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Holzwerkstoffplatten, Gefährdung durch "angreifende Organismen "
Dauerhaftigkeitsklassen
(alte) Resistenzklassen
Wechselspiel:
Resistenz / Gefährdung

Nutzungsklassen DIN EN 1995-1-1
Holzart nach Einsatzbereich
Sicherheit durch Farbkernhölzer
Begriffserläuterungen

(neu) Gebrauchsklassen
DIN EN 335 (2013) definieren Gebrauchsbedingungen, denen Holz und Holzprodukte ausgesetzt sein können hinsichtlich des Auftretens von holzverfärbenden und/oder holzzerstörenden Organismen.

(alt) Gefährdungsklassen
DIN 68800-3 (1990) definieren Beanspruchungen (vom Anwendungsbereich), denen tragendes oder nichtragendes Holz ausgesetzt sein kann hinsichtlich der Gefährdung durch Insekten, Pilze und Auswaschung.

(neu und alt) In der Einteilung folgen beide Klassierungen der Feuchtebeanspruchung.

Holz und "angreifende Organismen"

Gebrauchsklassen und Anforderungen an Vollholz an Dauerhaftigkeit nach Gebrauchsbedingungen

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Holz ist im Gebrauch Beanspruchungen und Gefährdungen ausgesetzt.

Bestimmt durch die Feuchtebeanspruchung sind Holz und Holzprodukte als natürliche Baustoffe den Gefahren durch Holz angreifende Organismen ausgesetzt. Der Angriff erfolgt durch holzverfärbende Pilze, durch holzzerstörende Insekten und Pilze, in nasser Umgebung durch Moderfäule, im Meer durch maritime Organismen und in einigen warmen Gebieten Europas auch durch Termiten. In Deutschland sind natürliche Termitenvorkommen nicht zu erwarten.

Ob eine Holzart diesen Angriffen dauerhaft widerstehen kann, bestimmt sein Kernholz. Das Kernholz bietet über seine darin eingelagerten Kernstoffe eine mehr oder weniger ausgeprägte natürliche Dauerhaftigkeit gegen holzzerstörende Organismen. Im Grad dieser natürlich eigenen Dauerhaftigkeit unterscheiden sich allerdings auch alle Holzarten von einander. Oft ist schon allein die Wahl der richtigen Holzart erfolgreich.

Die Einbausituation bedingt, ob und welche Beeinträchtigungen der Holzeigenschaften durch holzschädigende Organismen möglich sind.

Die Gebrauchsklassen berücksichtigen die Einbausituation des Konstruktionsholzes in Wechselwirkung mit den Umgebungsbedingungen. Sie bezeichnen den Grad der Gefährdung.

Für die Zuordnung zu einer Gebrauchsklasse sind die im Gebrauchszustand zu erwartende Holzfeuchte und die allgemeinen Gebauchsbedingungen entscheidend.

Fakt: schadträchtiges Wasser oder Tauwasser sind das Übel.

Verbautes Holz kann, je nach Holzart, der Einbausituation und den gegebenen Umgebungsbedingungen mehr oder weniger immun oder anfällig für einen Befall durch holzzerstörende Insekten oder Pilze sein. Bestimmender Faktor für die Entwicklung einer Schadträchtigkeit ist i.d.R. eine die Grenze von 20% Holzfeuchte überschreitende Auffeuchtung des verbauten Holzes.

Konstruktiver Holzschutz wird grundsätzlich und hat Vorrang, Chemischer Holzschutz nur noch in begründeten Ausnahmen

Das Ziel, Holz vor solchen Gefahren (Auffeuchtung durch zutretendes Wasser oder Tauwasser) zu schützen, wird durch einen der Gefährdung entsprechenden vorbeugenden konstruktiven Schutz erreicht. Der Planer hat grundsätzlich dazu für alle nötigen Maßnahmen Angaben zu machen, die Notwendigkeit anzugeben und dies zu dokumentieren (s.u. Zuordnung zu Gebrauchsklassen), um diesen Schutz zu gewährleisten.

Im Außenbereich, bei besonderen, nicht beherrschbaren Gefährdungssituationen, latent gefährlicher Baufehler, sowie bei nicht ausreichend fehlertoleranten Konstruktionsweisen, kann es nötig sein, mit einem chemischen Holzschutz durch Vergiftung des verbauten Holzes die nötige Dauerhaftigkeit zu erreichen. Heute gilt der Vorrang des konstruktiven Holzschutzes gegenüber einem bioziden Holzschutzmitteleintrag. Es sind also vorrangig alle anderen Wege eines konstruktiven (baulichen) Holzschutz auszuschöpfen.

