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Außenwirtschaftsrecht - pflanzengesundheitliche Regelungen
Informationen zum Kiefernholznematoden (Bursaphelenchus xylophilus)
Asiatischer Laubholz-Bockkäfer, Anoplophora glabripennis nach Europa eingeschleppt

Bestimmungen zur Behandlung von Holzverpackungen im Export - Holzschutz


Aufgrund einiger Anfragen möchten wir hierzu Hinweise und Linkverweise geben:

IPPC-Standard für Holzverpackungen - Vorbeugung gegen Verschleppung holzzerstörender Insekten

Durch den weltweiten Warenverkehr wurden im Laufe der Zeit Larven holzzerstörender Insekten mit Holzverpackungen in alle Welt verschleppt. In einigen Ländern führete dies zu erheblichen Schäden in der dortigen Planzenwelt. Die erschien umso mehr ein wirtschaftlicher Schaden, wenn es auch Kulturpflanzen betraf.

Kennzeichnungsbesispiel nach ISPM 15: links das PPC-Symbol
Länderkennung DE für Deutschland - Kennung der Region, NI für Niedersachsen - Registriernummer der Bahandlungsstelle, Behandlungsmethode, HT (heat treatment), MB (methyl bromide), ggf. DB (debarked) für Holz frei von Rinde
Nicht nur wegen der Holzwespen suchten viele Länder nach einem wirksamen Schutz gegen die Einschleppung von Holzschädlingen. Mit dem IPPC-Standard (International Plant Protection Convention) erließen die UN (Vereinten Nationen) 2002 über die FAO (Food and Agriculture Organisation) weltweit geltende Quarantänebestimmungen mit den "International Standards for Phytosanitary Measures" (ISPM). Hier geben die " Guidelines for Regulating Wood Packaging Material in International Trade " auf deutsch " Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel " Auskunft über die im internationalen Versand geforderten Schutzmaßnahmen bei Verpackungen aus Vollholz. An erster Stelle steht dort die Hitzebehandlung (HT) (56°C über 30 Min. im Kern), oder ersatzweise Ofentrocknung (KD) und chemische Maßnahmen (CPI) u.a.. Daneben steht die Methylbromid (MB) Begasung. Methylgas gilt als klimaschädlich und ist daher sehr bedenklich. In Deutschald zuständig und auskunftsgebend ist das Julius Kühn Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) in Quedlinburg.

Holzverpackungen für den Export

Informationen zu Holzverpackungen im Handelsverkehrt und über phytosanitäre (pflanzengesundheitliche) Einfuhr- und Ausfuhrbestimmungen verschiedener Länder für Holzverpackungen innerhalb und außerhalb der EU, wie auch zu den Behandlungsmethoden und technischen Anforderungen dazu, finden Sie aktuell beim Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI).

Hinweise zu Verpackungsholzregelungen:

Internationale Standards "International standards for phytosanitary measures" finden sie im "International Phytosanitary Portal (IPP)" der offiziellen Internetseite der "International Plant Protection Convention"

Nationale und internationale Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit

2007 wurde die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA) mit zwei Instituten der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL) und der Bundesanstalt für Züchtungsforschung an Kulturpflanzen (BAZ) zusammengeführt. Nunmehr informiert und koordiniert das Julius Kühn-Institut (JKI) über die wichtigsten derzeit geltenden nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zur Pflanzengesundheit.

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