Keilgezinktes Vollholz, Brettschichtholz und
Balkenschichtholz
- Wissenswertes zur Verwendung als tragende Holzbauteile im
Außenbereich
Keilgezinktes Vollholz z.B.
KVH®
oder Balkenschichtholz z.B.
Duo-/Trio-Balken®
und Brettschichtholz
BSH
sind industriell hergestellte Holzbalken, die durch
Maßhaltigkeit und geringe Rissanfälligkeit viele Vorteile mit sich
bringen, wenn man sie zweckgemäß einsetzt und dabei nicht der direkten
Witterung aussetzt.
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KVH®
(gehört zum Konstruktionsvollholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimtesVollholz mit
definierter Maßhaltigkeit für sichtbare und nicht sichtbare
Bereiche
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Duo-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus zwei
miteinander verklebten Vollhölzern gleicher Querschnittsmaße,
sonstige Eigenschaften wie KVH®
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Trio-Balken®
(gehört zum Balkenschichtholz)
Mit Keilzinkenstoß verleimter Balken aus drei
miteinander verklebten Vollhölzern gleicher Querschnittsmaße,
sonstige Eigenschaften wie KVH®
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aus:
KVH®.de
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Ausgangsstoff von den zuvor genannten Holzprodukten sind bestimmt
dimensionierte Holzbretter, die hintereinander weg mit
"Keilzinkenstößen" versehen, kraftschlüssig mit Leim verbunden
werden. Der danach entstehende "unendliche" Brettstrang wird anschließend in
"Brett"-Schichten verleimt und damit zu "Brettschicht-Holz" (BS-Holz)
verarbeitet. Das gleiche geschieht auch mit Vollholz KVH®, das allein, oder
als Duo-/Trio-Balken® in zwei bzw. drei Schichten ausgebildet ist.
BS-Holz besteht aus mindestens drei faserparallel miteinander verklebten
getrockneten Brettern oder Brettlamellen, standardmäßig aus
Fichtenholz. Es ist infolge der Festigkeitssortierung des Ausgangsmaterials und
der Homogenisierung durch schichtweisen Aufbau vergütet, was die
Tragfähigkeit gegenüber üblichem Bauholz erhöht. BS-Holz ist
herstellungsbedingt ein sehr formstabiler und weitgehend rissminimierter
Baustoff,
ideal für den Gebrauch im Gebäudeinneren, unter Dach
verbaut
. Eine unmittelbare Bewitterung von BS-Holzbauteilen ist
grundsätzlich durch konstruktive Maßnahmen zu verhindern, bzw. ist der
Einsatz dauerhafterer Holzarten zu wählen oder ersatzweise ein
bestimmungsgemäßer chemischer Holzschutz, mit dem Nachweis der
Verträglichkeit von Holzschutzmittel und Leim (s.u.). Ein Problem dabei:
sehr frühzeitiges Ordern ist erforderlich.
weitere Holzfragen Links zum Thema
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Nutzungsklassen
nach der Statiknorm DIN 1052
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Gefährdungsklassen
(Allgemeine
Gebrauchsbedingungen und Gefährdungsklassen nach EN 335-1, aus: DIN EN
460). (
In Östereich und der Schweiz: Gebrauchsklassen
)
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Dauerhaftigkeitsklassen
Klassen der
natürlichen Dauerhaftigkeit gegen Pilze
(aus: DIN EN 350-2, Anhang C)
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Resistenzklassen
nach DIN
68 364 (Ausg.1979-11), diese Norm gilt in Verbindung mit DIN 68000 nur für
das Bauwesen
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Sortierklassen
nach DIN 4074-1 Sortierung von
Holz nach Tragfähigkeit
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KVH®, Duo-/Trio-Balken® und BSH werden standardmäßig
ausFichtenholz hergestellt. Andere Holzarten, z.B. als Kernholz dauerhaftere, wie
Kiefer, Lärche oder Douglasie, werden nach Angaben der Hersteller kaum
genutzt. Auch Tanne ist zugelassen. Weitere Nadelhölzer wie Southern Pine,
Western Hemlock, Yellow Cedar sind gemäß DIN 1052-1/A1 zulässig,
aber nicht gebräuchlich
Dauerhaftes Kernholz ist praktisch nicht lieferbar, weil eine
Liefermöglichkeit von BSH oder KVH aus Kernholz (mit zuässig maximal 10 %
Splintholzanteil) mit langem Vorlauf verbunden ist. Z.B. ist die zugelassene
Holzart Yellow Cedar allenfalls höchst umständlich mit Vorlauf lieferbar,
in der Praxis also schwer beschaffbar.