Der früher unbedacht und massenhaft über Jahrzehnte ausgeführte chemische Holzschutz mit chlororganischen Stoffen, besonders nach dem Ende des Vietnamkrieges, als die dort eingesetzten Entlaubungsgifte als Holzschutzgifte einen neuen Markt fanden, hinterlässt uns massenweise überwachungsbedürftigen Sondermüll und hat uns enorme Kosten für die Entsorgung aufgebürdet.

Im Nachhinein ließe sich schon fragen, warum die sogen. Interessierten Kreise im DIN e.V. mit ihrer Verkündung von allgemein anerkannten Regeln der Technik auch das Lied der Holzschutzmittelindustrie gesungen haben. 1991 begann mit dem sogenannten Holzschutzmittelprozeß das bislang größte Umwelt-Strafverfahren in der Geschichte der Bundesrepublik. Tausende, man ließt die Zahl 200.000, waren Opfer oder litten unter Folgen von gesundheitsschädlichen Holzschutzmitteln, zuvorderst chlororganische Verbindungen wie PCP und Lindan. 2012, erst 30 Jahre später, wurde mit der Verkündung des Vorrangs grundsätzlicher und besonderer konstruktiver Maßnahmen zum Holzschutz eine Wende zum Besseren eingeläutet. Glaubhaft belegt dies erst der momentan sich vollziehende radikale Rückzug der Holzschutzmittelhersteller einhergehend mit der Dezimierung der verfügbaren Holzschutzmittel auf nur noch wenige Produkte.

Man muss das Ganze im Blick haben, will man die vielfältigen Möglichkeiten ausschöpfen, um dem Holz den Weg zu einem langlebigen Baustoff freizumachen. Diese Zusammenhänge finden sich in den Überlegungen zu einem Organisatorischen Holzschutz (auch Integrierter Holzschutz genannt), die den Konstruktiven Holzschutz, (auch baulicher Holzschutz genannt) auf dem Weg des Holzes vom "Baum im Wald" bis zum "Holz im Gebäude" organisatorisch ergänzen.

Der Bauherr will vor Einsatz von chemischem Holzschutz gefragt werden...

Die planerischen Entscheidungen zu einem konstruktiven Holzschutz werden grundsätzlich gefordert. Sie bedürfen daher keiner besonderen Zustimmung. Anders ist eine planerische Entscheidung zu einem chemischen Holzschutz zu betrachten.

Der Bauherr muss gefragt werden, er entscheidet die Ausführung als Auftraggeber. Schließlich muss er über alle damit verbundene Nutzungseinschränkungen und auch spätere Wertbeeinflussungen (behandeltes Holz wird zu besonders überwachungsbedürftigem Sondermüll) aufgeklärt werden. Holzschutzmittel sind Biozide. Biozide sind bedenkliche Substanzen. Im Chemikalien- und Gefahrstoffrecht besteht das Vermeidungsgebot bedenklicher Substanzen. Es besteht ein besonderes Minimierungsgebot für den Einsatz von Bioziden beim Holzschutz. Es gibt die Pflicht zur Abwägung von Nutzen und Risiko vor jedem Einsatz von chemischem Holzschutz.

Dies wird oft so nicht gesehen, wenn, ohne Kenntnis des Bauherrn, eigenmächtig ohne Auftrag ein chemischer Holzschutz angeordnet oder ausgeführt wird. Was ist, wenn ein Bauherr verlangte, alles ohne seine Kenntnis eingebaute chemisch behandelte Holz wieder auszubauen und gegen unbehandeltes zu ersetzen? Schon das Minimierungsgebot von chemischem Holzschutz in den älteren Fassungen der DIN 68800 stand voll auf seiner Seite, die neue Fassung um so mehr!

KVH (Fußschwelle) mit Holzschutzmittel nachträglich "vor Ort" bestimmungswidrig "eingepinselt". Die Norm verlangt grundsätzlich, mit rein konstruktiven Maßnahmen mögliche Gefährdungen des Holzbauteils im Gebrauch abzumindern. Nur, wenn dies nicht sicher möglich ist, sind die Regeln der Anwendung eines vorbeugenden chemischen Holzschutz anzuwenden. Foto: Dr. Kürsten

Gebrauchsbedingungen und Gefährdung regeln die Anforderungen an Holz

Welchen Angriffen von Organismen der Baustoff Holz ausgesetzt sein wird, ist von den gegebenen Gebauchsbedingungen abhängig, die sich an der Feuchtebeanspruchung orientieren. Die tatsächliche Gefährdung, denen Holzbauteile ausgesetzt sind, wird durch die Beanspruchung vom Anwendungsbereich her bestimmt. Es besteht auch eine Abhängigkeit zur Dauer der Nutzung eines Holzbauteils.

