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Die Verträglichkeit der Wirkstoffe von
verschiedenen Holzschutzmitteln
- DDR Holzschutzmittel
Die immer bestehende Forderung an den Sachverständigen, vorhandene Holzschutzmitteleinträge festzustellen, um danach für eine erneute Verwendung von Holzschutzmitteln deren Verträglichkeit untereinander prüfen und aufeinander abstimmen zu können, ist in der Praxis weitgehend unbekannt, unbeachtet und wird wegen fehlender Verzeichnisse in den alten Bundesländern (BRD) schon immerund in den neuen Bundesländern (DDR) nach der Wende oft schwer gemacht. Wenigstens in der DDR wurden seinerzeit die Wirkstoffe aller vertriebenen Holzschutzmittel regelmäßig und aktuell veröffentlicht. Daher war es für Holzschutzfachleute in der DDR einfach möglich, die chemische Verträglichkeit vor Einsatz verschiedener Mittel zu prüfen, da es eine Deklaration der Inhaltsstoffe gab. In der Bundesrepublik war es vor und bleibt es nach der Vereinigung so geregelt, dass in jedem Fall jeder einzelne Hersteller selbst Auskunft geben muss, ob seine Holzschutzmittel untereinander und zu anderen Holzschutzmitteln welche Verträglichkeit haben. Diese Prozedur, die Verschwiegenheit über die Rezepturen, wie natürlich die Konkurrenz der Hersteller untereinander, ist ein großes (in der Praxis leider unüberwindbares) Hindernis für den Holzschutzpraktiker. Dieser unhaltbare Zustrand gilt nun auch für das Gebiet der ehemaligen DDR. Das gleiche gilt auch für Rezepturen der nötigen Nachweisreagenzien zu den im Handel vertriebenen Holzschutzmitteln, um sie (einfach und praxisnah) nachweisen zu können. Auch die sind meistens nicht offen zugänglich oder fallen unter das Produktionsgeheimnis des jeweiligen Herstellers. Der Fachmann ist daher mehr oder weniger auf die Gunst der Hersteller angewiesen, ihm diese Reagenzien zur Verfügung zu stellen, um z.B. den Holzschutzmitteleintrag vor Ort prüfen zu können. Vielfach leiden unter diesen Zuständen auch die Materialprüfanstalten, die bei manchen Inhaltsstoffen deutscher Holzschutzmittelkompositionen (z.B. bei den Hilfsstoffen) im Dunkeln tappen müssen. Dies ist legal, weil das Gesetz das Gut der Produktion des Produzenten höher wiegt, als z.B. die Gesundheit als das Gut des Verbrauchers. Verträglichkeit einiger Holzschutzwirkstoffe untereinander
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| (Quelle.: Langendorf, Holzschutz, VEB Fachbuchverlag Leipzig 1988, S. 134) | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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aus der (DDR)
TGL
4424
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Tabelle über die Zuordnung der Wirkstoffe zu älteren DDR - Holzschutzmitteln Quelle: Deutsche Demokratische Republik, TGL 4424, August 1976, Seite 7
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