BS-Holz muss nach den Landesbauordnungen mit dem Übereinstimmungszeichen
gekennzeichnet werden.
Sofern BS-Holz mit einem vorbeugenden chemischen Holzschutz versehen werden
soll, sind die Rohlamellen zu imprägnieren und erst danach zu verkleben. Es
muss die Verträglichkeit des verwendeten Holzschutzmittels und des Klebstoffes
nachgewiesen werden. BS-Holz-Hersteller verarbeiten in der Regel nicht alle
Klebstoffarten für die Flächenklebung. Es dürfen nur bauaufsichtlich
zugelassene Klebstoffe verwendet werden. Eine aktuelle Liste der zulässigen
Klebstoffe und ihrer Anwendungsbereiche wird bei der Materialprüfanstalt
Universität Stuttgart -
Otto Graf Institut
geführt. Die Verklebungen von Brettschichtholz
halten höhere Temperaturen aus, als das Holz selbst. Es handelt sich um
Polykondensationsklebstoffe, die nicht - wie z. B. die "Weißleime" im
Fensterbau - thermoplstisch sind. Eine Gefahr bei Heißluftbehandlungen besteht
nicht. Imprägnierte Brettschichtholzelemente neigen zu mehr Rissbildung als
unbehandelte.
Im Denkmalschutzbereich sind nach vertraglicher Vereinbarung BSH
regelabweichende Sonderanfertigungen mit anderen z.B. auch Laubholzarten
möglich.
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Einschnittarten von
Brettschichtholz
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| Oberflächengüte |
Beschreibung |
Bemerkungen |
| Auslesequalität |
- gehobelt
- frei von Bläue und Rotstreifigkeit
- fest verwachsene oder ersetzte Ausfalläste
zulässig
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Diese Oberflächengüte ist nach ATV
DIN 18334
besonders zu vereinbaren
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| Sichtqualität |
- Gehobelt
- Bläue und Rotstreifigkeit auf 10% der Oberfläche
zulässig
- fest verwachsene Äste zulässig
- Ausfalläste mit einem Ø ≥ 20 mm werden
ersetzt
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Diese Oberflächengüte entspricht
den Anforderungen der ATV DIN 18334 Abs. 3.1.8 |
| Industriequalität |
- egalisiert
- keine Anforderungen an die Oberfläche
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Diese Oberflächengüte ist nach ATV
DIN 18334
besonders zu vereinbaren
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Maßhaltigkeit
Brettschichtholz nach DIN EN 390.
Für die Maßhaltigkeit gilt die
DIN EN 390, in der folgende Maßtoleranzklassen definiert sind (bezogen auf
eine Messbezugsfeuchte von 15%)
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| Querschnittsbreite |
alle Breiten ± 2
mm
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| Querschnittshöhe |
H≤ 400 mm:
+ 4 mm / - 2 mm
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H > 400 mm:
+ 1% / - 0,5%
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| Höhentoleranz |
| Trägerlängen |
L≤ 2,0 m:
± 2 mm
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2,0 m < l ? 20 m:
± 0,1%
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L > 20 m:
± 20 mm
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| Längentoleranz |
Verwendung von keilverzinktem Vollholz (KVH®),
Brettschicht- und Balkenschichtholz (BSH) unter Bedingungen verschiedener
Nutzungsklassen
Bei Überprüfungen an tragendem keilverzinkten Konstruktionsholz fand
man in letzter Zeit vielerorts Mängel, die auf folgenschwere Fehler in Planung
und Bauausführung hindeuten. Der Grund für wesentliche Mängel lagen
überwieggend in starken Klimaschwankungen dir zu Fäulnis nach Pilzbefall
geführt hatten. Auffällig oft kam dabei ein nach DIN 1052-1
unzulässiger Verbau von keilverzinktem BSH unter den Bedingungen der
Nutzungsklasse 3
vor.
Ob Unkenntnis oder ein falsches Vertrauen, Holzschäden an außen
verbautem Brettschichtholz lassen dieses sonst äußerst vorteilhafte
Holzprodukt in einem schlechten Licht erscheinen. Es gab und gibt Planer, die
glauben, Brettschichtholz könne man im Außenbereich ohne weiteren
Holzschutz, nur mit einer Lasur versehen, in jeder Lage verbauen.
Hier gilt es zu erkennen, man kann es nur, wenn es in statischer Hinsicht unter
den Bedingungen der
Nutzungsklasse 3
zulässig ist. Darüber hinaus ist für die zu erwartende,
tatsächliche Gefährdung stets ein zusätzlicher konstruktiver
Holzschutz stets nötig, bzw. ersatzweise ein chemischer Holzschutz, dessen
Ausführung technisch möglich sein muss.