Holzbauteile können langfristig nutzbar sein, wenn sie vor angreifenden Organismen geschützt und mögliche Gefährdungen abgemindert sind. Die dazu nötigen Anforderungen an das Holz lassen sich anhand der zu erwartenden Gebrauchsbedingungen und Gefährdungen ableiten. Beides muss einander entsprechen. Auch die nötige Pflege der Holzbauteile (Bauunterhaltung) muss darauf abgestellt werden.

Der Planer stuft nach Gebrauchsbedingungen und Gefährdung die einzelnen Bauteile in Gebrauchsklassen ein und muss sie dokumentieren (Zeichnung, LV).

Es ist mittlerweile festgelegt, dass dem Planer die Zuordnung zu Gebrauchsklassen obliegt und er sie auch dokumentieren muss. In der Praxis bedeutet dies die Abkehr der Unart, komplexe Bauteile pauschal einer GK zugehörig zu erklären, ohne für die Einzelteile einen überprüfbaren Nachweis der Zuordnung zu liefern. Der verbreiteten Praxis, solche Festlegungen auf den ausführenden Zimmermann abzuwälzen, hat damit ein Ende.

Auch Umbauten und Nutzungsänderungen bedingen eine Überprüfung und ggf. Neuzuordnung von Gebrauchsklassen. So führen leichtfertige Maßnahmen, wie die Entfernung von Witterungsschutzbekleidungen am Fachwerk oder der Einbau von Wärmedämmstoffen ohne Bewertung der feuchtetechnischen Konsequenzen oder eine Erhöhung der Feuchtelast aus der Nutzung zu einem Verstoß gegen die Holzschutznorm (Arnold 2012). Im informativen Anhang D gibt die DIN 68800-1 dem Planer eine Hilfestellung bei der Zuordnung von bestimmten Konstruktionsabschnitten.

In ungenügender Planung haben viele Baufehler bei der Ausführung ihren Ursprung. Wie sollen die Ausführenden die Anforderung an das Holz optimal sichern, wenn der Gefährdung aus den zu erwartenden Bedingungen aus Gebrauch und Beanspruchung planerisch kaum Aufmerksamkeit zuteil wird? Um diese Schwächen zu überspielen, wurde bislang nicht selten der Auftraggeber mit vollendeten Tatsachen, z.B. einem pauschalen chemischen Holzschutz, jede Entscheidungsmöglichkeit zu anderen Alternativen eines nicht chemischen Holzschutzes (z.B. durch Wahl besser geeigneter Holzarten oder anderer konstruktiver Wege) genommen. All das sollte nun der Vergangenheit angehören.

"Die Zuordnung von Holzbauteilen zu einer GK ist die zentrale Aufgabe des Planers und muss frühzeitig als Grundlage für die Ausführungsplanung erfolgen. Sie ist zu dokumentieren, so dass die durch den Planer vorgenommene Entscheidung (vgl. hierzu Abschnitt 9 der Norm) nachvollzogen werden kann. Dies ist in zweifacher Hinsicht von Bedeutung. Zum einen lassen sich Mängel in der Planung rechtzeitig erkennen und beheben, zum anderen wird sichergestellt, dass der Planer nicht für Mängel zur Verantwortung gezogen werden kann, die nicht durch ihn, sondern in der Ausführung der Arbeiten durch Dritte begründet sind.

Die Dokumentation muss stichwortartig die Grundlagen für die Einstufung in eine bestimmte GK enthalten, wie Bauteil, ggf. Konstruktionsdetails/Bauteilaufbau, Exposition, Besonderheiten (z. B. vor unmittelbarem Witterungseinfluss durch Vorhangschale als Verschleißteil geschützt). Soweit Beispielkonstruktionen nach Teil 2 der Normenreihe unmittelbar übernommen werden, genügt ein Verweis "GK 0 gemäß Bild xyz DIN 68800-2:2012-02", wobei für xyz die Nr. des zutreffenden Bildes aus DIN 68800-2 einzusetzen ist.

