Vorbeugender Holzschutz - ein Ziel,
aber viele Wege
Der Organisatorische Holzschutz führt die Wege erfolgreich zusammenNach den Forderung in der Landesbauordnungen müssen Gebäudekonstruktionen so errichtet werden, bzw. danach so beschaffen sein, daß (n.a.) durch holzzerstörende Pilze und Insekten keine Gefahren entstehen. In der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wird dies im § 19 "Schutz gegen schädliche Einflüsse" geregelt. Wie bei fast allen Baustoffen besteht (n.a.) auch beim Baustoff Holz eine mögliche Gefährdung insbesondere durch Wasser und Feuchtigkeit. In der Folge ist die Gefährdung des Holzes durch pflanzliche (Pilze) oder tierische Schädlinge (Insekten) bedingt, wobei die Trockenholzinsekten davon unabhängig auch nur holzartbedingt auftreten können. Um einer solchen Gefährdung vorzubeugen, gibt es Wege sie abzumindern oder ganz abzustellen
Der ganzheitliche Anspruch des organisatorischen Holzschutzes folgt keinem Zeitgeist. Er ergibt sich aus den formulierten Grundsätzen der Baubestimmungen. Dort ist es das Minimierungsgebot zum
Bezeichnender Weise vereint sich unter der Methode des Organisatorischen Holzschutzes die größte Menge aller Beteiligter, die das verbaute Konstruktionsholz von der Baumfällung und Holzverarbeitung über die Bauplanung und Bauausführung bis zur Bauunterhaltung bei der Bauwerksnutzung im Auge haben sollten.
Der Kreislauf der Bauholzerhaltung
Die überlegte Lagerung der geschlagenen Baumstämme ist der Beginn einer Trocknung, die auf Polter schon in kurzer Zeit Erfolge zeigt. Anders führt eine unbedachte Lagerung in Staunässe am Boden zu starkem Bläuebefall und einer ersten bleibenden Qualitätsminderung.
Nicht gleich aufzuarbeitendes Sturmholz muß nicht minderwertig werden, wenn es an dauernd bewässerten Lagerplätzen oder im Wasser zwischengelagert gelagert werden kann. Dieses Holz ist aber generell kein gut zu sortierendes Bauholz. Die Gewinnung erfolgt aus reiner Not. Sägewerk und Konstruktionsholzindustrie Im Sägewerk entscheidet sich qualitativ viel. Das Holz muß hier nicht nur sinnvoll eingeschnitten werden, es findet hier - fast so nebenbei - auch eine Lufttrocknung statt, oder auch (noch) nicht. Denn wird nicht dauerhaftes Holz (z.B. Fichte / Tanne) mit Holzschutzmitteln imprägniert, um es durch Vergiftung gegen Gefährdungen durch Insekten und / oder Pilze dauerhafter zu machen, darf es nicht trocken sein. Es muß etwa halbsaftfrisch (30-35%) sein, um gut tränkbar zu sein. Ist eine bestimmte Holzart und ein bestimmter Einschnitt gewünscht, z.B. bei Fachwerkhölzern ein mehrstieliger Einschnitt, oder ist nur Kernholz gewünscht, muß dies vorher rechtzeitig geklärt und auch bestellt werden. Alle Imprägnierungen erfordern reichlich Vorlauf. Soll es keine Behinderung am Bauablauf geben, muß schon hier die Planung und Ausschreibung in den Grundzügen überlegt worden sein. An dieser Stelle besteht eine große Möglichkeit, Zeit zu ersparen und Qualität zu sichern. Wegen enger Zeitpläne bieten viele Sägewerke z.B. Konstruktionsholz aus Vorrat unter der Markenbezeichnung Massivholz MH an. Nachgeschaltet den Sägewerken ist über eine energieintensive Trocknung die Weiterverarbeitung zu verleimten keilgezinktem Vollholz, Brettschichtholz und Balkenschichtholz. Keilgezinktes Vollholz z.B. KVH® oder Balkenschichtholz z.B. Duo-/Trio-Balken® und Brettschichtholz BSH sind industriell hergestellte Holzbalken, die durch