiten in der Regel nicht alle
Klebstoffarten für die Flächenklebung. Es dürfen nur
bauaufsichtlich zugelassene Klebstoffe verwendet werden. Eine
aktuelle Liste der zulässigen Klebstoffe und ihrer
Anwendungsbereiche wird bei der Materialprüfanstalt
Universität Stuttgart - Otto Graf
Institut geführt. Die Verklebungen von Brettschichtholz
halten höhere Temperaturen aus, als das Holz selbst. Es
handelt sich um Polykondensationsklebstoffe, die nicht - wie z. B.
die "Weißleime" im Fensterbau - thermoplstisch sind. Eine
Gefahr bei Heißluftbehandlungen besteht nicht.
Imprägnierte Brettschichtholzelemente neigen zu mehr
Rissbildung als unbehandelte.
Im Denkmalschutzbereich sind nach vertraglicher Vereinbarung BSH
regelabweichende Sonderanfertigungen mit anderen z.B. auch
Laubholzarten möglich.
| Einschnittarten von
Brettschichtholz |
| Oberflächengüte |
Beschreibung |
Bemerkungen |
| Auslesequalität |
- gehobelt
- frei von Bläue und Rotstreifigkeit
- fest verwachsene oder ersetzte Ausfalläste
zulässig
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Diese Oberflächengüte
ist nach ATV DIN 18334 besonders zu vereinbaren |
| Sichtqualität |
- Gehobelt
- Bläue und Rotstreifigkeit auf 10% der
Oberfläche zulässig
- fest verwachsene Äste zulässig
- Ausfalläste mit einem Ø ≥ 20 mm
werden ersetzt
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Diese Oberflächengüte
entspricht den Anforderungen der ATV DIN 18334 Abs. 3.1.8 |
| Industriequalität |
- egalisiert
- keine Anforderungen an die Oberfläche
|
Diese Oberflächengüte
ist nach ATV DIN 18334 besonders zu vereinbaren |
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Maßhaltigkeit Brettschichtholz nach DIN EN 390.
Für die Maßhaltigkeit gilt die DIN EN 390, in der
folgende Maßtoleranzklassen definiert sind (bezogen auf eine
Messbezugsfeuchte von 15%) |
| Querschnittsbreite |
alle Breiten
± 2 mm
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| Querschnittshöhe |
H≤ 400
mm:
+ 4 mm / - 2 mm |
H > 400
mm:
+ 1% / - 0,5%
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| Höhentoleranz |
| Trägerlängen |
L≤ 2,0
m:
± 2 mm |
2,0 m < l ? 20
m:
± 0,1% |
L > 20 m:
± 20 mm |
| Längentoleranz |
Verwendung von keilverzinktem Vollholz
(KVH®), Brettschicht- und Balkenschichtholz (BSH) unter
Bedingungen verschiedener Nutzungsklassen
Bei Überprüfungen an tragendem keilverzinkten
Konstruktionsholz fand man in letzter Zeit vielerorts Mängel,
die auf folgenschwere Fehler in Planung und Bauausführung
hindeuten. Der Grund für wesentliche Mängel lagen
überwieggend in starken Klimaschwankungen dir zu Fäulnis
nach Pilzbefall geführt hatten. Auffällig oft kam dabei
ein nach DIN 1052-1 unzulässiger Verbau von keilverzinktem BSH
unter den Bedingungen der Nutzungsklasse 3 vor.
Ob Unkenntnis oder ein falsches Vertrauen, Holzschäden an
außen verbautem Brettschichtholz lassen dieses sonst
äußerst vorteilhafte Holzprodukt in einem schlechten
Licht erscheinen. Es gab und gibt Planer, die glauben,
Brettschichtholz könne man im Außenbereich ohne weiteren
Holzschutz, nur mit einer Lasur versehen, in jeder Lage
verbauen.
Hier gilt es zu erkennen, man kann es nur, wenn es in statischer
Hinsicht unter den Bedingungen der Nutzungsklasse 3 zulässig ist.
