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Holzwerkstoffplatten, Gefährdung durch "angreifende Organismen"
Dauerhaftigkeitsklassen
Resistenzklassen
Resistenz / Gefährdung
Nutzungsklassen nach DIN 1052
Holzart nach Einsatzbereich
Sicherheit durch Farbkernhölzer
Befriffserläuterungen
Gebrauchsklassen
DIN EN 335 (2006)
definieren Gebrauchsbedingungen, denen Holz und Holzprodukte ausgesetzt sein können hinsichtlich des Auftretens von holzverfärbenden und/oder holzzerstörenden Organismen.
Gefährdungsklassen
DIN 68800-3 (1990)
definieren Beanspruchungen (vom Anwendungsbereich), denen tragendes oder nichtragendes Holz ausgesetzt sein kann hinsichtlich der Gefährdung durch Insekten Pilze und Auswaschung.
In der Einteilung folgen beide Klassierungen der Feuchtebeanspruchung.
Holz und "angreifende Organismen"

Anforderungen an Vollholz aus Gebrauchsbedingungen und Beanspruchung
an Dauerhaftigkeit
und Resistenz



Holz ist im Gebrauch Beanspruchungen und Gefährdungen ausgesetzt.

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Bestimmt durch die Feuchtebeanspruchung sind Holz und Holzprodukte als natürliche Baustoffe den Gefahren durch Holz angreifende Organismen ausgesetzt. Der Angriff erfolgt durch holzverfärbende Pilze , durch holzzerstörende Insekten und Pilze , durch Moderfäule, im Meer durch maritime Organismen und in einigen warmen Gebieten Europas auch durch Termiten.

Ob eine Holzart sich dieser Angriffe erwehren kann, bestimmt seine natürliche Eigenresistenz. Holzarten können mehr oder weniger immun oder anfällig sein.

Das Ziel, Holz vor solchen Gefahren zu schützen, kann schon allein durch die Wahl der Holzart erreicht werden.

Das gleiche Ziel ist aber auch mit chemischen Holzschutzmitteln durch eine entsprechende Vergiftung zu erreichen. Heute gilt das Minimierungsgebot für biozide Holzschutzmittel. Vor deren Einsatz sind alle anderen Wege auszuschöpfen. Daß chemisch geschütztes Altholz später als überwachungsbedürftiger Sondermüll enorme Kosten erzeugt, wird oft vergessen. Das mahnt, an die "Sintflut nach uns" zu denken.

Die auszuschöpfenden Wege, chemischen Holzschutz zu minimieren, finden sich in den Möglichkeiten des Organisatorischen Holzschutzes (auch Integrierter Holzschutz genannt) sowie des Konstruktiven Holzschutzes (auch baulicher Holzschutz genannt).

Mit Holzschutmittel bestimmungswidrig "eingepinselte" Fußschwelle eines Holzgebäudes im Aufbau. Besser und wohl auch sicherer ist es, mit rein konstruktiven Maßnahmen die Gebrauchsbedingungen des Holzbauteils abzumindern.
Foto: Dr. Kürsten
Gebrauchsbedingungen und Gefährdung regeln die Anforderungen an Holz
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Welchen Angriffen von Organismen der Baustoff Holz ausgesetzt sein wird, ist von den gegebenen Gebauchsbedingungen abhängig, die sich an der Feuchtebeanspruchung orientieren. Die tatsächliche Gefährdung, denen Holzbauteile ausgesetzt sind, wird durch die Beanspruchung vom Anwendungsbereich her bestimmt. Die Dauer der Nutzung eine Holzbauteils ist davon abhängig.

Holzbauteile können langfristig nutzbar sein, wenn sie vor angreifenden Organismen geschützt und mögliche Gefährdungen abgemindert sind. Die dazu nötigen Anforderungen an das Holz lassen sich anhand der zu erwartenden Gebrauchsbedingungen und Gefährdungen ableiten. Beides muß einander entsprechen.

Der Planer nimmt die Einstufung nach Gebrauchsbedingungen und Gefährdung vor.

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Das hat der Planer bei seiner Planung zu gewährleisten. Neben der Holzartenwahl kann der Planer allein durch Gestaltung und konstruktive Maßnahmen die Gefährdung von Holzbauteilen abmindern. Nur, wenn es nicht anders geht, darf (nach dem Gebot der Minimierung von Biozideinsatz) mit chemischem Holzschutz das Ziel erreicht werden.

