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ATV Zimmer- und Holzbauarbeiten - DIN 18334
DIN 4074-1 Sortierkriterien für Kanthölzer bei der visuellen Sortierung
Qualität von Gerüstbohlen
Definition von Bauholz
Merkblatt des DBZ
Dachlatten
Ausgabe 4/2006
BGR 203 - Dacharbeiten
Berufsgenossenschaftliche Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BGR) (04/2000;:: 10/2008)
Qualitätsanforderungen an Dachlatten (Vereinbar. Verbände / Bau-Berufsgenossenschaft)
Übereinstimmungszeichen für Bauschnittholz,Vollholz ohne und mit Keilzinkenstoß ( Ü-Zeichen )
Qualität von Latten und Dachlatten

Notwendige Umkehr zur Unfallverhütung

Latten und besonders Dachlatten wurden in der Vergangenheit oft in ungenügendem Querschnitt und zudem dabei in überwiegend schlechter Qualität geliefert und unter Inkaufnahme einer latenten Unfallgefahr verarbeitet.

Absturzunfälle am "Arbeitsplatz Dach" waren damit vorprogrammiert und häuften sich in nicht mehr hinzunehmender Weise. Die strafrechtlichen Folgen, die persönliche Haftung und die lebenslangen Schuldvorwürfe trafen die Verantwortlichen. Den Unfallopfern verblieb das körperliche Leid. Bei Todesfällen betraf es seelisch deren ganze Familie.

sieht schön aus - ist aber nur ein mangelhaftes Dachlattenbündel :
- es fehlt die bauaufsichtlich geforderte Kennzeichnung der Sortierung nach DIN 4074 und die Farbkennung an der Stirnseite ( rot=S10 und blau=S13)
- das Einzelbündel darf nur max. 10 Latten enthalten
Unsere Überbürokratie hat seinen Anteil an den Blüten. Wegen anscheinend undurchschaubarer Regelungen in Regelwerken kam es deshalb zu den "Empfehlungen für den Einsatz von Dachlatten" durch die Verbände des Zimmerer- und Dachdeckerhandwerks, sowie der Berufsgenossenschaften unter Beteiligung der Sägeindustrie. Die DIN 4074 und DIN 1052 beziehen sich darauf.

Die sogenannte "Dachlattenregelung"

Nunmehr gibt es hinsichtlich der Dachlatten-Querschnitte zwischen dem Verband Deutscher Säge- und Holzindustrie e.V.(VDS) und den Verbänden des Handwerks BDZ, Dachdeckerhandwerk und Bau-Berufsgenossenschaften eine sinnvolle Vereinbarung. Diese trägt den sicherheitstechnisch notwendigen und wirtschaftlich realisierbaren Qualtitätsanforderungen an Dachlatten Rechnung. Nach dem erfolgten Inkrafttreten der neuen DIN 4074 wurde sie wirksam und als Teil der entsprechenden Fachregeln des Handwerks festgeschrieben.

Als Dachlattenquerschnitte wurden dabei festgelegt:

Nennquerschnitte in mm Achs-Stützweite in m Sortierklasse nach DIN 4074
24/48* bis 0,70 S 13
24/60 bis 0,80 S 13
30/50 bis 0,80 S10
40/60 bis 1,00 S10
Bei allen anderen Sparrenabständen oder Lattenquerschnitten ist ein statischer Nachweis zu führen. Hierbei sind die Angaben aus den Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit "Dacharbeiten" (GBR 203) oder "Zimmerer- und Holzbau" zu entnehmen. ->Datenbank
* nur bei Dachdeckungen mit Dachlattenabständen bis max. 17 cm zulässig !
(z.B. für Biberschwanzdoppeldeckung)

Die farbliche Kennzeichnung von Dachlattenbündeln (nur bis max. 10 Stck. zugelassen) - S 10 = rot und S 13 = blau - wurde bereits in einer Übereinkunft gefunden.

Eine lange Vorgeschichte
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Im Nachfolgenden zitieren wir ausschnittsweise eine Stellungnahme des BD-Holz auf dem Weg zum derzeitigen und absehbar künftigen Stand des technischen Regelwerkes bei Latten und Dachlatten (vom 6.3.2002*).

Der Stand (3/2002) bei Dachlatten und Latten für allgemeine Zwecke in den technischen Regelwerken liess sich wie folgt zusammenfassen:

DIN 1052 Teil 1 1. Die DIN 1052 Teil 1 beinhaltet die Berechnung und Ausführung von Bauwerken und von tragenden und aussteifenden Bauteilen aus Holz. Sie ist gleichsam die übergeordnete Norm für Bauen mit Holz.
. 2. In der DIN 1052 ist unter anderem auch die DIN 4070, Ausgabe 01/1958, "Querschnittsmaße und statische Werte für Schnittholz" als Materialnorm aufgeführt, in der Dachlatten definiert sind.
DIN 1055 Blatt 3, 3. In der DIN 1055 Blatt 3, "Lastannahmen für Bauten - Verkehrslasten" ist unter Punkt 6.2.3 niedergelegt, dass bei Dachlatten aus Holz mit Querschnittsabmessungen, die sich erfahrungsgemäß bewährt haben, bei Sparrenabständen bis etwa 1 m kein rechnerischer Nachweis erforderlich ist. In den Mitteilungen des Instituts für Bautechnik, Berlin (DIBt) vom 02.06.1975 werden nach BUB (1975) folgende bewährte Querschnittsabmessungen in Abhängigkeit vom Sparrenabstand angegeben:
  • 40/60 mm bei Sparrenabständen > 1 m
  • 30/50 mm bis etwa 0,8 m und
  • 24/48 mm bei Sparrenabständen > 0,7 m.