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Gibt es Einschränkungen bei der
Verwendung von keilgezinktem Vollholz, Brettschichtholz und Balkenschichtholz
als tragende Bauteile im Außenbereich?
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Grundsätzlich - ja.
Bei standardmäßigen BS-Holz -
Bauteilen ist eine Bewitterung grundsätzlich zu vermeiden. Die
Anforderungen an die Herstellung keilgezinkter Hölzer (in der Länge
aneinander gebunden) ist stets auf die zu erwartenden Gebrauchsbedingungen im
beheizten Bauwerksinneren abgestellt. Dort kann dies Holz seine Stärken,
geringe Holzfeuchte (max
15%
bei Duo/Trio-Balken und
15+/-3%
bei KVH®) und die dadurch weniger zu
erwartende Rissbildung, voll ausspielen. Im Außenbereich herrschen
dagegen klimatisch hierzu extrem gestellte, zu erwartende
Gebrauchsbedingungen, die einen zusätzlichen Schutz der Holzbauteile
verlangen, um zunächst statische Minderungen und später dann
Pilzschäden abzuwenden. Neben der Anfälligkeit der Keilverzinkung
für eindringendes Wasser (s.u.) ist zudem die überwiegend
verarbeitete
Holzart Fichte (wenig dauerhaft)
das Problem bei einem Verbau im Freien mit nur zeitweiser oder möglicher
direkter Bewitterung. Das gilt für alle Seiten, nicht nur für die
Oberseite.
Daher ist schon für Bauteile, die nur zeitweilig einer Bewitterung
ausgesetzt sind, der Einsatz dauerhafterer Holzarten wie z.B. das Kernholz
von Lärche und Douglasie zu überlegen, ersatzweise ein
bestimmungsgemäßer chemischer Holzschutz mit dem Nachweis der
Verträglichkeit von Holzschutzmittel und Leim. Bewitterte Bauteile
erfordern die Wahl zu Lamellendicken kleiner als 33 mm hingehend.
Grundsätzlich sollte aber jede unmittelbare Bewitterung von
BS-Holzbauteilen durch konstruktive Maßnahmen verhindert werden
Dieses Bild lässt die dringende Notwendigkeit des zuvor Gesagten
erahnen. Foto: Dr.Kürsten
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Bei keilgezinkt verleimtem Vollholz -
Ja.
Lt. DIN 1052:2004-08, Abschn.7.2."Vollholz", Abschn.1
"Anforderungen", Absatz (3):
"Keilgezinktes Vollholz darf nur in den
Nutzungsklassen 1 und 2 verwendet werden."
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Warum?
Die bei der Nutzungsklasse 3 mögliche direkte
Bewitterung könnte dazu führen, dass Niederschlagswasser wegen
des Zinkenspiels in den Holzquerschnitt eindringt. Da die inneren
Querschnittsbereiche von dem hauptsächlich verwendeten
Fichtenholz (wenig dauerhaft)
auch bei einer
Kesseldruckimprägnierung nicht geschützt werden können, ist
mit Pilzbefall zu rechnen.
Erläuterungen zu DIN 1052:2004-08 E
7.2.1 (3)
Alternativ bietet sich Vollholz aus einer Holzart mit ausreichender
natürlicher Dauerhaftigkeit an, das der zu erwartenden und
tatsächlichen Gefährdung (Planerangabe der
Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch holzzerstörende Pilze und
Insekten standhalten kann. Resistentere Holzarten wären z.B. das
Farbkernholz heimischer Holzarten wie z.B.
Douglasie,
Lärche und Kiefer
, Eiche oder Importhölzer z.B. Yellow Cedar.
Je nach Gefährdung und Holzart abgestellt ist unter Umständen ein
zusätzlicher
chemischer Holschutz
erforderlich. (
vorbeugender Holzschutz DIN 68 800:
möglichst konstruktiv, ersatzweise chemisch
).
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Bei keilgezinktem, verleimtem
Brettschichtholz und Balkenschichtholz - Ja.
DIN 1052:2004-08,
Abschn.14.5 "Universal-Keilzinkenverbindungen von Brettschichtholz und
Balkenschichtholz", Absatz (2):
"Brettschichtholz und Balkenschichtholz mit
Keilzinkenverbindung darf nur unter den Bedingungen der Nutztungsklassen 1 und
2 verwendet werden."
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Warum?
Die bei der Nutzungsklasse 3 mögliche direkte
Bewitterung könnte dazu führen, dass Niederschlagswasser wegen
des Zinkenspiels in den Brettschichtholzquerschnitt eindringt.
Welche Schutzmaßnahmen sind erforderlich?