Er hat wenigstens für tragende Holzbauteile die Gefährdung einzustufen und in der Ausschreibung die Gefährdungsklasse anzugeben. Diese Aufgabe und Verantwortung kann der Planer nicht auf die ausführenden Handwerker abwälzen.

In ungenügender Planung haben viele Baufehler bei der Ausführung ihren Ursprung. Wie sollen die Ausführenden die Anforderung an das Holz optimal sichern, wenn der Gefährdung aus den zu erwartenden Bedingzungen aus Gebrauch und Beanspruchung planerisch kaum Aufmerksamkeit zuteil wird? Um diese Schwächen zu überspielen, wird nicht selten dem Auftraggeber mit vollendeten Tatsachen, z.B. einem chemischen Holzschutz, jede Entscheidungsmöglichkeit zu anderen Alternativen eines nichtchemischen Holzschutzes (z.B. durch Wahl besser geeigneter Holzarten oder anderer konstruktiver Wege) genommen.

Tauwasseranfall ( Kondensation bzw. Befeuchtung ) beeinflußt Gebrauchsbedingungen und Beanspruchung

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Dabei dürfen auch die organisatorischen Maßnahmen für bestimmte Bauzwischenzustände (z.B. Teilausbau) nicht außer Acht gelassen werden. Könnte man i.d.R. davon ausgehen, daß im Gebäude Gebrauchsbedingungen vorherrschen, die eine Einnordnung in die Gebrauchsklasse 0 oder 1 zulassen, kann sich dies bei einem nutzungsbedingt zu erwartenden erhöhten Tauwasseranfall (in DIN 68800-3 als Kondensation , in EN 335 als Befeuchtung bezeichnet) ändern. Wird z.B. ein Dachgeschoß erst später ausgebaut und bliebe zunächst unbeheizt können in der Holzbalkendecke dazwischen bei bestimmter konstruktiver Ausbildung ungünstigere Gebrauchsbedingungen auftreten, die zumindest zeitweise der Gebrauchsklasse 3 zuzuordnen wären.

Während des Gebrauchs kann neben der Witterung und hoher Luftfeuchte auch eine erhöhte Tauwasserbildung im Bauteil Einfluß auf die Gebrauchsbedingungen haben. Die Beanspruchung des Holzes durch Tauwasserbildung, ist dann i.d.R. mit der Nutzung verbunden, sie bildet dann eine Gefährdung des Holzbauteils, die der aus direkter Bewitterung gleich sein kann. Das hat tiefgreifende Auswirkungen auf die Anforderungen an das verbaute Holz. Wenn an einem Bauteil unterschiedliche Gefährdungen bestehen, bestimmt die weitestgehende die Anforderungen an das Holz, denen es gewachsen sein muß.

Schäden nach Befall durch holzzerstörende Pilze Holzbalkendecke im Neubau, 1 Jahr nach Fertigstellung im "Ausbauhaus", das mit einem später möglichem Dachgeschoßausbau beworben wurde. Niemand dchte an den erhöhten Tauwasseranfall in der Decke, für den Fall, wenn das noch unfertige Dachgeschoß im Winter nicht beheizt wird. Als konstruktive Maßnahme zum vorbeugenden Holzschutz wäre der Einbau einer Dampfsperre für diesen nutzungsbedingten Zustrand ausreichend gewesen, um die nur bis zur Fertigstellung des Ausbaus auftretenden schadträchtigen Gebrauchsbedingungen abzumindern. Fotos: Rüpke

Der Bauherr will vor Einsatz von chemischem Holzschutz gefragt werden...

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Einem chemischen Holzschutz muß der Bauherr zustimmen, er entscheidet die Ausführung als Auftraggeber. Dies wird oft so nicht gesehen, wenn, ohne Kenntnis des Bauherrns, eigenmächtig ohne Auftrag ein chemischer Holzschutz angeordnet wird. Was ist, wenn ein Bauherr verlangte, alles ohne seine Kenntnis eingebaute chemisch behandelte Holz wieder auszubauen und gegen unbehandeltes zu ersetzen? Das Minimierungsgebot von chemischem Holzschutz (DIN 68800) steht dann voll auf seiner Seite!

Gebrauchsklassen in der neuen DIN EN 335

Die DIN EN 335-1/2 (Ausgaben 2006) legt 5 Gebrauchsklassen fest, die allgemeine Gebrauchsbedingungen bezeichnen, denen Holz und Holzprodukte ausgesetzt sind.

In der DIN 68800-3, die nur das Bauwesen betrifft, sind ähnlich nach den Gebrauchsbedingungen 5 Gefährdungsklassen festgelegt.

Aus den Anforderungen an das Holz leitet sich das Ziel ab, übermäßiger Beanspruchung durch direkte Witterungseinflüsse vorzubeugen und damit seine Gefährung aus der Beanspruchung unter den Gebrauchsbedingungen abzumindern. Möglichkeiten dazu ergeben sich, einmal von der Holzartenwahl abgesehen, mit der Koordination in Produktion, Planung und Verarbeitung (Organisatorischer Holzschutz) sowie besonders in der Bauplanung mit der Gestaltung und Konstruktion (Konstruktiver, Baulicher Holzschutz). Das besondere Ziel ist es, den chemischen Holzschutz auf das Nötige zu minimieren.

Hierzu müssen die späteren Gebrauchsbedingungen bzw. die tatsächlich zu erwartende Beanspruchung im Anwendungsbereich (z.b. tragend) bekannt sein, um sich daraus ergebende Gefährdungen zu erkennen. Danach sind sie den entsprechenden Gebrauchsklassen bzw. Gefährdungsklassen zuzuordnen.

Die für das Bauwesen gültige DIN 68800-3 verweist bei der Definition der Gefährdungsklasse 0, in der ein Holzschutz in den Regelfällen nicht nötig ist, auf die alten Resistenzklassen. Die sind aber in der DIN 68364:2003 nicht mehr enthalten. Anstelle der Resistenzklassen rückt der Begriff der Dauerhaftigkeitsklassen DIN EN 460:1994; dazu ein Hinweis .

Anforderungen an Vollholz nach Gebrauchsbedingungen / Beanspruchung in Gebrauchsklassen / Gefährdungsklassen

In der folgenden Tabelle geht es um die Anforderungen an Holz aus der Gefährdung durch Organismen unter den Bedingungen im Gebrauch. Nebeneinander sind Gebrauchsklassen nach allgemeinen Gebrauchsbedingungen (EN 335-2:2006) und Gefährdungsklassen nach Beanspruchung mit der Zuordnung von Holzbauteilen (DIN 68800-3:1990) aufgeführt.

Gebrauchsbedingungen und Beanspruchung werden definiert. Erläutert wird dazu, wie das Holz einer Befeuchtung während des Gebrauchs ausgesetzt sein kann.

Daraus ergeben sich die Anforderungen an Vollholz hinsichtlich der nötigen natürlichen Dauerhaftigkeit (EN 350-2:1984) bzw. Resistenz (DIN 68364:1979) sowie nötige Anforderungen (Prüfprädikate), um geiches mit chemischem Holzschutz zu erzielen.

Gebrauchsklassen / Gefährdungsklassen
Anforderungen an Vollholz nach Gebrauchsbedingungen / Beanspruchung
Angaben zur Gefährdung durch Organismen (EN 335) Gefährdung durch Auswaschung (68800-3) .
Gebrauchsklassen (GK)
Gefährdungsklassen (GFK)
natürliche Dauerhaftigkeit/ (Resistenz) Erzielung mit chemischem Holzschutz
Allgemeine Gebrauchs-
bedingungen

