Bei der Bestellung oder bei der Ausschreibung zur Lieferung von Bauschnittholz nach Güte sind nur wenige Angaben nötig, um genau die Güte geliefert zu bekommen, die man normgemäß erwarten darf.
Notwendige Angaben für Schnittholzbestellung nach Güte | |
Schnittholzart |
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Normangabe | DIN 68365 |
Querschnitt | Dicke x Breite bzw. Breite x Höhe |
Holzart | Fichte (Fi), Kiefer (Ki), Lärche (La) etc. |
Güteklasse | 1,2 oder 3 |
Oberflächengüte | sägerauh, feingesägt, gehobelt, egalisiert |
Markröhre | markfrei, markhaltig, herzgetrennt |
Holzfeuchte | i.d.R. u≤ 20 oder 18 Masse-% |
In Kurzform lautete die Bezeichnung z.B. für
Brett - DIN 68365 - Ki (Kernholz) - 40 x 220 - 1 - gehobelt - markfrei -18% |
geliefert würde dann ein Schnittholz dieser Sortierung nach dem Ansehen mit max. 10% Splint |
Es sind aber auch noch andere Angaben nötig, die nicht nur die Güte von Holz, sondern auch die Verwendung des Bauholzes nach der Tragfähigkeit und dem vorbeugenden Holzschutz im Blick haben.
Positionsliste
Bei den Positionsmengen einer Bestellung von Abbund, Zulagen oder Reparaturholz im Zuge von Instandsetzungen am Bau sind die Bezeichnung der Konstruktionsteile von Belang, da die sich unterschieden können nach tragenden und aussteifenden, und nichttragenden sowie maßhaltigen und nichtmaßhaltigen Bauteilen.
Sortierklasse
Die Sortierung nach Tragfähigkeit entsprechend der statischen Erfordernis ist
anzugeben nach
4074-1
(S 7 / MS 7, S 10 / MS 10, S 13 / MS 13)
Sortimente
Neben dem gewöhnlichen
Bauschnittholz
gibt es auch
spezielle Sortimente, Konstruktionsvollholz
MH (Massiv)
,
KVH
(keilverzinkt, verleimt) und
Brettschichtholz BSH (keilgezinkt, verleimt) die besondere Angaben erfordern (sichtbar nicht, sichtbar etc., Berücksichtigung der Nutzungsklassen in DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5).
Holzartangabe
Die Holzartenwahl ist ein Teil von vielen möglichen konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz. Sie ist abhängig von den Gebrauchsbedingungen nach dem Verbau. Die nötige natürliche Dauerhaftigkeit der jeweiligen Holzart muß den Anforderungen in der vorgesehenen Gebrauchsklasse (GK) entsprechen. Nachfolgend aufgeführt sind zu den Gebrauchsklassen(GK) die natürlich ausreichend dauerhaften heimischen Holzarten:
Imprägnierung
Angaben erfolgen gemäß DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 8.1.4 bei der Ausschreibung von mit Schutzmitteln behandeltem Holz. Unter Bezug auf diese Norm sind mindestens anzugeben:
a) die Gebrauchsklasse, für die das Holz vorgesehen ist;
b) die Eindringtiefeklasse entsprechend Abschn. 8.2 bzw. 8.3.
Bei chemischer Imprägnierung sollte wegen der Anforderungen eine Auswahl der Holzart hinsichtlich der Tränkbarkeit, die sehr unterschiedlich sein kann, beachtet werden. Auch ein Hindsernis können beim Einbau due vielerlei Anwendungsbeschränkungen bilden, z.B.kein Verbau in Aufenthaltsräumen und daran angrenzenden Räumen. Mit zugelassenen Holzschutzmitteln behandeltes Konstruktionsholz wird hinsichtlich einer späteren Entsorgung nach der Altholzverordnung automatisch zu besonders überwachungsbedürftigem Sonderabfall der Kategorie IV.
Holzschutzmittel
nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt je Sortiment und Bedarfsmenge
unter Berücksichtigung
Die Bescheinigung und Kennzeichnung der Holzschutzmittelbehandlung ist gemäß DIN 68800-3:2012-02 Abschnitt 7.2. mit der Holzanlieferung zu erbringen. Ausnahme bildet Holz mit CE-Kennzeichnung. In unserer schnellebigen Welt kann es auch empfehlenswert sein, bei Imprägnierungen mit fixierender Salzimprägnierung sich die abgeschlossene Fixierung (Lagerzeit) bestätigen zu lassen.
Auch die Lagerung auf der Baustelle ist zu überprüfen, um eine unsachgemäße Lagerung im Regen zu verhindern. |
Außerdem ist auf eine trockene Lagerung des Schnittholzes durch eine Abdeckung ("unter Dach") zu achten, denn längerer Regen fördert nicht nur die Aufnahme von Feuchtigkeit, sondern auch die Auswaschung der üblicherweise in der Gefährdungsklasse 1 unfixiert eingebrachten Holzschutzmittel !
Ein Einpacken von lagerndem Bauholz mit Folie über längere Zeit ist wegen des durch Sonnenerwärmung und nachfolgender Abkühlung entstehenden Tauwassers nicht empfehlenswert. Dies kann zu Bläue- und Schimmelpilzbefall führen.