Maßhaltigkeit und geringe Rissanfälligkeit viele Vorteile mit sich bringen, wenn man sie zweckgemäß einsetzt und dabei nicht der direkten Witterung aussetzt. Im Außenbereich zu verbauendes keilgezinktes Vollholz z.B. KVH® oder Balkenschichtholz z.B. Duo-/Trio-Balken® und Brettschichtholz BSH erfordert wegen der verarbeitenden nicht dauerhaften Holzarten einen chemischen Holzschutz. Leider sind am Markt andere Holzarten als Fichte, z.B. Kiefer, Douglasie, Lärche schwerer (selten) erhältlich, und Importhölzer wie Yellow Cedar sind zwar nach DIN 1052-1 zulässig, aber nicht gebräuchlich, weil im Handel eben nicht gängig. Imprägniertes BSH ist so gut wie nie vorrätig und nur bei wenigen Händlern im Programm. Eine qualifizierte Bestellung unter dem Gesichtspunkt der Bessereinstufung beim Verbau im Außenbereich kann bei keilgezinktem Vollholz und Brettschichtholz u.U. zu so langen Lieferzeiten führen, dass der Verwender in Zeitverzug kommen kann. Nicht selten entsprangen gerade diesem Notstand (von allen Seiten ungewollte) schadträchtige Holzbaufehler. Auch hier gilt es, frühzeitig zu organisieren. Organisatorischer Holzschutz im Zuge der Schnittholzaufbereitung verlangt die Sicht auf das Ganze.
Die Biozidverordnung und die Umweltgesetze setzen heute der früher eher als normal empfundenen Holzvergiftung enge Grenzen. So ist ein vorbeugender chemischer Holzschutz auf der Baustelle oder auf dem Abbundplatz verboten und wird als Straftat geahndet. Vorbeugende chemische Holzschutzbehandlungen erfolgen ausschließlich in dafür zugelassenen stationären Anlagen. Aufgabe des organisatorischen Holzschutzes ist es, Holzvergiftungen zu minimieren und nur für begründete Ausnahmen anzuwenden. Nach einer vorbeugenden chemischen Holzschutzbehandlung steht dem Endverbraucher die bauaufsichtlich verlangte Imprägnierbescheinigung (DIN 68800-3 Abs.10) zu. Nur sie ist der Nachweis für die chemische Holzschutzbehandlung. Der Imprägnierer hat die Bescheinigung unaufgefordert bestimmungsgemäß auszustellen und im Original rechtsverbindlich zu unterschreiben. Sie ist als Anlage zur gelieferten Partie beizufügen. Der Händler und der Verarbeiter haben die Warenpapiere auf Vollständigkeit zu prüfen. Der Verarbeiter hat die Imprägnierbescheinigung dem Endverbraucher unaufgefordert zu übergeben, andernfalls ist die Imprägnierung und damit die Werkleistung zweifelhaft. Aus der Planung ergebenen sich die Anforderungen an den nötigen chemischen Holzschutz. Der ist frühzeitig in der Ausschreibung zu benennen. Wegen der Lieferzeiten ist die Auftragsvergabe frühzeitig einzuplanen. Vor der Verarbeitung, bei der Materiallieferung ist die Imprägnierbescheinigung zu kontrollieren. So kann die Qualität des vorbeugenden chemischen Holzschutz erfolgreich und streßfrei gesichert werden.
Beim Einbau von Holzbauteilen an Bauwerken ist die Einbauholzfeuchte mit 18 bzw. 20 Masse-% nach oben begrenzt. Diese Holzfeuchten werden an der Luft je nach Querschnitt erst nach unterschiedlich langer Lagerung erreicht, nur durch Wind und Sonne. Für den heute vorherrschenden Termindruck ist das unannehmbar. Eine energieaufwändige technische Trocknung wird deshalb erforderlich. Der organisatorische Holzschutz kann hier weitsichtig viel Energie ersparen, wenn der Lufttrocknung mehr Aufmerksamkeit geschenkt wird. Technische Holztrocknung ist im Holzschutz wichtig, aber allein z.B. keine Garantie gegen Insektenbefall.