Wenn eine
Verwendung im Freien erfolgen soll, dann müsste die
Universalkeilzinkenverbindung durch eine Abdeckung oder sonstige
Maßnahmen vor dem Eindringen von Wasser zuverlässig
geschützt werden.
Erläuterungen zu DIN 1052:2004-08 E 14.5
(2)
Über diese Anforderung aus statischer Überlegung hinaus muss
selbstverständlich die verwendete Holzart in seiner natürlichen
Dauerhaftigkeit der zu erwartenden und tatsächlichen Gefährdung
(Planerangabe der Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse) durch
holzzerstörende Pilze und Insekten standhalten. Es müssen entweder
ausreichend dauerhafte Holzarten verwendet werden (z.B. Kernholz von Yellow
Cedar, Douglasie oder Lärche) oder es wäre ersatzweise u.U. auch
zusätzlich ein bestimmungsgemäßer, auf Gefährdung und
Holzart abgestellter,
chemischer Holschutz
erforderlich
(vorbeugender Holzschutz nach DIN 68
800: möglichst konstuktiv, ersatzweise chemisch)
.
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Wie sind die Nutzungsklassen
definiert?
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| Nutzungsklasse 1 |
ist gekennzeichnet durch eine Holzfeuchte, die einer
Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft
entspricht, die nur für einige Wochen pro Jahr einen Wert von 65%
übersteigt |
z.B. in allseitig geschlossenen und beheizten
Bauwerken |
| Nutzungsklasse 2 |
ist gekennzeichnet durch eine Holzfeuchte, die einer
Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte der umgebenden Luft
entspricht, die nur für einige Wochen pro Jahr einen Wert von 85%
übersteigt |
z.B. bei überdachten offenen Bauwerken
)
*
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| Nutzungsklasse 3 |
erfasst Klimabedingungen, die zu höheren
Holzfeuchten führen als in Nutzungsklasse 2 angegeben |
z.B. für Konstruktionen, die der Witterung
ausgesetzt sind |
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)*
Anmerkung
: Auch Holzbauteile unter
Dach könnten in Nutzungsklasse 3 einzustufen sein, wenn dort die
Bedingungen der Nutzungsklasse 3 vorhanden oder zu erwarten sind.
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Qu.:
DIN 1052:2004-08 7.1.1
Nutzungsklassen
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Die im Bild unten links erkennbare rissige Oberfläche soll belegen, dass
dieser Brettschichtbalken der direkten Bewitterung (auch im eigentlich konstruktiv
sehr günstigen, schräg geneigt verlaufenden Verbau) nicht standgehalten
hat.
Das Bild unten rechts daneben zeigt dies um so eindrücklicher, als dort an
der Seite des Brettschichtbalkens bereits der Fruchtkörper eines
Blättlingspilzes in dem mittigen Riss auswächst. Der Blättling ist
bekanntlich ein Innenholzzerstörer, der hier sein vollbrachtes
Zerstörungswerk meldet.
Nicht mehr lustig ist das Ganze, weil es sich hier um die
tragenden Bauteile eines Spielgerüstes
handelt. Geregelt
ist dies in den jeweiligen Landesbauordnungen mit der DIN 68 800-3 in
Verbindung mit der DIN 1052.
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Die stark rissige Oberfläche eines Brettschichtbalkens aus
Fichtenholz, waagerecht im bewitterten Außenbereich (Nutzungsklasse 3
nach DIN 1052) verbaut, hier tragend an einem Spielgerät.
Unzulässig verbaut, weil das verleimte Holzbauteil aus Fichtenholz weder
ausreichend natürlich dauerhaft ist, noch konstruktive Maßnahmen zu
seinem Schutz erfolgten.
Foto: Rüpke
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Wann der Verbau von Brettschichtbalken im bewitterten Außenbereich
(Nutzungsklasse 3 nach DIN 1052) unzulässig wird, beweist hier
eindrücklich der auswachsende Fruchtkörper eines
Blättlingspilzes. Ungeschützt im Außenbereich, schräg
geneigt verbaut, führten zahlreiche Risse zur Erhöhung der
Wassermasse im Holz, sodaß die Befallsbedingung für
holzzerstörende Pilze schnell erreicht war.
