Für jeden Planer, gleich ob Architekt oder Ingenieur, ist die Kenntnis der tatsächlichen Gefährdung insofern wichtig, als er diese Angaben in seiner Planung und Ausschreibung mitliefern muss. Diese Aufgabe und Verantwortung kann er nicht auf die Handwerker abwälzen. Nur er ist dem Bauherrn eine sachkundige Beratung schuldig, denn der Bauherr entscheidet die Ausführung als Auftraggeber. Somit muss er auch für den richtigen Holzschutz eine Entscheidung treffen. Dies wird oft so nicht gesehen.
Schon bei der Planung haben viele Baufehler ihren Ursprung, wenn der tatsächlichen (zu erwartenden) Gefährdung der tragenden Holzbauteile - meistens durch Unwissen infolge von Ausbildungsschwächen - nicht genügend planerische Aufmerksamkeit zuteil wird. Um diese Schwächen zu überspielen, wird dem Auftraggeber mit vollendeten Tatsachen, z.B. einem chemischen Holzschutz, jede Entscheidungsmöglichkeit zu anderen Alternativen eines nichtchemischen Holzschutzes (z.B. durch Wahl besser geeigneter Holzarten oder anderer konstruktiver Wege) genommen.
Für Holz und Holzprodukte sind nun in der DIN EN 335-1 Gebrauchsklassen festgelegt ( siehe unten ), die verschiedene Gebrauchsbedingungen widerspiegeln. In der Neufassung der zur Zeit in Überarbeitung befindlichen DIN 68800 werden dann die Gebrauchsklassen auch die dortigen Gefährdungsklassen ablösen. Der Inhalt beider Begriffsbezeichnungen bleibt, weshalb wir gewohnheitsmäßig beide erwähnen. