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Echter Hausschwamm, Serpula lacrymans , Fruchtkörper an Unterseite Betondecke. Foto: Rüpke
Der Echte Hausschwamm, gefährlichster Holzzerstörer
Andere holzzerstörende Pilze:
Gut, wenn es kein Echter Hausschwamm ist ?
Schwammbekämpfung im praktischen Beispiel

Ablauf einer Hausschwammbekämpfung


Ideelles Bauschild zu einer Hausschwammbekämpfung am Bau:

Bauherr: Bauamt der Stadt Schilda, 0815 Schilda, Ratlos 13
Untersuchung, Befallsnachweis, Befallsursache, Befallsausbreitung, Empfehlung "Bekämpfung + Sanierung": Sachverständiger für Holzschutz (am Bau)
Untersuchung von Tragwerksschäden, Standsicherheitnachweis: Tragwerksplaner (Statiker)
Schwammbekämpfung an Holz- und mineralischen Bauteilen (nach DIN 68800 Teil 4, bekämpfender Holzschutz): Fachfirma für bekämpfenden Holzschutz
Wiederherstellung Holzbauteile: Zimmermann
Wiederherstellung Mauerwerk: Maurer
Wiederherstellung Installationen, Ausbau: Baunnebengewerk

Oft tritt nach der Entdeckung des Hausschwammes allgemeine Ratlosigkeit auf. Hausbesitzer scheinen reichlich entnervt zu sein, weil niemand abschätzen kann, wie aufwendig und somit teuer eine Sanierungsmaßnahme ist. Im Vordergrund sollten aber nicht die Kosten, sondern das Finden der Ursache stehen. Dazu ist stets ein qualifizierter Fachmann nötig. Was ist zu tun, um die Ursachenfindung nicht dem Kostendruck unterzuordnen? Denn häufig wird ein Befall durch den Echten Hausschwamm zwar billig und auch augenscheinlich beseitigt aber auch nur kurzfristig beseitigt. Der dann danach auftretende "neue" Befall, wird regelmäßig in Umfang und Summe teuer sein.

Ein Hausbesitzer dachte den Echten Hausschwamm mit seinen "Bordmitteln" selbst und dazu noch wesentlich kostengünstiger als "die teueren Fachbetriebe" zu sanieren. Dazu nutzte er auch entsprechende Schwammbekämpfungsmittel.
Durch die "Selbsthilfe" schien die Sanierung im Kostenrahmen und auch augenscheinlich erfolgreich zu sein. Aber nur kurzfristig, denn bald sprießte auf der Kellerwand an etwas anderer Stelle ein neuer Fruchtkörper und es folgten weitere...
Neben den flankierenden bekämpfenden Maßnahmen ist der Schlüssel zum Erfolg einer jeden Hausschwammbekämpfung der Grundsatz, die Ursachen zu finden und sie nachhaltig zu beseitigen.

Sind schon Fruchtkörper erkennbar, geht damit die Sporenbildung einher, die zu einer größeren Gefährdung aller Bereiche an der Baukonstruktion führen kann, wenn dort die für einen Befall nötigen Bedingungen vorhanden sind. zum Textanfang

Für einen Hausschwammbefall unabdingbare Faktoren:
Feuchtigkeit Primärquelle meist Wasser- oder Bauschäden. Erforderliche Holzfeuchten nach Befall, mindestens u = 26,5% *) zum Holzabbau und mind. u = 21% *) zum Überwachsen, das Optimum beträgt 35-90% *)
Nährstoffe Holzinhaltsstoffe und gebundene Phosphate und Magnesium aus Baustoffen. Eigenes Zellmaterial wird abgebaut und wiederverwertet. *)
Temperatur in Gebäuden immer optimal
Sauerstoffgehalt Ohne Sauerstoffgehalt ist kein Wachstum möglich (z.B. Holz im ständigen Wasser)
bei der Ausbreitung hinderlich
ständiger Luftzug wirkt wachstumshemmend - seit jeher eine gute baukonstruktive Vorbeugung
*) Angaben: Huckfeld 2003

Grundsätzlich ist die Lebensweise und damit das Wachstum des Echten Hausschwamms (gegen Luftzug geschützt) verdeckt und nur die Fruchkkörper wachsen offen. Selten, z.B. bei anhaltender Luftstille kommt es auch zum sichtbaren Auswuchs.