Der Holzhandel hält ohne konkrete Bestellung auch gängige Vorratsholzsortimente auf Abruf vor. Diese Bauholzsortimente haben eine zugesicherte Qualität. Baukonstruktionsplanung, Statik Durch Bauherrenwünsche, Ausführungs- und Kostenbedingungen wechselseitig beeinflußt, wird Planung meist eine komplexe Tätigkeit vom Planer und Ingenieur sein. Sie sollen in diesem Zusammenhang auch konstruktive Lösungen für einen nötig werdenden vorbeugenden Holzschutz vorgeben. Dazu ist die sich aus der Nutzung des geplanten Gebäudes tatsächlich ergebende Gefährdung für das zu verbauende Holz ermittelt werden. Ziel ist es, eine mögliche Gefährdung des Holzes möglichst gering zu halten und wie bei einer Waage zwischen Eigenresistenz und Gefährdung ins Gleichgewicht zu bringen. Eine schwere Aufgabe, wie es die Schadbildern an Bauwerken belegen. Hier kann der Sachverständige für Holzschutz als Sonderfachmann zu Rate gezogen werden. Die HOAI regelt dessen Vergütungsanspruch. Abgewogen werden die tatsächliche (vielfältige und vielseitige) Gefährdung mit der (holzarteigenen) natürlichen Eigenresistenz bzw. Dauerhaftigkeit der einzubauenden Holzarten (Kernholz). Daraus ergeben sich für die tragenden Holzbauteile neben den vorgesehenen Nutzungsklassen auch deren Kennwerte, beides für die Statik von Belang. Diese ist die sogenannte "Holzartenwahl". Das Ergebnis der Überlegungen und Abwägungen der Planer ist die Einstufung der Holzbaukonstruktionsteile in Gefährdungsklassen. Daraus ergibt sich deren nötige Resistenz und Dauerhaftigkeit. Das sollte sich in Zeichnung und Statik (auch für einen Handwerker) ablesbar wiederfinden.
Der Schnittpunkt zur Ausführung der Baumaßnahme ist mit der Aufstellung des Leistungsverzeichnisses für die Ausschreibung der vertraglichen Leistungen im Bieterwettbewerb gegeben. Hierzu sind in den Leistungspositionen für die Holzkonstruktion genaue Angaben nötig, um eine VOB-gerechte Kalkulation und im Auftragsfall eine fristgerechte und qualifizierte Holzbestellung zu garantieren.
Gerade hier gibt es Fallstricke, wenn aus Versäumnissen Lieferprobleme entstehen und aus Termindruck der geplante vorbeugende Holzschutz auf der Strecke bleibt. Die dann regelmäßig sich als Ausweg anbietende (meist unzulässige) Holzvergiftung kann doch nicht der Ausweg sein! Ein Drama wird es, wenn der Auftraggeber das gar nicht will und wo möglich, Schadensersatz fordert. Nicht nur Verzögerungen im Baufortschritt, auch unliebsame Nachträge gründen in einer ungenügenden Beschreibung der Leistung, besonders bei den Holzbaupositionen. Nehmen Sie ein x-beliebiges Leistungsverzeichnis zu tragenden Holzbauteilen und prüfen Sie das nun einmal. Nun erst ist der vorbeugende Holzschutz für die Ausführung "organisiert".