Der Planer hat, erforderlichenfalls durch geeignete Schutzmaßnahmen, sicherzustellen, dass Einflüsse aus dem Bauablauf zu keinem übermäßigen Anstieg der Holzfeuchte führen, der eine Zuordnung zu einer höheren Gebrauchsklasse erfordern würde. Er hat ferner zu beachten, dass bei langen Bauphasen durch Witterungseinflüsse erhöhte Holzfeuchten auftreten können, die ebenfalls eine Zuordnung der betroffenen Bauteile zu einer höheren Gebrauchsklasse erfordern würden. Er muss daher für geeignete Maßnahmen Sorge tragen, die einen unzulässigen Feuchteanstieg verhindern." (Qu.: Holzschutz Praxiskommentar; zu DIN 68800-1 Abs.5.1.4, S.28, Beuth-Verlag; Berlin; 2013)

 

Tauwasseranfall (Kondensation bzw. Befeuchtung) beeinflusst Gebrauchsbedingungen und Beanspruchung

Geringe, unschädliche Tauwassermengen dürfen anfallen. Nicht außer Acht gelassen werden sollten die organisatorischen Maßnahmen für bestimmte Bauzwischenzustände (z.B. Teilausbau, "Ausbauhaus"). Könnte man i.d.R. davon ausgehen, dass im Gebäude Gebrauchsbedingungen vorherrschen, die eine Einordnung in die Gebrauchsklasse 0 oder max.1 zulassen, kann sich dies bei einem nutzungsbedingt zu erwartenden erhöhten Tauwasseranfall (in DIN 68800-1 als Kondensation, in EN 335 als Befeuchtung bezeichnet) ändern. Wird z.B. ein Dachgeschoss erst später ausgebaut und bliebe zunächst unbeheizt, können in der Holzbalkendecke dazwischen bei entsprechend konstruktiver Ausbildung ungünstigere Gebrauchsbedingungen auftreten, die zumindest zeitweise der Gebrauchsklasse 3 zuzuordnen wären.

Während des Gebrauchs kann neben der Witterung und hoher Luftfeuchte auch infolge von klimatischen Wechselwirkungen zwischen warmen und kalten Nutzungsbereichen in Zusammenhang mit Dampfsperren auf der kalten Seite (z.B. dichte Bodenbeläge) eine (oft überraschende) erhöhte Tauwasserbildung im Bauteil Einfluss auf die Gebrauchsbedingungen haben. Die Beanspruchung des Holzes durch Tauwasserbildung, ist dann i.d.R. mit der Nutzung verbunden, sie bildet dann eine Gefährdung des Holzbauteils, die der aus direkter Bewitterung gleich sein kann. Das hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Anforderungen an das verbaute Holz. Wenn an einem Bauteil unterschiedliche Gefährdungen bestehen, bestimmt die weitestgehende die Anforderungen an das Holz, denen es gewachsen sein muss.

Solche und andere, vielleicht auch nur zeitweise, Bauzwischenzustände muss der Planer erkennen und ihre spezifischen Gebrauchsbestimmungen mit berücksichtigen. Entsprechend muss dann die Zuordnung der Gebrauchsklasse hier anders sein. Sie muss angegeben und dokumentiert werden.

Im Bild zu sehen ist ein beispielhafter Schaden nach einem Befall durch holzzerstörende Pilze in der Holzbalkendecke eines Neubaus, 1 Jahr nach Fertigstellung. Es handelt sich um ein so beworbenes "Ausbauhaus". Erst später, wenn man das nötige Geld dazu hat, kann dann der Dachgeschossausbau folgen. Der Planer dachte nicht an den erhöhten Tauwasseranfall in der Decke, für den Fall, wo das noch unfertige Dachgeschoss im Winter auch nicht beheizt wird. Der Fall trat ein, in der Decke kam es zu einem erhöhten Tauwasseranfall. In der Folge siedelten sich Schimmelpilze unter der Decke an. Das Wohnhaus war nun unbewohnbar.,Dann, nach der Schimmelbeseitigung zeigten sich holzzerstörende Pilze in der Deckenkonstruktion. Nach der Öffnung offenbarte sich ein Totalschaden an der Tragkonstruktion. Das gesamte Haus war nun für länger unbewohnbar. Als baulich konstruktive Maßnahme zum vorbeugenden Holzschutz wäre der Einbau einer Dampfsperre (auf der warmen Seite) für diesen nutzungsbedingten Zustand ausreichend gewesen, um die nur bis zur Fertigstellung des Ausbaus auftretenden schadträchtigen Gebrauchsbedingungen abzumindern. Der Planer muss dies nach DIN 68800-1 Abs. 5.1.3 bei der Zuordnung der Holzbauteile zu Gebrauchsklassen berücksichtigen, angegeben und dokumentieren. Fotos: Rüpke

Die Gebrauchsklassen

Die DIN EN 335 (2013-06) legt 5 Gebrauchsklassen fest, die allgemeine Gebrauchsbedingungen bezeichnen, denen Holz und Holzprodukte ausgesetzt sind.

Diese Gebrauchsklassen spiegeln sich in der neuen DIN 68800-1 (2011-10) und wird dort als nationale Eigenheit um die GK 0 ergänzt. Die neuen Gebrauchsklassen sind inhaltlich die alten Gefährdungsklassen im neuen Gewand, der Euronorm angepasst und neu benannt.

Aus den Anforderungen an das Holz leitet sich das Ziel ab, übermäßiger Beanspruchung durch direkte Witterungseinflüsse vorzubeugen und damit seine Gefährdung aus der Beanspruchung unter den Gebrauchsbedingungen abzumindern. Möglichkeiten dazu ergeben sich, einmal von der Holzartenwahl abgesehen, mit der Koordination in Produktion, Planung und Verarbeitung (Organisatorischer Holzschutz) sowie besonders in der Bauplanung mit der Gestaltung und Konstruktion (Baulicher oder Konstruktiver Holzschutz). Das besondere Ziel ist es, den chemischen Holzschutz auf das Nötige zu minimieren.

Hierzu müssen die späteren Gebrauchsbedingungen bzw. die tatsächlich (aus der planmäßigen Nutzung) zu erwartende Beanspruchung im Anwendungsbereich (z.b. tragend) bekannt sein, um sich daraus ergebende Gefährdungen für das verbaute Holz oder den Holzwerkstoff zu erkennen. Danach sind die einzelnen Holzbauteile den entsprechenden Gebrauchsklassen (bisher Gefährdungsklassen) zuzuordnen. Dies ist zu dokumentieren.

Die für das Bauwesen gültige DIN 68800-1 stützt sich bei der Definition der Gebrauchsklasse 0, in der ein Holzschutz in den Regelfällen nicht nötig ist, wie auch in den weiteren GK 1 bis GK 5 auf die Dauerhaftigkeitsklassen in der DIN EN 350.

Anforderungen an Vollholz nach Gebrauchsbedingungen

Für die Zuordnung zu einer Gebrauchsklasse sind die Holzfeuchte im Gebrauchszustand und die allgemeinen Gebrauchsbedingungen entscheidend. Eigenverantwortlich hat der Planer Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen (Vollholz und Holzprodukte) einer Gebrauchsklasse zuzuordnen. Die Zuordnung ist zu dokumentieren, d.h.,für Einzelteile einen überprüfbaren Nachweis der Zuordnung zu erbringen. (DIN 68800-1, Abs. 5.1.3)

Schema zur Zuordnung zu Gebrauchsklassen
Anforderungen an Dauerhaftigkeit in Gebrauchsklassen
In der folgenden Tabelle geht es um die Anforderungen an das Vollholz aus der Gefährdung durch Organismen unter den Bedingungen im Gebrauch (aus EN 335-1 (2006) und DIN 68800-1 (2011)).

(Die älteren Begriffe Gefährdungsklasse und Beanspruchung wurden durch Gebrauchsklasse und allgemeine Gebrauchsbedingungen ersetzt. Inhaltlich sind sie natürlich gleich geblieben.)

Die Beschreibung der Holzfeuchte und Exposition gegenüber Befeuchtung während des Gebrauchs wurde hier zur besseren Einprägung auch bildlich dargestellt.

Daraus ergeben sich die Anforderungen an Vollholz und Holzprodukten hinsichtlich der nötigen natürlichen Dauerhaftigkeit (früherer Begriff war Resistenz und Resistenzklassen) sowie die nötigen Anforderungen einen nur noch ausnahmsweise nötigen chemischem Holzschutz (die Prüfprädikate).