Darüber hinaus ist für die zu erwartende,
tatsächliche Gefährdung stets ein zusätzlicher
konstruktiver Holzschutz stets nötig, bzw. ersatzweise ein
chemischer Holzschutz, dessen Ausführung technisch
möglich sein muss.
| Gibt es Einschränkungen
bei der Verwendung von keilgezinktem Vollholz, Brettschichtholz und
Balkenschichtholz als tragende Bauteile im
Außenbereich? |
Grundsätzlich -
ja. Bei standardmäßigen BS-Holz - Bauteilen ist
eine Bewitterung grundsätzlich zu vermeiden. Die Anforderungen
an die Herstellung keilgezinkter Hölzer (in der Länge
aneinander gebunden) ist stets auf die zu erwartenden
Gebrauchsbedingungen im beheizten Bauwerksinneren abgestellt. Dort
kann dies Holz seine Stärken, geringe Holzfeuchte (max
15% bei Duo/Trio-Balken und 15+/-3% bei KVH®) und die dadurch weniger
zu erwartende Rissbildung, voll ausspielen. Im Außenbereich
herrschen dagegen klimatisch hierzu extrem gestellte, zu erwartende
Gebrauchsbedingungen, die einen zusätzlichen Schutz der
Holzbauteile verlangen, um zunächst statische Minderungen und
später dann Pilzschäden abzuwenden. Neben der
Anfälligkeit der Keilverzinkung für eindringendes Wasser
(s.u.) ist zudem die überwiegend verarbeitete Holzart Fichte (wenig dauerhaft) das
Problem bei einem Verbau im Freien mit nur zeitweiser oder
möglicher direkter Bewitterung. Das gilt für alle Seiten,
nicht nur für die Oberseite.
Daher ist schon für Bauteile, die nur zeitweilig einer
Bewitterung ausgesetzt sind, der Einsatz dauerhafterer Holzarten
wie z.B. das Kernholz von Lärche und Douglasie zu
überlegen, ersatzweise ein bestimmungsgemäßer
chemischer Holzschutz mit dem Nachweis der Verträglichkeit von
Holzschutzmittel und Leim. Bewitterte Bauteile erfordern die Wahl
zu Lamellendicken kleiner als 33 mm hingehend. Grundsätzlich
sollte aber jede unmittelbare Bewitterung von BS-Holzbauteilen
durch konstruktive Maßnahmen verhindert werden

Dieses Bild lässt die dringende Notwendigkeit des zuvor
Gesagten erahnen. Foto: Dr.Kürsten
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Bei keilgezinkt verleimtem
Vollholz - Ja. Lt. DIN 1052:2004-08,
Abschn.7.2."Vollholz", Abschn.1 "Anforderungen", Absatz (3):
"Keilgezinktes Vollholz darf nur in den Nutzungsklassen 1 und 2
verwendet werden." |
Warum?
Die bei der
Nutzungsklasse 3 mögliche direkte Bewitterung könnte dazu
führen, dass Niederschlagswasser wegen des Zinkenspiels in den
Holzquerschnitt eindringt. Da die inneren Querschnittsbereiche von
dem hauptsächlich verwendeten Fichtenholz (wenig dauerhaft) auch bei
einer Kesseldruckimprägnierung nicht geschützt werden
können, ist mit Pilzbefall zu rechnen. Erläuterungen
zu DIN 1052:2004-08 E 7.2.1 (3)
Alternativ bietet sich Vollholz aus einer Holzart mit
ausreichender natürlicher Dauerhaftigkeit an, das der zu
erwartenden und tatsächlichen Gefährdung (Planerangabe
der Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch
holzzerstörende Pilze und Insekten standhalten kann.
Resistentere Holzarten wären z.B. das Farbkernholz heimischer
Holzarten wie z.B. Douglasie, Lärche
und Kiefer, Eiche oder Importhölzer z.B. Yellow Cedar. Je
nach Gefährdung und Holzart abgestellt ist unter
Umständen ein zusätzlicher chemischer Holschutz erforderlich. (vorbeugender Holzschutz DIN 68 800:
möglichst konstruktiv, ersatzweise chemisch).