Es ist der Zimmermann der in der folgenden Bauzeit alles umsetzen kann und muß. Er wird nicht allein gelassen, sondern der bauleitende Architekt muß die Ausführung des vorbeugenden Holzschutzes besonders kontrollieren oder seinem Sonderfachmann, dem Sachverständigen für Holzschutz (samt der Haftung) überlassen:
Wird z.B. ein in die Gefährdungsklasse "0" eingestufter Dachstuhl aufgestellt, muß die Holzkonstruktion vor der Ausflugzeit des Hausbockkäfers gebrauchsfertig sein. Andernfalls ist die Gefährdungsklasse "1" gegeben. Da die tatsächliche Gefährdung ausschlaggebend ist, würde ein später auftretender Hausbockbefall vermutlich einen nicht bauordnungsgemäßen Zustand (Gefährdung der Baukonstruktion) schon bei der Ausführung annehmen lassen. Die Frage nach Schadensersatzes könnte folgen. Baufeuchte Auch bei zuvor technisch getrockneten Holzbauteilen kann die Belastung aus von anderen Gewerken erzeugter sogenannter "Baufeuchte" schadhaft wirken. Holz ist ein hygroskopischer Baustoff und geht mit dem umgebenden Klima eine Ausgleichsfeuchte ein. Tatsächlich feuchtet das Holz u.U. zeitweise soweit auf, daß es zu (vorübergehendem) Schimmelpilz- und Bläuebefall kommen kann. Die Baufeuchte in engen Grenzen zu halten, erfordert im Interesse eines vorbeugenden Holzschutzes unbedingt eine geregelte Lüftung. Auch das ist organisatorischer Holzschutz. Ingebrauchnahme - Gebrauchsanweisung Jedem kleinsten technischen Gerät hat eine umfangreiche Gebrauchsanleitung beizuliegen. Bei einer Baukonstruktion vertraut wohl jedermann (immer noch) darauf, wiedergerufen zu werden, wenn etwas nicht stimmt. In einer Zeit, wo Ausführende nur noch kurzfristig wirken und der Bauherr ohnehin alles weitere in seiner Rolle als Heimwerker selbst machen wird, ist dies unverständlich. Z.B. viele Holzbauteile werden nur deshalb ist die Gefährdungsklasse "0" eingestuft, weil sie dreiseitig kontrollierbar bleiben. Da muß man sich fragen, wie der Bauherr, der das dann kontrollieren wird, alles wissen soll. Somit ist auch eine Gebrauchsanweisung z.B. hierzu, ein Teil des organisatorischen Holzschutzes. Daneben ist es hier die letzte Möglichkeit, z.B. bei einer technischen Abnahme, den vorbeugenden Holzschutz auf die Ausführung hin zu überprüfen.
Das Zepter hat nun der Bauherr allein übernommen. Mit der Nutzung des Bauwerkes beginnt seine Bauunterhaltung durch eine regelmäßig wiederkehrende Kontrolle des Bauwerks. Ergeben sich hierbei Anhaltspunkte für Gefährdungen (Baufehler oder andere Ereignisse) sind sie frühzeitig zu erfassen. Durch geeignete Maßnahmen sind sie zu mindern oder ganz abzustellen. Die mit der Baukonstruktion durch ihre örtliche Anwesenheit besonders eng verbundenen Beschäftigten (z.B. Hausmeister, Baumanagement) könnten die Kontrolle selbst ausführen oder zumindest wirksam unterstützen, wenn hierzu Qualifizierungsmöglichkeiten gegeben werden. Die Investition in das frühzeitige Erkennen von Bauschäden erspart mehr Geld, als jeder Hedgefond an Profit bieten könnte. Der Schadensfall zeigt sich meistens im Versagen des vorbeugend vorhandenen Holzschutzes. Die Gründe sind hier nicht das Thema. Die tatsächliche Gefährdung und die gegebene Resistenz des Holzes nun wieder ins Gleichgewicht zu bringen, ist die Aufgabe des Sachverständigen für Holzschutz, der in solchen Fälle im Untersuchungsbericht die Ursachen feststellt und auch die Empfehlung zu den nötigen Maßnahmen geben wird. Irgendwann ist der Abbruch das Schicksal eines jeden Gebäudes. Hier zahlt sich aus, was zuvor bedacht wurde. Unbelastetes Konstruktionsholz oder eine giftige "Altlast"? Die Entsorgungskosten sind entsprechend. Imprägniertes Konstruktionsholz wird als besonders überwachungsbedürftiger Sondermüll eingestuft, eine teuere Angelegenheit. [zurück zur vorigen
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