Gebrauchsklassen (Gefährdung)
Anforderungen an Vollholz nach Gebrauchsbedingungen (Beanspruchung)

  Angaben zur Gefährdung durch holzzerstörende Organismen EN 335 (2013)
Eine eigenverantwortliche Aufgabe des Planer ist, Bauteile aus Holz und Holzwerkstoffen einer Gebrauchsklasse zuzuordnen. Die Zuordnung ist zu dokumentieren, d.h.,für Einzelteile einen überprüfbaren Nachweis der Zuordnung zu erbringen. (aus DIN 68800-1 (2011), Abs. 5.1.3)
Zuordnung der Holzbauteile zu Gebrauchsklassen (GK) natürliche Dauerhaftigkeit chemischer Holzschutz
Allgemeine Gebrauchs­bedingungen (DIN 68800-1 5.1.4 Tab.1) (alter Begriff: Beanspruchung)
Beschreibung der Holzfeuchte und Exposition gegenüber Befeuchtung während des Gebrauchs 1)2)
. Beispiele für eine Zuordnung von Holzbauteilen Dauerhaftigkeits­klassen (DK)
EN 460(1994), EN 350-2 (1994)
chemische Maßnahmen an nicht ausreichend natürlich dauerhaften Holzarten.
Angabe der Prüfprädikate
DIN 68800-3 (2012)

Beanspruchung durch Auswaschung
DIN 68800-3 (1990)

.
Holz oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt, die Gefahr von Bauschäden durch Insekten kann entsprechend DIN 68800-1 Abs. 5.2.1 ausgeschlossen werden
trocken (ständig ≤ 20%)
mittlere relative Luftfeuchte bis 85% 3)

0

- sichtbare Hölzer in Wohnräumen

- allseitig insektendicht abgedeckte Holzbauteile nach DIN 68800-2

Seit 1990 gibt es in der DIN 68800 eine deutsche Sonderregelung der Gefährdungsklasse 0 (GK 0) zur Vermeidung von Biozideinsatz verbindlich eingeführt.Inzwischen wurde sie in Gebrauchsklasse 0 (GK 0) umbenannt. Keine Holzschutzmittel erforderlich ! In der GK 0 bestehen praktisch keine Schutzanforderungen und alle Holzarten können (unbehandelt) verbaut werden.6)
Keine Gefährdung durch holzzerstörende Organismen, außer Lyctus 6)
.
Holz oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt
trocken (ständig ≤ 20%)
mittlere relative Luftfeuchte bis 85% 3)

1

- innen verbautes Holz, ständig trocken

- nicht insektendicht bekleidete Balken *)

- Sparren/ Pfetten in unbeheizten Dachstühlen *)

*) soweit die Bedingungen für die GK 0 nicht zutreffen

Ohne Erdkontakt abgedeckt (trocken)
Für Bauteile aus Brett­schicht­holz und Brettsperrholz ist in GK 1 und 2 erfahrungsgemäß die Gefahr eines Bauschadens durch holzzerstörende Insekten nicht zu erwarten und bei allen sonstigen regelgerecht technisch getrockneten Hölzern als unbedeutend einzustufen.
natürlich dauerhaft gegen Insekten sind Farbkernholzarten (max.10% Splintholz­anteil)
DK 3-4, z.B. Kiefer, Lärche, Douglasie
nur in Ausnahmen bei nicht kontrollierbarem oder für Insekten zugänglichem Splintholz

Prüfprädikat:
Iv

Gefährdung durch holzzerstörende Insekten
1T lokal in Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Holz oder Holzprodukt unter Dach, nicht der Bewitterung ausgesetzt, eine hohe Umgebungs-
feuchte kann zu gelegentlicher, aber nicht dauernder Befeuchtung führen
Gelegentlich feucht (>20%)
mittlere relative Luftfeuchte über 85% 3) oder zeitweise Befeuchtung durch Kondensation

2

- unzureichend wärmegedämmte Balkenköpfe in Altbauten
- Brückenträger überdachter Brücken über WasserOhne Erdkontakt abgedeckt (Risiko einer Befeuchtung)
natürlich dauerhaft sind alle Farbkern­holzarten (max.5% Splintholz­anteil) der DK 3

z.B. europ. Lärche, Douglasie

Prüfprädikate:
Iv, P
Auf vorbeugenden Schutz von Holz, für das keine Gefährdung durch Insekten vorliegt, kann verzichtet werden. Bei Gefährdung durch Bläue an verbautem Holz kann ein Bläueschutz (Kurzzeichen B) zweckmäßig sein; ist besonders zu vereinbaren.
Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze , holzzerstörende Pilze
2T lokal n Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt, Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, nicht zu erwarten
Gelegentlich feucht (>20%)
Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, nicht zu erwarten

3.1

- Bewitterte Stützen mit ausreichendem Bodenabstand
- ZaunlattenOhne Erdkontakt, nicht abgedeckt
natürlich dauerhaft sind alle Farbkern­holzarten (max.5% Splintholzanteil) der DK 2

z.B. Stiel- oder Traubeneiche

Iv, P, W

Bei Gefährdung durch Bläuepilze an verbautem Holz in den Gebrauchsklassen 3.1 und 3.2 kann eine bläuewidrige Wirksamkeit (Kurzzeichen B) zweckmäßig sein; hierfür ist eine besondere Vereinbarung erforderlich.Beanspruchung durch Auswaschung