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Bei keilgezinktem, verleimtem
Brettschichtholz und Balkenschichtholz - Ja. DIN
1052:2004-08, Abschn.14.5 "Universal-Keilzinkenverbindungen von
Brettschichtholz und Balkenschichtholz", Absatz (2):
"Brettschichtholz und Balkenschichtholz mit Keilzinkenverbindung
darf nur unter den Bedingungen der Nutztungsklassen 1 und 2
verwendet werden." |
Warum?
Die bei der
Nutzungsklasse 3 mögliche direkte Bewitterung könnte dazu
führen, dass Niederschlagswasser wegen des Zinkenspiels in den
Brettschichtholzquerschnitt eindringt.
Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich? Wenn
eine Verwendung im Freien erfolgen soll, dann müsste die
Universalkeilzinkenverbindung durch eine Abdeckung oder sonstige
Maßnahmen vor dem Eindringen von Wasser zuverlässig
geschützt werden. Erläuterungen zu DIN 1052:2004-08 E
14.5 (2)
Über diese Anforderung aus statischer Überlegung
hinaus muss selbstverständlich die verwendete Holzart in
seiner natürlichen Dauerhaftigkeit der zu erwartenden und
tatsächlichen Gefährdung (Planerangabe der
Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch holzzerstörende
Pilze und Insekten standhalten. Es müssen entweder ausreichend
dauerhafte Holzarten verwendet werden (z.B. Kernholz von Yellow
Cedar, Douglasie oder Lärche) oder es wäre ersatzweise
u.U. auch zusätzlich ein bestimmungsgemäßer, auf
Gefährdung und Holzart abgestellter, chemischer Holschutz erforderlich (vorbeugender Holzschutz nach DIN 68 800:
möglichst konstuktiv, ersatzweise chemisch). 
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| Wie sind die Nutzungsklassen
definiert? |
| Nutzungsklasse 1 |
ist gekennzeichnet durch eine Holzfeuchte,
die einer Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte
der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen pro
Jahr einen Wert von 65% übersteigt |
z.B. in allseitig geschlossenen und beheizten
Bauwerken |
| Nutzungsklasse 2 |
ist gekennzeichnet durch eine Holzfeuchte,
die einer Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte
der umgebenden Luft entspricht, die nur für einige Wochen pro
Jahr einen Wert von 85% übersteigt |
z.B. bei überdachten offenen Bauwerken
)* |
| Nutzungsklasse 3 |
erfasst Klimabedingungen, die zu höheren
Holzfeuchten führen als in Nutzungsklasse 2 angegeben |
z.B. für Konstruktionen, die der
Witterung ausgesetzt sind |
| )* Anmerkung: Auch
Holzbauteile unter Dach könnten in Nutzungsklasse 3
einzustufen sein, wenn dort die Bedingungen der Nutzungsklasse 3
vorhanden oder zu erwarten sind. |
| Qu.: DIN 1052:2004-08 7.1.1
Nutzungsklassen |
Die im Bild unten links erkennbare rissige Oberfläche soll
belegen, dass dieser Brettschichtbalken der direkten Bewitterung
(auch im eigentlich konstruktiv sehr günstigen, schräg
geneigt verlaufenden Verbau) nicht standgehalten hat.
Das Bild unten rechts daneben zeigt dies um so
eindrücklicher, als dort an der Seite des Brettschichtbalkens
bereits der Fruchtkörper eines Blättlingspilzes in dem
mittigen Riss auswächst. Der Blättling ist bekanntlich
ein Innenholzzerstörer, der hier sein vollbrachtes
Zerstörungswerk meldet.
Nicht mehr lustig ist das Ganze, weil es sich hier um die
tragenden Bauteile eines
Spielgerüstes handelt. Geregelt ist dies in den jeweiligen
Landesbauordnungen mit der DIN 68 800-3 in Verbindung mit der
DIN 1052.
