Angaben zur Bauschnittholz bzw. Reparaturholzbestellung

Bei der Bestellung oder bei der Ausschreibung zur Lieferung von Bauschnittholz nach Güte sind nur wenige Angaben nötig, um genau die Güte geliefert zu bekommen, die man normgemäß erwarten darf.

Notwendige Angaben für Schnittholzbestellung nach Güte
Schnittholzart
  • Kantholz
  • Bohle
  • Brett
  • Rauhspund
Normangabe DIN 68365
Querschnitt Dicke x Breite bzw. Breite x Höhe
Holzart Fichte (Fi), Kiefer (Ki), Lärche (La) etc.
Güteklasse 1,2 oder 3
Oberflächengüte sägerauh, feingesägt, gehobelt, egalisiert
Markröhre markfrei, markhaltig, herzgetrennt
Holzfeuchte i.d.R. u≤ 20 oder 18 Masse-%
Kanthölzer, Bohlen, Bretter oder Rauspund nach Maß-, Mengenagabe und Holzart sind wohl selbstverständlich. Mit den wesentlichen Angaben zur Gütefestlegung hapert es dann schon öfters. Die Güteklasse und der Normbezug sowie die Holzfeuchte bei Anlieferung sind genauso wichtig und zwingend nötig. Weitere Angaben bezeichnen die gewünschte Beschaffenheit von Oberfläche und Markröhre.

In Kurzform lautete die Bezeichnung z.B. für

Brett - DIN 68365 - Ki (Kernholz) - 40 x 220 - 1 - gehobelt - markfrei -18%
geliefert würde dann ein Schnittholz dieser Sortierung nach dem Ansehen mit max. 10% Splint

Es sind aber auch noch andere Angaben nötig, die nicht nur die Güte von Holz, sondern auch die Verwendung des Bauholzes nach der Tragfähigkeit und dem vorbeugenden Holzschutz im Blick haben.

Positionsliste
Bei den Positionsmengen einer Bestellung von Abbund, Zulagen oder Reparaturholz im Zuge von Instandsetzungen am Bau sind die Bezeichnung der Konstruktionsteile von Belang, da die sich unterschieden können nach tragenden und aussteifenden, und nichttragenden sowie maßhaltigen und nichtmaßhaltigen Bauteilen.

Sortierklasse
Die Sortierung nach Tragfähigkeit entsprechend der statischen Erfordernis ist anzugeben nach 4074-1
(S 7 / MS 7, S 10 / MS 10, S 13 / MS 13)

Sortimente
Neben dem gewöhnlichen Bauschnittholz gibt es auch spezielle Sortimente, Konstruktionsvollholz MH (Massiv) , KVH (keilverzinkt, verleimt) und Brettschichtholz BSH (keilgezinkt, verleimt) die besondere Angaben erfordern (sichtbar nicht, sichtbar etc., Berücksichtigung der Nutzungsklassen in DIN EN 1995-1-1 (Eurocode 5).

Holzartangabe
Die Holzartenwahl ist ein Teil von vielen möglichen konstruktiven Maßnahmen zum Holzschutz. Sie ist abhängig von den Gebrauchsbedingungen nach dem Verbau. Die nötige natürliche Dauerhaftigkeit der jeweiligen Holzart muß den Anforderungen in der vorgesehenen Gebrauchsklasse (GK) entsprechen. Nachfolgend aufgeführt sind zu den Gebrauchsklassen(GK) die natürlich ausreichend dauerhaften heimischen Holzarten:

Imprägnierung
Angaben erfolgen gemäß DIN 68800-3:2012-02 Abschn. 8.1.4 bei der Ausschreibung von mit Schutzmitteln behandeltem Holz. Unter Bezug auf diese Norm sind mindestens anzugeben:

a) die Gebrauchsklasse, für die das Holz vorgesehen ist;
b) die Eindringtiefeklasse entsprechend Abschn. 8.2 bzw. 8.3.

Bei chemischer Imprägnierung sollte wegen der Anforderungen eine Auswahl der Holzart hinsichtlich der Tränkbarkeit, die sehr unterschiedlich sein kann, beachtet werden. Auch ein Hindsernis können beim Einbau due vielerlei Anwendungsbeschränkungen bilden, z.B.kein Verbau in Aufenthaltsräumen und daran angrenzenden Räumen. Mit zugelassenen Holzschutzmitteln behandeltes Konstruktionsholz wird hinsichtlich einer späteren Entsorgung nach der Altholzverordnung automatisch zu besonders überwachungsbedürftigem Sonderabfall der Kategorie IV.

Holzschutzmittel
nur mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung des DIBt je Sortiment und Bedarfsmenge unter Berücksichtigung

Die Bescheinigung und Kennzeichnung der Holzschutzmittelbehandlung ist gemäß DIN 68800-3:2012-02 Abschnitt 7.2. mit der Holzanlieferung zu erbringen. Ausnahme bildet Holz mit CE-Kennzeichnung. In unserer schnellebigen Welt kann es auch empfehlenswert sein, bei Imprägnierungen mit fixierender Salzimprägnierung sich die abgeschlossene Fixierung (Lagerzeit) bestätigen zu lassen.

Regenschutz bei der Lagerung von Schnittholz ist wichtig
Auch die Lagerung auf der Baustelle ist zu überprüfen, um eine unsachgemäße Lagerung im Regen zu verhindern.
Nach dieser "wasserdichten" Bestellung ist natürlich bei der Anlieferung eine Eingangsprüfung auf SOLL und IST nötig, die wiederum für den Planer/Architekt/Handwerker besser über einen Holzschutzfachmann als Sonderfachmann, vergütet nach HOAI erfolgen kann.

Außerdem ist auf eine trockene Lagerung des Schnittholzes durch eine Abdeckung ("unter Dach") zu achten, denn längerer Regen fördert nicht nur die Aufnahme von Feuchtigkeit, sondern auch die Auswaschung der üblicherweise in der Gefährdungsklasse 1 unfixiert eingebrachten Holzschutzmittel !

Ein Einpacken von lagerndem Bauholz mit Folie über längere Zeit ist wegen des durch Sonnenerwärmung und nachfolgender Abkühlung entstehenden Tauwassers nicht empfehlenswert. Dies kann zu Bläue- und Schimmelpilzbefall führen.


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