Angaben zur Bauschnittholz bzw.
Reparaturholzbestellung
Bei der Bestellung oder bei der Ausschreibung zur Lieferung von
Bauschnittholz nach Güte sind nur wenige Angaben
nötig, um genau die Güte geliefert zu bekommen, die man
normgemäß erwarten darf.
| Notwendige Angaben für
Schnittholzbestellung nach Güte |
| Schnittholzart |
- Kantholz
- Bohle
- Brett
- Rauhspund
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| Normangabe |
DIN 68365 |
| Querschnitt |
Dicke x Breite bzw. Breite x Höhe |
| Holzart |
Fichte (Fi), Kiefer (Ki), Lärche (La)
etc. |
| Güteklasse |
1,2 oder 3 |
| Oberflächengüte |
sägerauh, feingesägt, gehobelt,
egalisiert |
| Markröhre |
markfrei, markhaltig, herzgetrennt |
| Holzfeuchte |
i.d.R. u≤ 20 oder 18 Masse-% |
Kanthölzer, Bohlen, Bretter oder Rauspund nach Maß-,
Mengenagabe und Holzart sind wohl selbstverständlich. Mit den
wesentlichen Angaben zur Gütefestlegung hapert es dann schon
öfters. Die Güteklasse und der Normbezug sowie die
Holzfeuchte bei Anlieferung sind genauso wichtig und zwingend
nötig. Weitere Angaben bezeichnen die gewünschte
Beschaffenheit von Oberfläche und Markröhre.
In Kurzform lautete die Bezeichnung z.B. für
- Bretter aus Kiefernkernholz
- nach DIN 68365
- mit den Maßen H x B = 180 x 40
- der Güteklasse 2
- gehobelt
- markfrei
- mit einer Holzfeuchte von max. 18 %
| Brett - DIN 68365 - Ki (Kernholz) - 40 x
220 - 1 - gehobelt - markfrei -18% |
| geliefert würde dann ein Schnittholz
dieser Sortierung nach dem Ansehen mit max. 10% Splint |
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Es sind aber auch noch andere Angaben nötig, die nicht nur
die Güte von Holz, sondern auch die Verwendung des
Bauholzes nach der Tragfähigkeit und dem
vorbeugenden Holzschutz im Blick haben.
Positionsliste Bei den Positionsmengen einer
Bestellung von Abbund, Zulagen oder Reparaturholz im Zuge von
Instandsetzungen am Bau sind die Bezeichnung der Konstruktionsteile
von Belang, da die sich unterschieden können nach tragenden
und aussteifenden, und nichttragenden sowie maßhaltigen und
nichtmaßhaltigen Bauteilen (DIN 1052, DIN 68 800-3, Abschnitt
1-10 und 11).
Sortierklasse
Die Sortierung nach Tragfähigkeit entsprechend der statischen
Erfordernis ist anzugeben nach 4074-1
(S 7 / MS 7, S 10 / MS 10, S 13 / MS 13)
Sortimente
Neben dem gewöhnlichen Bauschnittholz gibt es auch spezielle
Sortimente, Konstruktionsvollholz MH
(Massiv), KVH (keilverzinkt, verleimt)
und Brettschichtholz BSH (keilgezinkt,
verleimt) die besondere Angaben erfordern (sichtbar nicht, sichtbar
etc., Berücksichtigung der Nutzungsklassen in DIN 1052-1).
Holzartangabe Die Holzartenwahl ist abhängig
von der Gefährdung nach Verbau. Der Holzschutz ist gegeben,
wenn die Gefährdung der Eigenresistenz der Holzart entspricht.
Die Gefährdungsklasse
(GK) gemäß DIN 68 800-3 Abschn. 2.2 Tab.1 und 2
muß der Resistenzklasse nach DIN 68 364
entsprechen. Für heimische Holzarten hieße dies:
Bei chemischer Imprägnierung bestehen in der Regel
Anforderungen an die Holzart nur hinsichtlich der
Tränkbarkeit, die sehr unterschiedlich sein kann.
Imprägnierung Menge je Gefährungsklasse
mit Vorgaben für die Imprägnierung gemäß DIN
68 800-3 Abschnitt 7und DFGH-Merkblätter "Nichtdruckverfahren"
und "Druckverfahren":
- GK 1 (1 bis 6 Std Tauchtränkung)
- GK 2 (1 bis 6 Std Tauchtränkung)
- GK 3 (>1 Tag Trog-, Vakuum- oder
Kesseldrucktränkung)
- GK 4 (Kesseldruckverfahren, ggf. spezifisches Verfahren)
Holzschutzmittel
nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt je
Sortiment und Bedarfsmenge unter Berücksichtigung
- -der Gefährdungsklassen und Prüfprädikate (Iv,
P, W, E)
- -der Anwendungseinschränkungen (E1 - E8)
- -der Hinweise (H1 - H4)
- -des Ausschlusses von Kontrollfarbzusätzen
Die Bescheinigung der
Holzschutzmittelbehandlung gemäß DIN 68 800-3
Abschnitt 10.1. ist mit Holzanlieferung zu erbringen. Darüber
hinaus empfehlenswert ist bei Imprägnierungen mit fixierender
Salzimprägnierung die Bestätigung der abgeschlossenen
Fixierung (Lagerzeit).
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Auch die Lagerung auf der Baustelle ist zu
überprüfen, um eine unsachgemäße Lagerung im
Regen zu verhindern.
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Nach dieser "wasserdichten" Bestellung ist natürlich bei der
Anlieferung eine Eingangsprüfung auf SOLL und IST nötig,
die wiederum für den Planer/Architekt/Handwerker besser
über einen Holzschutzfachmann als Sonderfachmann,
vergütet nach HOAI erfolgen kann.
Außerdem ist auf eine trockene Lagerung des Schnittholzes
durch eine Abdeckung ("unter Dach") zu achten, denn längerer
Regen fördert nicht nur die Aufnahme von Feuchtigkeit, sondern
auch die Auswaschung der üblicherweise in der
Gefährdungsklasse 1 unfixiert eingebrachten Holzschutzmittel
!
Ein Einpacken von lagerndem Bauholz mit Folie über
längere Zeit ist wegen des durch Sonnenerwärmung und
nachfolgender Abkühlung entstehenden Tauwassers nicht
empfehlenswert. Dies kann zu Bläue- und Schimmelpilzbefall
führen.
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