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Die stark rissige Oberfläche eines Brettschichtbalkens aus
Fichtenholz, waagerecht im bewitterten Außenbereich
(Nutzungsklasse 3 nach DIN 1052) verbaut, hier tragend an
einem Spielgerät. Unzulässig verbaut, weil das verleimte
Holzbauteil aus Fichtenholz weder ausreichend natürlich
dauerhaft ist, noch konstruktive Maßnahmen zu seinem Schutz
erfolgten.
Foto: Rüpke
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Wann der Verbau von Brettschichtbalken im bewitterten
Außenbereich (Nutzungsklasse 3 nach DIN 1052)
unzulässig wird, beweist hier eindrücklich der
auswachsende Fruchtkörper eines Blättlingspilzes.
Ungeschützt im Außenbereich, schräg geneigt verbaut,
führten zahlreiche Risse zur Erhöhung der Wassermasse im
Holz, sodaß die Befallsbedingung für holzzerstörende
Pilze schnell erreicht war.
Foto: Rüpke
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Ein schadträchtiger Verbau ist anzunehmen, wenn das
tragende verbaute Holzbauteil: |
Ein sicherer Verbau lässt sich aus folgenden
Feststellungen ableiten, wenn das tragend verbaute
Holzbauteil: |
- kein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) und
zusätzlich bei BS-Holz außer BS 11) gemäß DIN
1052-1, Abschnitt 14, auf dem Bauteil gar nicht oder nicht
dauerhaft oder nicht eindeutig lesbar mit der Festigkeitsklasse,
dem Herstellernamen und dem Jahr der Herstellung gekennzeichnet
ist,
- aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse /
Gefährdungsklasse nicht ausreichend dauerhaftem
(natürlich resistentem) Holz besteht oder unzureichenden
konstruktiven Schutz gegen die Extreme der Witterung hat, bzw.
ersatzweise keinen bestimmungsgemäß ausreichenden
chemischen Holzschutz hat,
- keilverzinktes Vollholz ist und unter den Bedingungen der
statischen Nutzungsklasse 3 nicht ausreichend gegen Bewitterung
geschützt ist und Lamellendicken von > 33 mm hat,
- mit Erdkontakt verbaut wurde,
- ohne konstruktive Abdeckungen waagerecht verbaut ist,
- konstruktiv ungeschützt im Spitzwassereinflußbereich
liegt,
- durchgehend durch verschiedene Klimabereiche verbaut
wurde.
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- ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) trägt
und zusätzlich bei BS-Holz (außer BS 11) gemäß
DIN 1052-1, Abschnitt 14, auf dem Bauteil dauerhaft und eindeutig
lesbar mit der Festigkeitsklasse, dem Herstellernamen und dem Jahr
der Herstellung gekennzeichnet ist,
- aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse /
Gefährdungsklasse ausreichend dauerhaftem (natürlich
resistentem) Holz besteht, bzw. einen ausreichenden konstruktiven
Schutz gegen die tatsächlichen Extreme der Witterung aufweist
(z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut mit ausreichend
ausgebildeten Tropfkanten), oder ersatzweise einen
bestimmungsgemäßen vorbeugenden chemischen Holzschutz der
danach geforderten Prädikate hat,
- keilverzinktes Vollholz ist, und und unter den Bedingungen der
statischen Nutzungsklasse 3 Lamellendicken von < 33 mm hat und
zusätzlich und ausreichend mit konstruktiven Maßnahmen
gegen Bewitterung geschützt ist (z.B. Blechabdeckungen - auch
an Seiten - mit Luftfuge verbaut mit ausreichend auskragenden und
ausgebildeten Tropfkanten)
- keinen Erdkontakt hat,
- waagerecht bzw. auch schräg verbaute Holzbauteile
abgedeckt sind (z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut mit
ausreichend auskragenden und ausgebildeten Tropfkanten)
- nicht im Spritzwassereinflussbereich verbaut wurde, oder der
Spritzwasseranfall durch Konstruktive Maßnahmen vermieden ist
(z.B. wirksamer Dachüberstand, Spitzwassersockel min.30 bis 40
cm)
- gleichen Klimabereichen zugeordnet ist.