Foto: Rüpke
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Ein
schadträchtiger Verbau
ist anzunehmen, wenn das
tragende verbaute Holzbauteil:
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Ein
sicherer Verbau
lässt sich aus folgenden
Feststellungen ableiten, wenn das tragend verbaute Holzbauteil:
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- kein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) und zusätzlich
bei BS-Holz außer BS 11) gemäß DIN 1052-1, Abschnitt 14, auf
dem Bauteil gar nicht oder nicht dauerhaft oder nicht eindeutig lesbar mit
der Festigkeitsklasse, dem Herstellernamen und dem Jahr der Herstellung
gekennzeichnet ist,
- aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse / Gefährdungsklasse
nicht ausreichend dauerhaftem (natürlich resistentem) Holz besteht
oder unzureichenden konstruktiven Schutz gegen die Extreme der Witterung
hat, bzw. ersatzweise keinen bestimmungsgemäß ausreichenden
chemischen Holzschutz hat,
- keilverzinktes Vollholz ist und unter den Bedingungen der statischen
Nutzungsklasse 3 nicht ausreichend gegen Bewitterung geschützt ist und
Lamellendicken von > 33 mm hat,
- mit Erdkontakt verbaut wurde,
- ohne konstruktive Abdeckungen waagerecht verbaut ist,
- konstruktiv ungeschützt im Spitzwassereinflußbereich
liegt,
- durchgehend durch verschiedene Klimabereiche verbaut wurde.
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- ein Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) trägt und
zusätzlich bei BS-Holz (außer BS 11) gemäß DIN 1052-1,
Abschnitt 14, auf dem Bauteil dauerhaft und eindeutig lesbar mit der
Festigkeitsklasse, dem Herstellernamen und dem Jahr der Herstellung
gekennzeichnet ist,
- aus für die vorgesehene Gebrauchsklasse / Gefährdungsklasse
ausreichend dauerhaftem (natürlich resistentem) Holz besteht, bzw.
einen ausreichenden konstruktiven Schutz gegen die tatsächlichen
Extreme der Witterung aufweist (z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut
mit ausreichend ausgebildeten Tropfkanten), oder ersatzweise einen
bestimmungsgemäßen vorbeugenden chemischen Holzschutz der danach
geforderten Prädikate hat,
- keilverzinktes Vollholz ist, und und unter den Bedingungen der
statischen Nutzungsklasse 3 Lamellendicken von < 33 mm hat und
zusätzlich und ausreichend mit konstruktiven Maßnahmen gegen
Bewitterung geschützt ist (z.B. Blechabdeckungen - auch an Seiten -
mit Luftfuge verbaut mit ausreichend auskragenden und ausgebildeten
Tropfkanten)
- keinen Erdkontakt hat,
- waagerecht bzw. auch schräg verbaute Holzbauteile abgedeckt sind
(z.B. Blechabdeckungen mit Luftfuge verbaut mit ausreichend auskragenden
und ausgebildeten Tropfkanten)
- nicht im Spritzwassereinflussbereich verbaut wurde, oder der
Spritzwasseranfall durch Konstruktive Maßnahmen vermieden ist (z.B.
wirksamer Dachüberstand, Spitzwassersockel min.30 bis 40 cm)
-
gleichen Klimabereichen zugeordnet ist.
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Nichts ist verständlicher, als Regelvorgaben (auch aus mehreren
Blickwinkeln) am Praxisbeispiel eines älteren Bauwerkes belegen zu
können. In den nachfolgenden Bildern werden die nach 15 Jahren stetiger
Bewitterung am waagerecht verbauten Brettschichtholz auftretenden Mängel in
Form von Rissen in Faserrichtung sowie durch Aufspaltungen am Hirnholz und am
Keilzinkenstoß gezeigt. Bedenkt man, dass bei der Verleimung eine Holzfeuchte
von 8-12 % herrscht, ist es unmöglich für waagerecht im bewittertem
Außenbereich verbautes Brettschichtholz, die dort auftretenden
Schwindspannungen langfristig schadlos zu überstehen. Gleiches gälte wohl
beim Verbau eines Brettschichtbalkens, der durchgehend vom Innen- bis in den
Außenbereich, bei anzunehmenden Gleichgewichtsfeuchten im Inneren von min.6%
bis außen max.24% (DIN 1052 4.2.1), verkraften muss.
Im Nachfolgenden sehen Sie tragende Brettschichtholzbalken, die aus dem
Gebäude bis in den Außenbereich ragen. Sie waren dort 15 Jahre frei der
Witterung ausgesetzt. Nach unserem heutigen Wissen dürften verleimte
Holzbauteile (z.B. aus Fichte/Tanne, ohne chemischen Holzschutz) in der
Gefährdungsklasse/Gebrauchsklasse 3, außen waagerecht verbaut und frei
den Extremen der Witterung ausgesetzt, nicht ohne weitere konstruktive
Schutzmaßnahmen verbaut werden. (Die im deutschen Sprachraum in Östereich
und der Schweiz (auch in der EU) genutzte Bezeichnung "
Gebrauchsklassen
" entspricht der Sprachweise der
"
Gefährdungsklassen
" in
Deutschland.)