Beschreibung der Exposition gegenüber Befeuchtung während des Gebrauchs
DIN EN 335-2:2006
GK
Beanspruchung
Zuordnung von Holzbauteilen
DIN 68800-3:1990
GFK Dauerhaftigkeits-
klasse (DK)
EN 460:1994, EN 350-2 (1984)
(Resistenzklasse) (RK)
DIN 68364:1979
nötiges Mittel (Prüfprädikat) an nicht ausreichend dauerhaften Holzarten. DIN 68800-3:1990
.
Unter Dach, nicht der Witterung und keiner Befeuchtung ausgesetzt.
Innen, abgedeckt,
trocken, max. 20% Ohne Erdkontakt abgedeckt (trocken)
1
innen verbautes Holz, ständig trocken
Innenbauteile bei einer mittleren relativen Luftfeuchte bis 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile (Holzfeuchte unter 20% sichergestellt)
0 deutscher Sonderfall )* keine Schutzanforderungen, alle Holzarten möglich .
ohne Gefahr, kein Holzschutz nötig
1 natürlich resistent alle Farbkern-
holzarten (max.10%Splint)
DK 3-4 / RK 3-4 , z.B. Kiefer, Lärche, Douglasie
nur bei Splintholz imprägnieren:
Prüfprädikat:
Iv
Gefährdung durch holzzerstörende Insekten
1T in Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Unter Dach, nicht der Witterung ausgesetzt. Gelegentlich kann aber eine hohe Umgebungsfeuchte zu einer, aber nicht andauernden Befeuchtung führen.
Innen oder abgedeckt,
gelegentlich > 20% Ohne Erdkontakt abgedeckt (Risiko einer Befeuchtung)
2
Holz, das weder dem Erdkontakt noch direkt der Witterung oder Auswaschung ausgesetzt ist, vorübergehende Befeuchtung möglich
Innenbauteile bei einer mittleren rel. Luftfeuchte bis 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile sowie Innenbauteile in Nassbereichen, Holzteile wasserabweisend abgedeckt und Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchung
2 natürlich resistent

Kernholzarten
DK 3 / RK 3

z.B. europ. Lärche, Douglasie

alles Splintholz und DK 4 und 5 imprägnieren:
Prüfprädikate:
Iv, P
Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze , holzzerstörende Pilze
2T in Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Unter Dach, aber nicht im Erdkontakt. Entweder ständig der Witterung ausgesetzt oder vor der Witterung geschützt, aber Gegenstand häufiger Befeuchtung
Außenbereich, ohne Erdkontakt,
3
Holz der Witterung oder Kondensation ausgesetzt, aber nicht in Erdkontakt
Außenbauteile mit Wetterbeanspruchung ohne ständigen Erd- und / oder Wasserkontakt und Innenbauteile in Nassräumen
3 natürlich resistent

Kernholzarten
DK 2 / RK 2

z.B. Stiel- oder Traubeneiche

DK (3) 4 und 5 imprägnieren:
Prüfprädikate:
Iv, P, W bzw. (W)
.
- geschützt ,
gelegentlich > 20% Ohne Erdkontakt, nicht abgedeckt
3.1
- ungeschütz,t
häufig > 20% Ohne Erdkontakt, nicht abgedeckt
3.2


Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze, holzzerstörende Pilze, (Gefährdung: Auswaschung von Schutzmitteln)
3.1T
3.2T
in Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
In Kontakt mit Erde oder Süßwasser und ständig einer Befeuchtung ausgesetzt.
In Kontakt mit Erde und/oder Süßwasser,
4
Holz in dauerndem Erdkontakt oder ständiger starker Befeuchtung ausgesetzt (Besondere Bedingungen gelten für Kühltürme sowie für Holz im Meerwasser)
Holzbauteile mit ständigem Erd- und / oder Süßwasserkontakt, auch bei Ummantelung
4 natürlich resistent

Kernholzarten
DK 1 / RK 1

Hier gibt es keine heimischen Holzarten. Hier bieten sich viele tropische Baumarten an, z.B. Afzelia, Kambala, Bongossi, Teak etc.

DK (2) 3 bis 5 imprägnieren:
Prüfprädikate:
Iv, P, W, E
- außen,
vorwiegend oder ständig > 20% In Kontakt mit Erde oder Süßwasser
4.1
- außen (hohe Bean -
spruchung),
ständig > 20%
4.2