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Nichts ist verständlicher, als Regelvorgaben (auch aus
mehreren Blickwinkeln) am Praxisbeispiel eines älteren
Bauwerkes belegen zu können. In den nachfolgenden Bildern
werden die nach 15 Jahren stetiger Bewitterung am waagerecht
verbauten Brettschichtholz auftretenden Mängel in Form von
Rissen in Faserrichtung sowie durch Aufspaltungen am Hirnholz und
am Keilzinkenstoß gezeigt. Bedenkt man, dass bei der
Verleimung eine Holzfeuchte von 8-12 % herrscht, ist es
unmöglich für waagerecht im bewittertem Außenbereich
verbautes Brettschichtholz, die dort auftretenden Schwindspannungen
langfristig schadlos zu überstehen. Gleiches gälte wohl
beim Verbau eines Brettschichtbalkens, der durchgehend vom Innen-
bis in den Außenbereich, bei anzunehmenden
Gleichgewichtsfeuchten im Inneren von min.6% bis außen max.24%
(DIN 1052 4.2.1), verkraften muss.
Im Nachfolgenden sehen Sie tragende Brettschichtholzbalken, die
aus dem Gebäude bis in den Außenbereich ragen. Sie waren
dort 15 Jahre frei der Witterung ausgesetzt. Nach unserem heutigen
Wissen dürften verleimte Holzbauteile (z.B. aus Fichte/Tanne,
ohne chemischen Holzschutz) in der
Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse 3, außen waagerecht
verbaut und frei den Extremen der Witterung ausgesetzt, nicht ohne
weitere konstruktive Schutzmaßnahmen verbaut werden. (Die im
deutschen Sprachraum in Östereich und der Schweiz (auch in der
EU) genutzte Bezeichnung "Gebrauchsklassen" entspricht der
Sprachweise der "Gefährdungsklassen" in
Deutschland.)
Die Regelwerke verlangen stets eine Begrenzung der Holzfeuchte,
nicht nur um biotische Schäden, sondern hohe Schwindspannungen
zu vermeiden. Bei bewittertem Holz liegt die Gebrauchsfeuchte bei
18 +/- 6 %. Zusammen mit der geforderten Höchstgrenze der
Holzfeuchte bei 20 % bedeutet dies: ein schnelles Austrocknen muss
zusätzlich gewährleistet werden. Brettschichtholz (aus
Fichte/Tanne ohne chemischen Holzschutz) kann
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jedenfalls im Außenbereich, zudem noch waagerecht verbaut,
diese Vorgaben nicht erfüllen.
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Blick auf den Keilzinkenstoß eines tragenden
Brettschichtbalkens. Die Konstruktion ist so, ohne
Schutzmaßnahmen, baurechtlich unzulässig, weil sie der
direkten Witterung ohne Schutz ausgesetzt ist. Konstruktiv ist ein
waagerechter Holzverbau im bewitterten Außenbereich stets
schadträchtig und daher nicht regelgerecht. Jede
Farbbeschichtung wird hier versagen. Beleg für das Gesagte
sind die gegebenen Befallsbedingungen für holzzerstörende
Pilze als Folge der Risse und der deutlich zu hohen Holzfeuchte: 73
Masse-%. Ein leicht zu findenes Fressen für
Blättlingspilze und Co. Foto: Rüpke
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Warum hier der waagerechte Verbau von Brettschichtholz im
bewitterten Außenbereich (Gefährdungsklasse 3)
unzulässig wird und sich nicht bewährt hat: tiefe, ins
Holz hinein aufklaffende Risse lassen den Verlust der
Tragfähigkeit an dem auskragenden Ende eines tragenden
Pfettenbalkens irgendwann erwarten. Wirksamer konstruktiver
Holzschutz ist nicht zu erkennen. Hoffte man sogar, die auf dem
Hirnholz vermeintlich holzschützend aufgebrachte Farbe
wäre ausreichend? Die reisst selbstverständlich mit dem
Holz. Die Befallsbedingungen für holzzerstörende Pilze
werden hier bestens erfüllt. Foto: Rüpke
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Auskragende tragende Brettschichtbalken in der Nutzungsklasse 3
nach DIN 1052, außen verbaut, frei bewittert. Das Bild
zeigt, Anstriche und kleine Bleche als obere Abdeckung allein sind
hier kein ausreichender konstruktiver Holzschutz. Risse, die tief
eindringendem Wasser und Schmutzablagerungen den Weg bereiten,
erfüllen die Bedingungen der Gefährdungsklasse 4. Es kann
sich in der Folge Staunässe bilden. Foto: Rüpke
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Unser "sachverständiger" Begleithund Anton hatte wohl auch
den "richtigen Riecher", als er diese schadhafte Schwelle einer
Terassentür beschnüffelte. Zwar ist hier ein guter
Witterungsschutz durch Dachüberstand gegeben, am waagerecht
verbauten Brettschichtholz haben sich dennoch tiefe Risse gebildet.