Daher muß vor einer Öffnung der Bauteile stets damit gerechnet werden, daß größere Befallsbereiche als zunächst vermutet oder auch mehrere voneinander getrennte Befallsherde vorliegen können. Im Rahmen einer Voruntersuchung zur Feststellung des Befallsumfanges sind daher schon Bauteilöffnungen erforderlich.

Systematische Bekämpfung eines Hausschwammbefalls

Befallsbestimmung, Befallsnachweis, Befallsbedingungen und Befallsbereich
Entsorgung
Klärung, Beseitigung der Ursachen
Behandlung des Holzes
Behandlung des Mauerwerks
Umgehung chemische Maßnahmen
Kennzeichnung nach der Schwammbekämpfung

Befallsbestimmung, Befallsnachweis, Befallsbedingungen und Befallsbereich zum Textanfang

Echter Hausschwamm ist durch eine eindeutige Bestimmung zu belegen. Nur dann sind die besonderen Maßnahmen zur Hausschwammbekämpfung unbedingt nötig. So ist der Befall zu belegen, denn es muß klar sein, ob ein (aktiver) Befall oder "nur" ein Schaden vorliegt. Kein Befall liegt regelmäßig dann vor, wenn keinerlei Befallsbedingungen belegt werden können. Dann wäre nur der Schaden instand zu setzen. Bei jedem Zweifel ist ein Befall anzunehmen.

Entsorgung zum Textanfang

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Entsorgung der Materialien bei der Hausschwammbekämpfung - wie und wohin ? Wie wird das dabei anfallende Altholz als Abfall eingestuft ?
Alle Pilzmaterialien, befallene Baustoffe und Bauteile dürfen nicht zum Ausgangspunkt eines neuen Befalls werden und sind daher unverzüglich zu sichern und entsprechend abgedeckt (z.B. mit Plane) geordnet (bestimmungsgemäß) zu entsorgen.

Ursachen zum Textanfang

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Einen trockenen Keller gibt es auch gratis...
Kondenswasser eine Hauptursache für Feuchteschäden im Gebäude
Spritzwasser eine immer aktive Ursache von Pilzbefall und vieler Folgeschäden
Tropfkanten, unscheinbar aber wirksamer Wetterschutz am Bauwerk
Die Auskeimung der fast immer und überall vorhandenen Sporen des Echten Hausschwamms erfolgt zuerst direkt an der Nahrungsquelle, z.B. am Holz, meist nach einem tropfenden Wasserschaden. (Witterungsschäden an der Gebäudeaußenhaut, Wasserschäden im Gebäude, Schäden an Wasserinstallationen, etc). Die erste, primäre Feuchtequelle ist ausgeprägt nahe dem Nährsubstrat. Meistens ist dies Holz, was eine recht hohe Holzfeuchte (40-60%) aufweist.

Infektionen können auch aus der Überdauerung eines zuvor vorhandenen, alten Befalls stammen. Die Fortpflanzung im Substrat erfolgt dann durch noch aktives, unbeachtet im Bauteil verbliebenes Myzel. Am längsten wirksam sind hier die an Konidien gebildeten Arthrosporen. Im verbliebenen Befallsholz sind sie quasi "vegetativ anwendungsfertig" an der Nahrungsquelle eingelagert. Auch nach langer Wartezeit (Trockenstarre) können sie bei Feuchtezufuhr (dann sofort) einen Neubefall entwickeln.

Als wesentliche bauliche Maßnahmen sind die Ursache der erhöhten Feuchte von Holz und Mauerwerk festzustellen und zu beseitigen sowie erneute Feuchteeinwirkungen auszuschließen. Der echte Hausschwamm kann nicht einfach "so" wachsen. Sein Wuchs ist primär von einer ausreichenden Feuchte abhängig (s.o.) und räumlich durch deren Verteilung begrenzt. Auf einem nachhaltig trockenen Bauteil kann der Echte Hausschwamm weder auskeimen, noch kann er es durchwachsen. Somit läßt ein nachhaltig trockener Bauteilbereich (z.B. Mauerwerk) kein weiteres Wachstum zu. Dabei sollte aber die Nachhaltigkeit wirklich gesichert sein - jeden möglichen Tauwasseranfall eingeschlossen.

Spritzwasser von Dachentwässerung an der Außenwand (grüne Algen zeigen es an) Foto: Rüpke
Tauwasser an Kaltwasserleitungen im Sommer (Tropfen an den Leitungen) Foto: Rüpke
Tropfwasser trift auf Hausschwammsporen (rostbrauner Staub am Boden) Foto: Rüpke
Bohrlochtränkung mit Hochdruck. Foto: Rüpke
Behandlung des Holzes: zum Textanfang

Weil chemische Schutzmittel Pilze im befallenen Holz nicht abtöten, erfolgt (neben der Beseitigung der Befallsursache = Feuchte) die Bekämpfung eines Schwammbefalls im verbautem Holz in der Regel nur durch Entfernen der betreffenden Holzteile oder Austausch gegen Pilzbefall resistente oder vorbeugend geschützte Holzbauteile.

Verbliebenes nicht befallenes Holz sowie alle neu einzubauenden Hölzer und Holzwerkstoffe sind ihrer Gefährdung entsprechend mit einem zugelassenen Holzschutzmittel (Herstellerangaben beachten) vorbeugend zu schützen. Die Gefährdung regelt sich nach Gefährdungsklassen (DIN 68800-Teil 3), maßgeblich ist die tatsächlich mögliche Gefährdung.

Werden tragende und aussteifende Holzbauteile der Gefährdungsklasse 2 neu eingebaut, muß das Holz ausreichend eigenresistent (z.B. Stiel-/Traubeneiche) oder nach Vorschrift trog- oder kesseldruckimprägniert sein.

aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D und DGFH-Merkblatt 3/2003 "Sonderverfahren zur Behandlung von Gefahrenstellen"
Besondere Gefährdungsstellen (Balkenköpfe, Fußpfetten) an verbleibenden Holzbauteilen sind zusätzlich durch eine Bohrlochtränkung zu behandeln. Dazu ist das DGFH-Merkblatt 3/2003 "Sonderverfahren zur Behandlung von Gefahrenstellen" zu empfehlen.

Bohrlochtränkung (drucklose Befüllung)

Bei Fußpfetten und nicht allseitig freiliegenden Konstruktionshölzern mit Mauerwerkskontakt werden im Abstand von 10 cm versetzte Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 10 bis 16 mm und mit einer Tiefe bis zu zwei Drittel der Balkendicke eingebracht.

Senkrecht stehende Balken sind bei gleicher Bohrlochanordnung unter 45° anzubohren.

Balkenköpfe sind entsprechend zu Behandeln. Es ist darauf zu achten, daß die Bohrungen nicht im Bereich von Trockenrissen geführt werden und die Tragfähigkeit gewährleistet bleibt.

Die Imprägnierung erfolgt über eingebrachte Bohrlöcher mit einem Hartholzdübel verschlossen werden.

Die drucklose Befüllung ist ergiebiger.

Druckimprägnierung mit Injektoren

Statt der drucklosen Bohrlochtränkung kann die Imprägnierung schneller durch Druckimprägnierung mit Holzinjektoren erfolgen.

Dabei werden in der Praxis auch größere Bohrlochabstände gewählt, ohne daß die Schutzmittelverteilung im Holzinneren nachgewiesen vorliegen.

Die Befüllung mit Druck ist in der Schutzmittelverteilung weniger ergiebig, als die drucklose.