Die Regelwerke verlangen stets eine Begrenzung der Holzfeuchte, nicht nur um
biotische Schäden, sondern hohe Schwindspannungen zu vermeiden. Bei
bewittertem Holz liegt die Gebrauchsfeuchte bei 18 +/- 6 %. Zusammen mit der
geforderten Höchstgrenze der Holzfeuchte bei 20 % bedeutet dies: ein schnelles
Austrocknen muss zusätzlich gewährleistet werden. Brettschichtholz (aus
Fichte/Tanne ohne chemischen Holzschutz) kann
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jedenfalls im Außenbereich, zudem noch waagerecht verbaut, diese
Vorgaben nicht erfüllen.
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Blick auf den Keilzinkenstoß eines tragenden Brettschichtbalkens.
Die Konstruktion ist so, ohne Schutzmaßnahmen, baurechtlich
unzulässig, weil sie der direkten Witterung ohne Schutz ausgesetzt
ist. Konstruktiv ist ein waagerechter Holzverbau im bewitterten
Außenbereich stets schadträchtig und daher nicht regelgerecht.
Jede Farbbeschichtung wird hier versagen. Beleg für das Gesagte sind
die gegebenen Befallsbedingungen für holzzerstörende Pilze als
Folge der Risse und der deutlich zu hohen Holzfeuchte: 73 Masse-%. Ein
leicht zu findenes Fressen für Blättlingspilze und Co. Foto:
Rüpke
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Warum hier der waagerechte Verbau von Brettschichtholz im bewitterten
Außenbereich (Gefährdungsklasse 3) unzulässig wird und sich
nicht bewährt hat: tiefe, ins Holz hinein aufklaffende Risse lassen
den Verlust der Tragfähigkeit an dem auskragenden Ende eines tragenden
Pfettenbalkens irgendwann erwarten. Wirksamer konstruktiver Holzschutz ist
nicht zu erkennen. Hoffte man sogar, die auf dem Hirnholz vermeintlich
holzschützend aufgebrachte Farbe wäre ausreichend? Die reisst
selbstverständlich mit dem Holz. Die Befallsbedingungen für
holzzerstörende Pilze werden hier bestens erfüllt. Foto:
Rüpke
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Auskragende tragende Brettschichtbalken in der Nutzungsklasse 3 nach
DIN 1052, außen verbaut, frei bewittert. Das Bild zeigt,
Anstriche und kleine Bleche als obere Abdeckung allein sind hier kein
ausreichender konstruktiver Holzschutz. Risse, die tief eindringendem
Wasser und Schmutzablagerungen den Weg bereiten, erfüllen die
Bedingungen der Gefährdungsklasse 4. Es kann sich in der Folge
Staunässe bilden. Foto: Rüpke
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Unser "sachverständiger" Begleithund Anton hatte wohl auch den
"richtigen Riecher", als er diese schadhafte Schwelle einer
Terassentür beschnüffelte. Zwar ist hier ein guter
Witterungsschutz durch Dachüberstand gegeben, am waagerecht verbauten
Brettschichtholz haben sich dennoch tiefe Risse gebildet. Tatsächliche
Schmutzablagerungen und Spritzwasser führen zu Staunässe. Die
Einstufung erreicht damit schon die Gefährdungsklsse 4. Fotos:
Rüpke
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An dieser tragenden Holzkonstruktion eines Wohn- und
Geschäftsshauses auf Helgoland ist auf den ersten Blick an der tragenden
Konstruktion nichts auffallend. Foto: Rüpke
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Genau hingesehen zeigen sich Schäden nach Befall durch
holzzerstörende Pilze oben an den Brettschichtholzträgern, die
schutzlos der Witterung ausgesetzt sind. Foto: Rüpke
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Noch näher betrachtet, hier im Gebüsch versteckt, zeigen sich
die Schäden als Totalzerstörungen an hier (unzulässig)
ungeschützt verbauten Brettschichtholzträgern. Foto:
Rüpke
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An diesem Wohngenbäude werden gerade die tragenden KVH-Balken
ausgetauscht. Warum, das zeigen die folgenden Bilder. Foto: Rüpke
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Ausgewchselt nach nur 7 Jahren wurde hier tragend verbautes keilverzintes
KVH, weil es (bauordnungswidrig) in der Nutzungsklasse 3 (DIN 1052:
Außenbereich, direkt bewittert) ungeschützt verbaut worden war.