Gefährdung durch holzzerstörende Insekten, holzverfärbende Pilze, holzzerstörende Pilze, Moderfäule, (Gefährdung: Auswaschung von Schutzmitteln)
4.1T
4.2T
in Europa, z.B. im Mittelmeerraum, auch durch Termiten
.
Ständig dem Meerwasser ausgesetzt
im Meerwasser,
ständig > 20%
5
Besondere Bedingungen gelten für Holz im Meerwasser
Holzbauteile im Meerwasser
( - ) Je nach Organismen tropische Holzarten
DK 1 / RK 1
DK 2 bis 5 imprägnieren:
Prüfprädikate:
Iv, P, W, E
Einzelfall abzuklären
.
Gefährdung durch holzverfärbene Pilze, holzzerstörende Pilze und Moderfäule, holzzerstörende Insekten nur oberhalb des Wassers, maritime Holzzerstörer
A auch durch Termiten: Teredinidae, Limnoriae
B auch durch Termiten: Teredinidae, Limnoriae, teeröltolerante Limnoria
C auch durch Termiten: Teredinidae, Limnoriae, teeröltolerante Limnoria, Pholadidae
Anmerkungen und Erläuterungen
Übersicht der Prüfprädikate:
Iv gegen Insekten vorbeugend,
P gegen Pilze vorbeugend (Fäulnisschutz)
W der Witterung ausgesetzte Konstruktionen werden geschützt (Wirkstoff auswaschsicher fixiert)
E für Holz, welches extremen Beanspruchungen ausgesetzt ist (ständiger Erd-, Wasserkontakt, sowie Schmutzablagerungen in Risse und Fugen)
(W) wie W, aber nur für im Kesseldruckverfahren imprägniertes Holz
Dauerhaftig-
keitsklassen
EN 350-2
(1994)
1 sehr dauerhaft
2 dauerhaft
3 mäßig dauerhaft
4 wenig dauerhaft
5 nicht dauerhaft
Resistenz-
klassen
DIN 68364
(1979)
1 sehr dauerhaft
2 dauerhaft
3 mäßig dauerhaft
4 nicht dauerhaft
5 vergänglich
.
*) Nach DIN 68800 Teil 3 (1990) gibt es die Gefährdungsklasse 0 , in der keine Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen besteht, wenn "Holz in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut ist und
- gegen Insektenbefall durch eine geschlossene Bekleidung allseitig abgedeckt ist oder
- Holz zum Raum hin so offen angeordnet ist, dass es kontrollierbar bleibt", oder
- entsprechende Farbkernhölzer verwendet werden.
.
Die Gefährdungsklasse 0 ist auch gegeben, wenn
in Gefährdungsklasse 1
- Farbkernhölzer verwendet werden, die einen Splintanteil von unter 10 % aufweisen oder
- Holz in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut ist und
. . a) gegen Insektenbefall allseitig durch eine geschlossene Bekleidung abgedeckt ist oder
. . b) Holz zum Raum hin so offen angeordnet ist, dass es kontrollierbar bleibt
in Gefährdungsklasse 2
- splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1, 2 oder 3 nach DIN 68364 verwendet werden,
in Gefährdungsklasse 3
- splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1 oder 2 nach DIN 68364 verwendet werden,
in Gefährdungsklasse 4
- splintfreie Farbkernhölzer der Resistenzklassen 1 nach DIN 68364 verwendet werden.
Diese in Deutschland weiterhin geltende "Gefährdungsklasse 0" ist eine rein deutsche Sonderheit, die es in anderen europäischen Ländern und Normen nicht gibt.
Wichtiger Hinweis: In der DIN 68364 Ausgabe 2003 sind die Resistenzklassen nicht mehr aufgeführt. Diese Resistenzklassen werden nun durch die Dauerhaftigkeitsklassen in der EN 350-2 erstetzt. Die für das Bauwesen gültige DIN 68800-3 Ausgabe 1990 (Vorbeugender Holzschutz) ist im Abschnitt 2.2.2 bis 2.2.4 (Vorliegen fehlender Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen) der Sonderfall der Gefährdungsklasse "0" mit den Resistenzklassen der DIN 68364 (1979) definiert. Insofern wird hier auf die DIN 68364 Ausgabe 1979-11 zurückgegriffen. (06.06.2008)
.

zusammengestellt n.a. aus DIN EN 335:2006 (Gebrauchsklassen), DIN 68800-3:1990 (Gefährdungsklassen), DIN EN 460:1994, (Dauerhaftigkeits-/Gefährdungsklassen) und DIN 68364 (1979) (Resistenzklassen)


Literaturhinweis:

Ein Informationsblatt zum gleichen Thema (Dauerhaftigkeitsklassen, Gefährdungsklassen, Möglichkeiten und Grenzen der Kesseldruckimprägnierung usw.) bietet die Firma Heinrich Fahlenkamp als PDF-Dokument.

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