Einbau bauaufsichtlich zugelassener Borsalzdübel als Schutzmitteldepot

Ausschnitt aus dem technischen Merkblatt eines bauaufsichtlich zugelassenen Borsalzdübel . Diese sind ein interessantes Mittel, um in Balkenköpfen o.a. ein Schutzmitteldepot anzulegen. Fa.Lavtox, Dr.Pylo
Gerade in alten Bauwerken liegen Balkenköpfe oder ganze Schwellen auf nicht oder nicht mehr gegen Feuchtetransport abgedichteten Mauerteilen auf. Besteht in diesen Bereichen die Gefahr erhöhter Holzfeuchten, können die noch ausreichend tragfähigen Balkenköpfe vorbeugend geschützt werden. In diesen schwer zugänglichen Bereichen und zusätzlich in Knotenpunkte von Holzkonstruktionen können entsprechende Borsalzdübel als Schutzmitteldepot erfolgreich eingesetzt werden. Lt. Hersteller erfolgt bei Holzfeuchten über 20% eine schnelle Diffusion in den feuchten und somit pilzgefährdeten Bereich. Zu beachten ist, daß die Diffusion in Faserrichtung schnell, senkrecht dazu jedoch nur wenig erfolgt.

Bei denkmalgeschützte Bauteilen oder Kunstobjekten, kommen auch Sonderverfahren (Heißluft-, Kontaktheizung-, Mikrowellen-, Hochfrequenz- oder Begasungsverfahren (z.B. Methylbromid) zum Einsatz.

Diese Verfahren sind nicht zugelassen, weshalb sie gesondert vertraglich vereinbart werden müssen, wenn das verbleibende Restrisiko und dessen Gewährleistung beim Auftraggeber verbleiben soll.

zum Textanfang Behandlung des Mauerwerks

Im Bereich der ehemaligen Befallsstellen ist zusätzlich das Mauerwerk mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln, sofern nicht das Mauerwerk in seiner Gesamtheit saniert wird.

Alle Arbeiten am Mauerwerk sind von einem Holzschutz-Fachbetrieb mit Sachkundenachweis auszuführen, da schon bei der Vorbereitung und Freilegung der Wand durch den Ausführenden die Ausbreitung des Pilzmyzels auf und in der Wand als Kriterium für den Umfang der gesamten Bekämpfungsmaßnahme (Wandbehandlung) erkannt wird und werden muss.

Zu diesen Vorarbeiten gehören unter anderem:

Der Sanierungsbereich hat sich auf 1,5 m in alle Richtungen über den sichtbaren Pilzbefall hinaus zu erstrecken.

Handelt es sich lediglich um einen oberflächlichen Myzelbewuchs auf dem Mauerwerk - d.h. es liegt nachgewiesener Maßen kein Durchwachsen vor - kann die Wandfläche entsprechend DIN 68800-4 , in Abhängigkeit der Herstellervorschrift im Flutverfahren mit einem Schwammsperrmittel behandelt werden.

Die Anordnung der Bohrlöcher erfolgt bei druckloser Verfüllung (im beim Altbaudort anzutreffenden Mauerwerksverband aus Normalformaten) jede 2.Schicht im 25 cm Abstand versetzt.
Bei der drucklosen Verfüllung werden die Bohrlöcher im 45° Winkel in der Lagerfuge angesetzt hergegestellt.
aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D
Zusätzlich sollte besonders in der Umgebung von Balkenköpfen, -auflagern eine Bohrlochbehandlung (s.o.) durchgeführt werden.

Ist das Mauerwerk von Myzel durchwachsen, ist grundsätzlich eine Bohrlochbehandlung (s.o.) erforderlich. Hierfür bietet sich die Bohrlochdrucktränkung oder vorzugsweise die drucklose Bohrlochtränkung (wegen der größeren Schutzmittelverteilung) an.

(Bei nichtragenden Wänden ist es oft kostengünstiger sie im ganzen auszutauschen als die Wände w.v. zu behandeln.)