Holz oder Holzprodukt nicht unter Dach, mit Bewitterung, aber ohne ständigen Erd- oder Wasserkontakt, Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten 4)
Häufig feucht (>20%)
Anreicherung von Wasser im Holz, auch räumlich begrenzt, zu erwarten

3.2

>- bewitterte horizontale Handläufe
- bewitterte BalkonbalkenOhne Erdkontakt, nicht abgedeckt
Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze, holzzerstörende Pilze
3.1T
3.2T
lokal n Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Holz oder Holzprodukt in Kontakt mit Erde oder Süßwasser und so bei mäßiger bis starker 5) Beanspruchung vorwiegend bis ständig einer Befeuchtung ausgesetzt
vorwiegend oder ständig feucht (>20%)

4

- Palisaden
- Hölzer für UferbefestigungenIn Kontakt mit Erde oder Süßwasser
natürlich dauerhaft sind alle Farbkernholzarten (max.5% Splintholzanteil) der DK 1

Es gibt es keine heimischen Holzarten. Hier bieten sich viele tropische Baumarten an, z.B. Afzelia, Kambala, Bongossi, Teak etc.

Prüfprädikate:
Iv, P, W, E

Beanspruchung durch Auswaschung

Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze, holzzerstörende Pilze, Moderfäule
4.1T
4.2T
lokal n Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Holz oder Holzprodukt, ständig Meerwasser ausgesetzt
Ständig feucht (>20%)

5

- Dalben
- Kai- und Steganlagen

Je nach Organismen nur das Kernholz einiger tropischer Holzarten
DK 1
Prüfprädikate:
Iv, P, W, E
Einzelfall abzuklären Beanspruchung durch Auswaschung
Gefährdung durch marine Organismen (Teredinidae, Limnoriae,teeröltolerante Limnoria, Pholadidae)
Gefährdung oberhalb des Wassers auch durch holzzerstörende Insekten, holzzerstörende Pilze, Moderfäule und holzverfärbene Pilze sowie lokal durch Termiten.
Anmerkungen und weitere Erläuterungen:

die neuen Dauerhaftig­keits­klassen
EN 350-2
(1994)
die alten Resistenz­klassen
DIN 68364
(1979)
Prüfprädikate im chemischen Holzschutz:
Iv Insektenvorbeugend (Gegen Insekten vorbeugend)
1 sehr dauerhaft 1 sehr dauerhaft P Pilzwidrig (gegen Pilze vorbeugend, Fäulnisschutz
2 dauerhaft 2 dauerhaft W Witterungsbeständig (der Witterung ausgesetzte Konstruktionen werden geschützt, Wirkstoff auswaschsicher fixiert)
3 mäßig dauerhaft 3 mäßig dauerhaft
4 wenig dauerhaft 4 wenig dauerhaft E Moderfäulewidrig (für Holz, das extremen Beanspruchungen ausgesetzt ist, ständiger Erd-, Wasserkontakt, sowie Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen)
5 nicht dauerhaft 5 vergänglich

1) „gelegentlich“, „häufig“, „vorwiegend“ und „ständig“ bezeichnen eine zunehmende Beanspruchung, die wegen der komplexen Wechselwirkung verschiedener Einflussgrößen schwer bezifferbar ist.
2) Der Wert von 20% Holzfeuchte ist allgemein bewährt und gilt, bezogen auf die Gefährdung, als die einzuhaltende Obergrenze der Holzfeuchte.
enthält eine Sicherheitsmarge (siehe DIN 68800-1:2011-10 Abs.4.2.2, Anmerkung 1).
3) Maßgebend für die Zuordnung von Holzbauteilen zu einer Gebrauchsklasse ist die jeweilige Holzfeuchte.
4) Ist eine Gefährdung von Holzbauteilen infolge von Ablagerungen (z:B. Schmutz, Erde, Laub etc.) oder eine besondere Beanspruchung (z. B.,durch Spritzwasser) zu erwarten, ist in GK 4 einzustufen.
5) Mäßige bzw. starke Beanspruchung bezieht sich auf das Gefährdungspotential für einen Pilzbefall (Feuchteverhältnisse, Bodenbeschaffenheit) sowie die Intensität einer Auswaschbeanspruchung.
6) In Räumen mit üblichem Wohnklima ist nur für das Splintholz von stärkereichen Laubhölzern (z. B. Abachi, Limba, Eichensplintholz) eine Gefahr von Schäden durch Splintholzkäfer (Lyctus spp) gegeben.