Foto: Rüpke
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Der Riegelbalken aus dem linken Bild: eigentlich waren zunächst nur
Lasurschäden beanstandet worden, tatsächlich gab es aber bereits
eine starke Innenfäule nach befall durch den Tannenblättling. Foto:
Rüpke
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Tragende Balkonkonstruktion aus KVH und BSH an einem Wohnhaus in
Goslar. Das weiße Rechteck markiert die Stelle, wo demnächt die
Tragfähigkeit in Frage gestellt werden wird. Foto: Rüpke
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Ein Fruchtkörper des Tanmnenblättlings zeigt eine bereits
fortgeschrittene innere Zerstörung des Brettschichtbalkens an. Der
Grund ist die (unzulässige) ungeschützte Verbauung von
Brettschichtholz im Außenbereich. Foto: Rüpke
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Jedes Holz, auch keilverzinktes Vollholz z.B. KVH® oder MH®,
Brettschichtholz und Balkenschichtholz, z.B. Duobalken® oder Triobalken®,
darf Risse bilden. Auch an den Leimfugen. Innen verbaut, kann dies ein Problem
hinsichtlich der Eiablage holzzerstörender Insekten werden. Außen,
waagerecht oder schräg verbaut, ist jeder Riss zudem eine
Einlagerungsmöglichkeit für Schmutzpartikel. In der Folge verlangsamt
sich der bestimmungsgemäß zwingend geforderte schnelle Wasseranlauf (und
damit in Verbindung mit Schmutzablagerung der Ausschluss von Staunässe). Es
kann an waagerechten Holzbauteilen zu Staunässen kommen. Dies erfüllt die
Bedingungen in der Gefährdungsklasse 4 in DIN 68800-3 Tab.1. Hier ist ein
Verbau von Holz, was nicht der (Resistenzklasse)
Dauerhaftigkeitsklasse1 (-2)
entspricht oder ersatzweise
(wenn die Holzart es zulässt) kesseldruckimprägniert mit den
Prädikaten Iv,P,W ist, unzulässig. Das gilt
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natürlich auch für Konstruktionsvollholzprodukte wie z.B.
MH® oder KVH®, Duobalken® oder Triobalken®, und alles BSH.
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Diese tragende
Stütze ist unzulässig, ohne zusätzlichen Holzschutz und dazu
konstruktiv falsch im Mauerwerk dicht eingebaut und versiegelt. Ein
Verstoß gegen die Bauordnung. Die verlangt hier zwingend einen Holzschutz
für die Gefährdungsklasse 3. Foto: Stuckart
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Warum wurde der
Witterungsrandschutz nicht auf den darunterliegenden Balken ausgedehnt?
Regenwasser kann hier ungehindert in das (ungeschützte) Hirnholz
eindringen und schafft somit Vorraussetzungen für eine schadträchtige
Bedingung. Foto: Stuckar
t
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Das
Ortgangbrett zu schützen, mißlang hier. Ungeschützt ist die
tragende Fußpfette der Witterung ausgesetzt. Ein Holzschutz für die
Gefährdungsklasse -2-3 wird nun bestimmungsgemäß nötig. Die
"mickrige" Blechabdeckung erreicht diesen Schutz nicht. Foto:
Dr.Kürsten
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Gefährdungsmindernde Schutzmaßnahmen, verbessern
die Einstufung in die Gebrauchsklasse/Gefährdungsklasse.
Eine Bessereinstufung, heraus aus der Gebrauchsklasse/Gefährdungsklasse 3
in 2 (besonders bei allem keilverzinkten Holz), erfolgte z.B. durch geeignete
konstruktive Maßnahmen, wie Überdachungen oder Beblechungen in
verschiedenster Bauweise, die das Wasser vom Holz allseitig fernhielten und damit
zuerst einmal nachhaltig die tatsächliche Gefährdung des Holzes mindern.
Das Wort "tatsächlich" spielt dabei die wesentliche Rolle bei allen
Maßnahmen. So kann die Einstufung der Holzgefährdung nicht theoretisch am
grünen Planertisch erfolgen - sie muss der zu erwartenden tatsächlichen
Situation, bzw. auch jeder später möglichen baulichen Nutzung
(nachhaltig) entsprechen. Die planerische Weitsicht wird gefordert.
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Fehlt von Anfang an der nötige konstruktive Holzschutz, hilft weder
"der Glaube des Architekten an das Gute im Brettschichtholz an sich" noch
eine "Holzschutzlasur" - den Kampf dieser Pergola gegen das norddeutsche
Wetter wird der liebe Petrus womöglich sehr kurzfristig gewinnen.
Foto: Dr.Kürsten
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Eine Oberflächenbehandlung z.B. durch Anstriche, Lasuren etc. ist an
Holz im Außenbereich auf die Dauer nicht nur des großen Aufwandes wegen
problematisch. Es müssen auch mögliche Fehlerquellen bedacht werden.