Bohrlochtränkung

Eine drucklose Bohrlochtränkung ist am wirksamten, setzt aber ein entsprechendes Mauerwerksgefüge voraus:

Die Bohrlöcher werden schräg nach unten im Winkel von 30° bis 45° in gegeneinanderversetzten Reihen angebracht. Ihr Abstand soll horizontal ca. 25cm und vertikal ca. 15 -20 cm betragen. Im Bereich der Balkenauflager empfiehlt sich eine Reduzierung der Bohrlochabstände auf 10 cm sowohl horizontal als auch vertikal. Der Lochdurchmesser soll 20 - 30 mm betragen, die Tiefe des Bohrkanals in der Regel die Wanddicke minus 15 cm erfassen. Hinsichtlich der Einbringmengen pro m³ Mauerwerk sind Herstellerangaben zu beachten.

Im Übrigen hängen Bohrlochdurchmesser und -tiefe sowie Zahl der Bohrlöcher von der Befallsstärke und der Art des Mauerwerks (Aufbau und Saugfähigkeit) ab. So wird in der Praxis auch mit einem Bohrlochdurchmesser von 12 bis 16 mm mit bis zu 24 Bohrlöchern pro m² gearbeitet.

In der Abhängigkeit vom Saugvermögen des Mauerwerks und der örtlichen Gegebenheiten werden die Bohrlöcher mit dem Schwammsperrmittel mehrmals nach Herstellerangaben gefüllt und anschließend mit Mörtelpfropfen verschlossen.

Verpressen im Bohrlochtränkverfahren

zum Verpressen der Bohrlöcher können auch Kaskaden Verwendung finden die ein großflächiges Einbringen ermöglichen. Foto und Konstruktion: Rüpke
Anordnung der Bohrlöcher bei Verfüllung mit Druck: horizontal 20 cm, vertikal 20-30 cm Abstand versetzt, jeweils in Steinmitte angesetzt.
Bei der Verfüllung mit Druck werden die Bohrlöcher so angesetzt, daß sie eine Lagerfuge durchdringen. Sind die Fugen nicht ausreichend stabil, müssen sie zuvor abgedichtet werden, um den Austritt des Verpressmittels zu unterbinden.
aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" 1-2-05/D

Die zur Aufnahme der Injektionspacker erforderlichen Bohrlöcher werden horizontal oder mit leichtem Neigungswinkel bis Wanddicke minus 15 cm eingebracht. Der Bohrlochabstand soll rasterförmig horizontal ca. 25 cm und vertikal ca. 20 - 30 cm betragen. Sodann werden die Packer (Injektion-, Flügel- oder Kunststoffpacker) im vorderen Bohrkanal befestigt und das Schwammsperrmittel über Druckinjektionsgerät verpresst.
Bei größeren Wanddicken empfiehlt sich die Behandlung von beiden Seiten; dabei können die Bohrlochtiefen bis auf den halben Wanddurchmesser reduziert werden.

aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" 1-2-05/D
Bohrlochtränkung und Hohlraumbehandlung ( zweischalige Wand)

Bei einer zwei- mehrschaligem Mauerwerk sind die Wandflächen der Hohlräume im Flutverfahren satt zu imprägnieren oder im Schaumverfahren zu bearbeiten. Die Verpresstechnik bei zwei- und mehrschaligem ist in Tabelle dargestellt. Es muss beachtet werden, daß zunächst die vordere Schale verpressen wird. Mit Langschaftpacker wird eine Durchtränkung der zweiten Schale erreicht.

Sofern die Packer nicht im Mauerwerk verbleiben ( nur bei Kunststoffpackern möglich), werden die Bohrkanäle mit Mörtelpfropfen verschlossen. Hinsichtlich der Einbringmenge pro m³ Mauerwerk sind die Herstellerangaben zu beachten.

Die oben dargestellten Bohrlochbehandlungen gelten nicht für Naturstein- und Lochziegelmauerwerk.