*) Mit der Neuausgabe der DIN 68800-1:2011-10 wurde der Begriff Gefährdungsklassen (GK) in Gebrauchsklassen (GK) umbenannt. Inhaltlich ändert sich nichts. Es bleibt mit Gebrauchsklasse 0 die vorbildliche deutsche Eigenheit der Gefährdungsklasse 0 erhalten, in der keine Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen besteht. Holzbauteile die sonst in GK 1 zuzustufen wären, werden "bessergestuft" nach GK 0, wenn das Risiko von Bauschäden durch Insekten vermieden wird
- indem Holz in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut ist oder die Bauteile in entsprechender Weise beansprucht werden
oder
- indem - unter den in DIN 68800-2 festgelegten Bedingungen - das Holz gegen Insektenbefall allseitig durch eine geschlossene Bekleidung abgedeckt ist
oder
- Holz, zum Beispiel in begehbaren, unbeheizten Dachstühlen, zum Raum hin so offen angeordnet ist, dass es kontrollierbar bleibt", und an sichtbar bleibender Stelle dauerhaft ein Hinweis auf die Notwendigkeit einer regelmäßigen Kontrolle angebracht wird.
Eine weitere Möglichkeit zur Abstufung nach GK 0 besteht bei der Verwendung von Farbkernhölzern.
Die Gefährdungsklasse/ Gebrauchsklasse 0 ist auch gegeben, wenn
in GK 1
- Farbkernhölzer verwendet werden, die einen Splintanteil von unter 10 % aufweisen
oder
- Holz in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut ist und
. . .a) gegen Insektenbefall allseitig durch eine geschlossene Bekleidung abgedeckt ist
. . oder
. .. b.) Holz zum Raum hin so offen angeordnet ist, dass es kontrollierbar bleibt
in GK 2
- splintfreie (max.5% Splint) Farbkernhölzer der Dauerhaftigkeitsklassen 1, 2 oder 3 nach DIN 350-2 verwendet werden,
in GK 3
- splintfreie (max.5% Splint) Farbkernhölzer der Dauerhaftigkeitsklassen 1 oder 2 nach DIN 350-2 verwendet werden,
in GK 4
- splintfreie (max.5% Splint) Farbkernhölzer der Dauerhaftigkeitsklassen 1 nach DIN 350-2 verwendet werden.
Diese in Deutschland weiterhin geltende "Gefährdungsklasse 0" ist eine rein deutsche Sonderheit, die es in anderen EU-Ländern und Normen leider (noch) nicht gibt.

Zusammengestellt n.a. aus DIN EN 335-1,2, EN 335 (2013) 68800-1:2011-10 und Arnold, Kommentierung der DIN 68800-1:2011-10 aus aus Sicht eines praktisch tätigen Sachverständigen für Holzschutz, 2012

Gebrauchsklassen für Holzwerkstoffe

Auch Holzwerkstoffe werden bei entsprechender Wasserzufuhr bzw., Holzfeuchte genauso durch holzzerstörende Pilze befallen und zerstört, wie die jeweiligen Holzarten, aus denen sie hergestellt wurden. In der DIN 68800-1:2011-10 ist im Anhang C der Einsatz von Holzwerkstoffen in den verschiedenen Gebrauchsklassen geregelt:

Gebrauchsklasse Holzwerkstoffe nach DIN EN 13986 Anmerkungen
0 Trockenbereich
Feuchtbereich 1)
1) Feuchtbereich bezieht sich auf die Nutzungsklassen nach DIN EN 1995-1-1 und nicht auf die Gebrauchsklassen nach DIN 68800-1:2011-10 Abs. 5.
2) Nur für hinterlüftete Fassadenbekleidungen aus Furnierschichtholz, Sperrholz, Massiv­holz­platten oder Zement gebundenen Spanplatten bei Erfüllung der Kriterien für tragende Bauteile im Sinne der Definition nach DIN 68800-1:2011-10 Abs. 3.21 nur mit bauaufsichtlichem Verwendbarkeitsnachweis für den vorgesehenen Verwendungszweck.
1 Trockenbereich
Feuchtbereich 1)
2 Feuchtbereich 1)
3.1 Trockenbereich
Feuchtbereich 1)
3.2 Außenbereich 2)
4 nicht anwendbar
5 nicht anwendbar

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