Nicht nur trocken muss das Holz vor der Beschichtung sein, jeder Erhaltungsanstrich
erfordert die Entfernung des alten, wegen Einhaltung der Schichtdicke hinsichtlich
der Dampfdurchlässigkeit (S
D
-Wert). Die kostenträchigen
Unterhaltungsintervalle liegen bei 2-5 Jahren.
Der Erfolg ist jedoch mehr in der Geschäftsbilanz des Produzenten als am
Produkt selbst wiederzufinden. Tatsächlich beobachten wir im Außenbereich
an beschichteten Holzbauteilen mehr und intensivere Schäden als an
nichtbeschicheten (siehe Bild rechts).
Eine weitere Bessereinstufung von verleimtem Holz (bei Keilverzinkung -s.o.-
gesondert zu betrachten) wäre durch Verwendung natürlich resistenterer
also dauerhafterer Holzarten (als z.B. Fichte/Tanne) oder ersatzweise durch einen
bestimmungsgemäßen chemischen Holzschutz (für die entsprechende
tatsächliche Gefährdung) vor der Verleimung möglich. Leider sind am
Markt andere Holzarten als Fichte, Kiefer, Douglasie, Lärche schwer (selten)
erhältlich, und Importhölzer wie Yellow Cedar zwar zulässig, aber
nicht gebräuchlich, weil im Handel nicht gängig. Imprägniertes BSH
ist so gut wie nie vorrätig und nur bei wenigen Händlern im Programm.
Eine qualifizierte Bestellung unter dem Gesichtspunkt der Bessereinstufung beim
Verbau im Außenbereich kann bei keilgezinktem Vollholz und Brettschichtholz
u.U. zu so langen Lieferzeiten führen, dass der Verwender in Zeitverzug kommen
kann. Nicht selten entsprangen gerade diesem Notstand (von allen Seiten ungewollte)
schadträchtige Holzbaufehler.
| Wird Holz in der
Gefährdungsklasse 1 oder höher verbaut, muss die verwendete Holzart
über eine ausreichende Dauerhaftigkeit entsprechend der tatsächlich
zu erwartenden Gefährdung verfügen. Z.B. ist das Kernholz von Kiefer,
Lärche oder Douglasie in der Gefährdungsklasse 1 gegen
Trockenholzinsekten ausreichend dauerhaft. Ersatzweise müssen weniger
dauerhafte Holzarten, z.B. Fichte, Tanne oder das Splintholz aller Holzarten
bestimmungsgemäß einen chemischen Holzschutz erhalten.
(DIN 68800-3) |
Trotz aller bekannten Vorteile bleiben z.B. KVH® und BSH Vollholzprodukte
mit hygroskopischen Eigenschaften, welche zum Quellen und Schwinden und somit zu
Rissen führen können. Wird der bestimmungsgemäße Holzschutz
nicht sachgemäß ausgeführt, sind Risse bei Verbauung innen unter
Dach die Eintrittsöffnungen für Holzschädlinge. Bei Verbauung im
Außenbereich kann sich in Rissen Schmutz einlagern. Wenn dadurch Wasser
gespeichert oder der rasche Abfluss beeinträchtigt wird, kann das
holzzerstörenden Pilzen den Weg bereiten.
Technische Regeln für die Herstellung und
Verwendung von z.B. KVH® und BSH
| DIN EN 336 |
Bauholz für tragende Zwecke - Maße,
zulässige Abweichungen |
| DIN 68800 |
Gefährdungsklassen |
| DIN 1052:2004-08 |
Holzbauwerke; Berechnung und Ausführung |
| DIN 4074-1:2003-06 |
Sortierung von Nadelholz nach Tragfähigkeit
Nadelschnittholz |
| DIN 18203-3:1984-08 |
Toleranzen im Hochbau, Bauteile aus Holz und
Holzwerkstoffen |
| DIN 18334: 2005-01 |
Zimmer- und Holzarbeiten |
| DIN 68140-1:1998-02 bzw. DIN EN 385 |
Keilzinkenverbindungen von Holz - Teil 1:
Keilzinkenverbindungen von Nadelholz für tragende Bauteile |
| zusätzlich für BSH |
|
| DIN EN 390:1995-03 |
Brettschichtholz, Maße, Grenzabmaße |
| Gütesicherung RAL-RG 421 |
Brettschichtholz (BS-Holz) |
| DIN EN 386:1996-07 |
Brettschichtholz - Leistungsanforderungen und
Mindestanforderungen an die Herstellung |
| BS-Holz Merkblatt |
Verwendung von BS-Holz aus Lärche, März
2007 |
Hinweis: MH®, KVH®, Duo-Balken® und Trio-Balken® sind
geschütze Markenbezeichnungen
|