Oberflächenbehandlung

Die zu bearbeitende Wandfläche wird nach Herstellervorschrift mit einem Schwammsperrmittel im Flutverfahren oder Schaumverfahren behandelt.

Flutverfahren

Beim Fluten ist darauf zu achten, daß keine feinzerstäubenden Düsen verwendet werden, um stärkere (für den Verarbeiter durch Einatmen gesundheitsschädigende) Aerosolbildungen zu vermeiden. Das Spritzen ist daher auf Ausnahmefälle zu beschränken.

Zu beachten sind die vom Bundesinstitut für Risikobewertung geforderten Auflagen und Einschränkungen für alle Schwammsperrmittel. Diese sind nicht auf Mauerwerk anzuwenden, das bestimmungsgemäß in direktem Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Behandeltes Mauerwerk ist zu Wohn- und Aufenthaltsräumen hin zu verputzen oder mit anderen Ausbaumaterialien abzudecken. Weder Putz noch andere Ausbaumaterialien dürfen Schutzmittel enthalten. Werden im Mauerwerk größere Hohlräume - Mehrschaligkeit, zugemauerte Nischen - festgestellt, so sollten diese vorzugsweise im Schaumverfahren behandelt werden. Dafür sind nur Präparate einzusetzen deren Eignung für dieses Verfahren nachgewiesen ist.

Schaumverfahren

Der Schaum ist so durch eine bis zwei Öffnungen je m² in den Hohlraum zu drücken, daß alle Hohlraumseiten benetzt werden (Überprüfung der Schaumverteilung durch benachbarte Öffnungen).

Bei Hohlkammermauerwerk hat sich das Schaumverfahren wirtschaftlich nicht bewährt, da an jedem Stein eine größere Öffnung hergestellt werden müßte. Hier ist auf das Fluten zurückzugreifen.

zum Textanfang Umgehung chemischer Maßnahmen

Auf sonst nötige chemische Maßnahmen kann dann verzichtet werden, wenn die Baukonstruktion entsprechend geändert wird und

  • im Befallsbereich sämtliche Hölzer und andere befallsfähige Materialien durch andere Werkstoffe (z.B. Beton, Stahlbeton, Stahl) ersetzt werden,
  • auch anderweitig kein Holz und /oder Holzwerkstoffe neu eingebaut werden,
  • ein Übergreifen auf angrenzende Gebäudeteile und/oder Gebäude auszuschließen ist,
  • die geforderte Austrocknung der sanierten Bauteile nachhaltig gewährleistet ist.

In Abhängigkeit vom Befallsumfang ist auch zu prüfen, inwieweit bei bei befallenen Mauerwerksteilen auf chemische Maßnahmen verzichtet werden kann, indem sie entfernt und erneuert werden.

zum Textanfang Kennzeichnung nach der Schwammbekämpfung

Die Pflicht zur Bescheinigung ausgeführter Holzschutzbehandlungen besteht nicht nur für alle Lieferungen von mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltem Holz. Diese Bescheinigung gilt auch für eine Schwammsanierung, da Schwammsperrmittel auch Holzschutzmittel sind. Dies wird in der Praxis häufig übersehen.

Nach Ausführung der chemischen Bekämpfungsmaßnahme ist diese gemäß DIN 68800-4 -7 an mindestens einer Stelle des Bauwerks dauerhaft zu kennzeichnen. Ist die Kennzeichnung nicht unmittelbar im behandelten Bereich möglich, ist an anderer sichtbarer Stelle anzugeben, welche Bereiche des Bauwerks behandelt worden sind. Zudem sollte der Auftraggeber angehalten werden, eine zweite Kennzeichnung als Dokument seiner Bauakte beizulegen. 


zusammengestellt nach dem WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" 1-2-05/D und dem DGFH-Merkblatt 3/2003 "Sonderverfahren zur Behandlung von Gefahrenstellen" sowie nach dem Beuth-Kommentar, Holzschutz DIN 68800, 1998.

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