Tatsächliche Schmutzablagerungen und Spritzwasser führen
zu Staunässe. Die Einstufung erreicht damit schon die
Gefährdungsklsse 4. Fotos: Rüpke
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An dieser tragenden Holzkonstruktion eines Wohn- und
Geschäftsshauses auf Helgoland ist auf den ersten Blick an der
tragenden Konstruktion nichts auffallend. Foto: Rüpke
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Genau hingesehen zeigen sich Schäden nach Befall durch
holzzerstörende Pilze oben an den
Brettschichtholzträgern, die schutzlos der Witterung
ausgesetzt sind. Foto: Rüpke
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Noch näher betrachtet, hier im Gebüsch versteckt,
zeigen sich die Schäden als Totalzerstörungen an hier
(unzulässig) ungeschützt verbauten
Brettschichtholzträgern. Foto: Rüpke
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An diesem Wohngenbäude werden gerade die tragenden
KVH-Balken ausgetauscht. Warum, das zeigen die folgenden Bilder.
Foto: Rüpke
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Ausgewchselt nach nur 7 Jahren wurde hier tragend verbautes
keilverzintes KVH, weil es (bauordnungswidrig) in der
Nutzungsklasse 3 (DIN 1052: Außenbereich, direkt
bewittert) ungeschützt verbaut worden war. Foto:
Rüpke
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Der Riegelbalken aus dem linken Bild: eigentlich waren
zunächst nur Lasurschäden beanstandet worden,
tatsächlich gab es aber bereits eine starke Innenfäule
nach befall durch den Tannenblättling. Foto: Rüpke
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Tragende Balkonkonstruktion aus KVH und BSH an einem Wohnhaus
in Goslar. Das weiße Rechteck markiert die Stelle, wo
demnächt die Tragfähigkeit in Frage gestellt werden wird.
Foto: Rüpke
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Ein Fruchtkörper des Tanmnenblättlings zeigt eine
bereits fortgeschrittene innere Zerstörung des
Brettschichtbalkens an. Der Grund ist die (unzulässige)
ungeschützte Verbauung von Brettschichtholz im
Außenbereich. Foto: Rüpke
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Jedes Holz, auch keilverzinktes Vollholz z.B. KVH® oder
MH®, Brettschichtholz und Balkenschichtholz, z.B.
Duobalken® oder Triobalken®, darf Risse bilden. Auch an
den Leimfugen. Innen verbaut, kann dies ein Problem hinsichtlich
der Eiablage holzzerstörender Insekten werden. Außen,
waagerecht oder schräg verbaut, ist jeder Riss zudem eine
Einlagerungsmöglichkeit für Schmutzpartikel. In der Folge
verlangsamt sich der bestimmungsgemäß zwingend geforderte
schnelle Wasseranlauf (und damit in Verbindung mit
Schmutzablagerung der Ausschluss von Staunässe). Es kann an
waagerechten Holzbauteilen zu Staunässen kommen. Dies
erfüllt die Bedingungen in der Gefährdungsklasse 4 in DIN
68800-3 Tab.1. Hier ist ein Verbau von Holz, was nicht der
(Resistenzklasse) Dauerhaftigkeitsklasse1 (-2) entspricht
oder ersatzweise (wenn die Holzart es zulässt)
kesseldruckimprägniert mit den Prädikaten Iv,P,W ist,
unzulässig. Das gilt
 |
natürlich auch für Konstruktionsvollholzprodukte wie z.B.