Für diese bewährten Abstände bedarf es also keines eigenen rechnerischen Nachweises.

DIN 1052 4. In der DIN 1052 wird auch auf die DIN 4074 Bezug genommen. In der DIN 4074 Teil 1, "Sortierung von Nadelholz nach der Tragfähigkeit" wird als normale und übliche Festigkeitsklasse die Sortierklasse S 10 definiert.

Dachlatten, soweit sie für das Bauwerk tragende und aussteifende Zwecke erfüllen, sind nach der DIN 4074 zu sortieren.

Regelwerke des Zimmererhandwerks 5. In den entsprechenden Regelwerken des Zimmererhandwerks wird als Materialnorm auch die DIN 68 365 "Bauholz für Zimmerarbeiten" aufgeführt. Diese Norm behandelt die Sortierung nach dem Aussehen.
DIN 18 334 Ausgabe Dez. 2000 6. In der DIN 18 334 Ausgabe Dez. 2000, "Allgemeine technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) Zimmer- und Holzbauarbeiten" ist für Dachlatten der Mindestquerschnitt 30 x 50 mm in S 10 nach DIN 4074 festgelegt.

Latten für Fehlböden müssen einen Mindestquerschnitt von 24 x 48 mm und die Anforderung S 10, und Latten für Lattenverschläge ebenfalls mindestens 24 x 48 mm und mindestens Güteklasse II nach DIN 68 365 erfüllen.

nach der Empfehlung der Verbände des Zimmerer- und Dachdeckerhandwerks und der Berufsgenossenschaften unter Beteiligung der Sägeindustrie 7. Die unmittelbar am Bau beteiligten Verbände des Zimmerer- und Dachdeckerhandwerks und der Berufsgenossenschaften unter Beteiligung der Sägeindustrie haben sich Ende 2001 auf eine Empfehlung für den Einsatz von Dachlatten geeinigt, die in die DIN 4074 (vgl. Pkt. 4) und in die DIN 1052 (vgl. Pkt. 1) eingearbeitet werden soll.

Dabei wurde der Forderung der Berufsgenossenschaft - die das Dach als "Arbeitsplatz" einstuft und damit höhere Sicherheitswerte verlangt (Lastannahme 1000 N in Sparrenmitte verteilt auf 15 cm) - wie folgt Rechnung getragen:

  • 40 x 60 mm, Sortierklasse S 10 nach DIN 4074 (neu) für  Sparrenabstände 80 - 100 cm (Fichte - Kiefer)
  • 30 x 50 mm, Sortierklasse S 10 nach DIN 4074 (neu) für  Sparrenabstände bis 80 cm mit
  • Astigkeit für Fichte höchstens 0,5
  • Astigkeit bei Kiefer höchstens 0,4

Ergänzend dazu wurde vereinbart, dass in die Sortiervorschrift für Dachlatten (DIN 4074 neu) für S 10 die Jahrringbreite mit max. 6 mm aufgenommen werden soll.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Messbezugsfeuchte von 20% nach DIN 4074 eine Erhöhung der Tragfähigkeit um 7% und damit zusätzliche Sicherheit bedeutet.

  • 24/48 mm, ohne Sortierung, für Konterlatten und  vergleichbare Anwendungen
  • 24/48mm, bis 70cm Sparrenabstand und maximalem  Lattenabstand von 17cm, S 13 DIN 4074 für z.B.  Bieberschwanzdoppeldeckung, Schieferrechteckdoppeldeck-  ung und andere
  • 24/60 mm, Sparrenabstand bis 80 cm, S 13 DIN 4074 (neu) für   achlatten hergestellt aus Seitenware.

Nach all den Vorgaben resultierte seinerzeit schon eine Empfehlung für den Holzhandel durch die beteiligten Verbände.
Ein Haufen Holz oder ein Dachlattensortiment ?

Dachlatten sind es erst, wenn die sortierten und versandbereiten Bündel (bis max. 10 Latten) am Bündel eine Sortierungskennzeichnung und an der Stirnseite die Farbkennung der Sortierklasse nach DIN 4074 (rot=S10 und blau=S13) haben. Dies wird in allen Bundesländern bauaufsichtlich gefordert.

Der Holzhandel sollte möglichst genau Maße, Qualität und ggf. Trockenheitsgrad der Latten bezeichnen, also zum jeweiligen Maß zusätzlich die Messbezugsfeuchte, z.B. 24 x 48 mm (Frischeinschnitt) oder 30 x 50 mm (Messbezugsfeuchte 20 %) und ferner die Sortierung und die dazugehörige Sortierregel (z.B. S 10 nach DIN 4074, Kl. I nach DIN 68 365 oder GKl I nach Tegernseer Gebräuche) und ggf. technische Trocknung (KD) benennen.

Es lag damit in der Entscheidung und auch der Verantwortung des Verwenders / Handwerkers, welches der Produkte er wo und zu welchem Preis einsetzen konnte und wollte.

* Quelle: zitiert aus der Mitteilung des Gesamtverbandes Deutscher Holzhandel e.V. 06. März 2002, Josef Plößl, Diplom-Holzwirt

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