Jahrzehnte wurden gesundheitschädliche biozide Wirkstoffe wie PCP, Lindan und DDT in Holzschutzmitteln unbedacht und zudem oft völlig überflüssig an verbautes Holz innen und außen gebracht. Nach diesem Holzschutzmittelskandal zog die DIN-Norm daraus die Lehren verbot den Holzschutz in Wohnräumen und verlangte, anstelle chemischer Holzschutzmittel zuvorderst rein konstruktive oder physikalische Möglichkeiten des Holzschutz zu nutzen.
In der DIN 68800 Teil 2 werden die Bedingungen für die Zuordnung zur Gefährdungsklasse 0 aus konstruktiver Sicht (bauliche Maßnahmen) definiert. Die DIN 68 800 Teil 3 definiert anhand der tatsächlichen Gegebenheiten die Voraussetzungen und Notwendigkeiten für einen vorbeugenden chemischen Holzschutz. Diesem Thema voran definiert sie die Bedingungen und Voraussetzungen, wo gar keine Gefährdung für das verbaute Holz durch Insekten und Pilze bestehen kann und somit auch kein vorbeugender Holzschutz in Betracht zu ziehen wäre. Diese Bedingungen und Voraussetzungen hat die Norm in einer sogenannten "Gefährdungsklasse 0" zusammengefaßt. Diese "Gefährdungsklasse 0" ist übrigens eine rein deutsche Sonderheit, die es in anderen europäischen Ländern und deren Normen so nicht gibt.
Holz, das entsprechend konstruktiv oder durch eigene natürliche Schädlingsresistenz geschützt ist, wird hiernach in die Gefährdungsklasse "0" eingestuft. Bei Erfüllung der verlangten Voraussetzungen ist nicht nur ein chemisch vorbeugender Holzschutz unnötig, er ist - wenn nicht vertraglich besonders verinbart - sogar bestimmungsgemäß unzulässig. Grund der heute greundsätzlich kritisch gewordenen Haltung der DIN - Ausschüsse gegenüber dem Einsatz von Holzschutzgiften liegt bei der vormalig erfolgten Verwendung sogar im Gebäudeinneren, wo er tatsächlich nicht vonnöten ist. Noch heute leiden viele Bewohner solcher "vergifteten" Gebäude unter den gesundheitlichen Folgen vieler inzwischen verbotener Holzschutzmittelwirkstoffe. Die Norm verlangt, bevor zu verbauendes Holz chemisch vorbeugend geschützt werden soll, den Nachweis der Notwendigkeit hierzu. Das beinhaltet, daß zuvor alle konstruktiven Möglichkeiten zum vorbeugenden Holzschutz in Betracht gezogen werden müssen. Erst wenn es hier keine Möglichkeiten gibt, wird als letztes Mittel ein vorbeugender chemischer Holzschutz bestimmungsgemäß anwendbar. In der Praxis werden diese Forderungen von Planern und Baulleitern gern ignoriert, besonders wenn der "billigste Jakob" den Auftrag erhalten soll - das schlechteste Holz wird dann solange vergiftet, bis es entsprechend dem geplanten Einsatz genug Abwehr aufweist. Grundlegende Planungsfehler werden so mit Giften "gesund gebetet".
In der Gefährdungsklasse 1 ist das Holz durch keine Art von Pilzen gefährdet, lediglich der Befall durch Insekten ist möglich, wenn das Holz für sie zur Eiablage erreichbar ist. Zur Bessereinstufung in die Gefährdungsklasse 0, die einen chemisch vorbeugenden Holzschutz nicht vorsieht, ist daher die Erreichbarkeit der Holzoberfläche für Insekten vollkommen auszuschließen. Wenn keine Eiablage ermöglicht wird, kann kein Befall erfolgen und somit bleibt eine Gefährdung aus. Durch Nutzung bestimmter Farbkernhölzer, deren Kern von Natur aus eine Resistenz gegen Schädlinge mitbringt, kann gegen Insektenfraß vorgebeugt werden. Das Splintholz kann dennoch anfällig gegenüber Schädlingen sein, da im Kernholz eingelagerte, resistent machende Stoffe hier fehlen. Daher ist auf einen Anteil des Splintholzes von weniger als 10% zu achten, um die ausreichende Tragfähigkeit auf das natürlich geschützte Kernholz berechnet zu wissen. Besonders wenn Hölzer der Gefährdungsklasse 1 durch konstruktive Maßnahmen in den Bereich der Gefährdungsklasse 0 gebracht werden sollen, ergeben sich Fragen der richtigen Umsetzung. Wenn hier auf die Verwendung splintarmer (Anteil < 10%) Reifhölzer verzichtet wird und statt dessen Hölzer mit höherem Splintanteil verbaut werden, ist auf den präzisen Wortlaut der DIN zu achten. Es gibt zwei Möglichkeiten, splintreiches Holz der Gefährdungsklasse 1 in die Gefährdungsklasse 0 zu bringen: Allseitige Abdeckung der Hölzer mit geschlossener Bekleidung
Engmaschige, lüftungsoffene (Insekten-)Netze bewährten sich in der Praxis nicht, da sie nicht 100%ig Insekten fernhalten. Auch ähnliche, nicht dichte Materialien sollten im Holzschutz keine Anwendung finden. Als Regel kann gelten: wo Staub hineinkommt, könnten auch Insekten eindringen. Wird Holz als insektendichte Verschalung der Balken genutzt, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung: dieses Holz wird den Käfer wenig interessieren. Der schmale Querschnitt trocknet schnell aus und bietet den Larven wenig attraktive Nahrung. Selbst wenn die Verschalung befallen werden sollte, würden die Larven in dem trockenen Holz nicht lang überleben. Bei alledem sind bei verschlossenen Bauteilen andere, ungewollte Auswirkungen in Form von Wasseranfall zu bedenken bzw. zu vermeiden. Offene und kontrollierbare Anordnung der Hölzer
Die Höhe des Raumes muss ein unkompliziertes Einsehen aller Holzoberflächen, also mit wenig Hilfsmitteln, gewährleisten; dies wäre bis zu einer Raumhöhe von 3m z.B. mit einer Leiter gut möglich. Dagegen sind beispielsweise Dachbalken, die sich in 5m Höhe befinden, nicht ohne weiteres zur Überwachung zugänglich. Hier müssen geeignete Konstruktionen die Begehbarkeit erleichtern, also etwa Laufbohlen, Leitern, oder in großen Hallen ein kleiner Galeriegang vorhanden sein. Dem Hausbock keine Chance !Zu bedenken ist ebenso die Zeit des Einbaus der Hölzer. Die Ausflugszeit des für Bauholz besonders gefährlichen Hausbockes von Juni bis August sollte nicht die bevorzugte Zeit der Dachstuhlerrichtung mit ansonsten gefährdeten Holzarten sein! Gerade in Gebieten, wo der Hausbock vermehrt auftritt, ist von diesem Zeitraum als Einbaudatum abzusehen. Das Holz steht dann völlig ungeschützt und wenig kontrollierbar, also großzügig einladend dem Hausbock zur Eiablage bereit. So baut man sich u.U. den Schaden gleich mit ein. Eine Einstufung von Dachbalken in die Gefährdungsklasse 0 kann auf diese Weise nie garantiert werden. Ein Befall wird erst nach Jahren augenscheinlich erkennbar. Die Gewährleistung ist dann längst abgelaufen. Die "Gefährdungsklasse 0" ist übrigens eine rein deutsche Besonderheit, die es in anderen europäischen Ländern und Normen nicht gibt. In der BRD besitzt sie aber weiterhin Gültigkeit.
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