MH® oder KVH®, Duobalken® oder Triobalken®, und
alles BSH.
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| Diese tragende Stütze ist unzulässig, ohne
zusätzlichen Holzschutz und dazu konstruktiv falsch im
Mauerwerk dicht eingebaut und versiegelt. Ein Verstoß gegen
die Bauordnung. Die verlangt hier zwingend einen Holzschutz
für die Gefährdungsklasse 3. Foto: Stuckart |
Warum wurde der Witterungsrandschutz nicht auf den
darunterliegenden Balken ausgedehnt? Regenwasser kann hier
ungehindert in das (ungeschützte) Hirnholz eindringen und
schafft somit Vorraussetzungen für eine schadträchtige
Bedingung. Foto: Stuckart |
Das
Ortgangbrett zu schützen, mißlang hier. Ungeschützt
ist die tragende Fußpfette der Witterung ausgesetzt. Ein
Holzschutz für die Gefährdungsklasse -2-3 wird nun
bestimmungsgemäß nötig. Die "mickrige"
Blechabdeckung erreicht diesen Schutz nicht. Foto:
Dr.Kürsten |
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Gefährdungsmindernde Schutzmaßnahmen,
verbessern die Einstufung in die
Gebrauchsklasse/Gefährdungsklasse.
Eine Bessereinstufung, heraus aus der
Gebrauchsklasse/Gefährdungsklasse 3 in 2 (besonders bei allem
keilverzinkten Holz), erfolgte z.B. durch geeignete konstruktive
Maßnahmen, wie Überdachungen oder Beblechungen in
verschiedenster Bauweise, die das Wasser vom Holz allseitig
fernhielten und damit zuerst einmal nachhaltig die
tatsächliche Gefährdung des Holzes mindern. Das Wort
"tatsächlich" spielt dabei die wesentliche Rolle bei allen
Maßnahmen. So kann die Einstufung der Holzgefährdung
nicht theoretisch am grünen Planertisch erfolgen - sie muss
der zu erwartenden tatsächlichen Situation, bzw. auch jeder
später möglichen baulichen Nutzung (nachhaltig)
entsprechen. Die planerische Weitsicht wird gefordert.
 |
Fehlt von Anfang an der nötige konstruktive Holzschutz,
hilft weder "der Glaube des Architekten an das Gute im
Brettschichtholz an sich" noch eine "Holzschutzlasur" - den Kampf
dieser Pergola gegen das norddeutsche Wetter wird der liebe Petrus
womöglich sehr kurzfristig gewinnen.
Foto: Dr.Kürsten
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Eine Oberflächenbehandlung z.B. durch Anstriche, Lasuren etc.
ist an Holz im Außenbereich auf die Dauer nicht nur des
großen Aufwandes wegen problematisch. Es müssen auch
mögliche Fehlerquellen bedacht werden. Nicht nur trocken muss
das Holz vor der Beschichtung sein, jeder Erhaltungsanstrich
erfordert die Entfernung des alten, wegen Einhaltung der
Schichtdicke hinsichtlich der Dampfdurchlässigkeit
(SD-Wert). Die kostenträchigen
Unterhaltungsintervalle liegen bei 2-5 Jahren.
Der Erfolg ist jedoch mehr in der Geschäftsbilanz des
Produzenten als am Produkt selbst wiederzufinden. Tatsächlich
beobachten wir im Außenbereich an beschichteten Holzbauteilen
mehr und intensivere Schäden als an nichtbeschicheten (siehe
Bild rechts).
Eine weitere Bessereinstufung von verleimtem Holz (bei
Keilverzinkung -s.o.- gesondert zu betrachten) wäre durch
Verwendung natürlich resistenterer also dauerhafterer
Holzarten (als z.B. Fichte/Tanne) oder ersatzweise durch einen
bestimmungsgemäßen chemischen Holzschutz (für die
entsprechende tatsächliche Gefährdung) vor der Verleimung
möglich. Leider sind am Markt andere Holzarten als Fichte,
Kiefer, Douglasie, Lärche schwer (selten) erhältlich, und
Importhölzer wie Yellow Cedar zwar zulässig, aber nicht
gebräuchlich, weil im Handel nicht gängig.
Imprägniertes BSH ist so gut wie nie vorrätig und nur bei
wenigen Händlern im Programm. Eine qualifizierte Bestellung
unter dem Gesichtspunkt der Bessereinstufung beim Verbau im
Außenbereich kann bei keilgezinktem Vollholz und
Brettschichtholz u.U. zu so langen Lieferzeiten führen, dass
der Verwender in Zeitverzug kommen kann. Nicht selten entsprangen
gerade diesem Notstand (von allen Seiten ungewollte)
schadträchtige Holzbaufehler.
| Wird Holz in der
Gefährdungsklasse 1 oder höher verbaut, muss die
verwendete Holzart über eine ausreichende Dauerhaftigkeit
entsprechend der tatsächlich zu erwartenden Gefährdung
verfügen. Z.B. ist das Kernholz von Kiefer, Lärche oder
Douglasie in der Gefährdungsklasse 1 gegen Trockenholzinsekten
ausreichend dauerhaft. Ersatzweise müssen weniger dauerhafte
Holzarten, z.B. Fichte, Tanne oder das Splintholz aller Holzarten
bestimmungsgemäß einen chemischen Holzschutz erhalten.
(DIN 68800-3) |
Trotz aller bekannten Vorteile bleiben z.B. KVH® und BSH
Vollholzprodukte mit hygroskopischen Eigenschaften, welche zum
Quellen und Schwinden und somit zu Rissen führen können.
Wird der bestimmungsgemäße Holzschutz nicht
sachgemäß ausgeführt, sind Risse bei Verbauung innen
unter Dach die Eintrittsöffnungen für
Holzschädlinge. Bei Verbauung im Außenbereich kann sich
in Rissen Schmutz einlagern. Wenn dadurch Wasser gespeichert oder
der rasche Abfluss beeinträchtigt wird, kann das
holzzerstörenden Pilzen den Weg bereiten.
Technische Regeln für die Herstellung und
Verwendung von z.B. KVH® und BSH
| DIN EN 336 |
Bauholz für tragende Zwecke - Maße,
zulässige Abweichungen |
| DIN 68800 |
Gefährdungsklassen |
| DIN 1052:2004-08 |
Holzbauwerke; Berechnung und
Ausführung |
| DIN 4074-1:2003-06 |
Sortierung von Nadelholz nach
Tragfähigkeit Nadelschnittholz |
| DIN 18203-3:1984-08 |
Toleranzen im Hochbau, Bauteile aus Holz und
Holzwerkstoffen |
| DIN 18334: 2005-01 |
Zimmer- und Holzarbeiten |
| DIN 68140-1:1998-02 bzw. DIN EN
385 |
Keilzinkenverbindungen von Holz - Teil 1:
Keilzinkenverbindungen von Nadelholz für tragende
Bauteile |
| zusätzlich für BSH |
|
| DIN EN 390:1995-03 |
Brettschichtholz, Maße,
Grenzabmaße |
| Gütesicherung RAL-RG
421 |
Brettschichtholz (BS-Holz) |
| DIN EN 386:1996-07 |
Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und
Mindestanforderungen an die Herstellung |
| BS-Holz Merkblatt |
Verwendung von BS-Holz aus Lärche,
März 2007 |
Hinweis: MH®, KVH®, Duo-Balken® und
Trio-Balken® sind geschütze Markenbezeichnungen
|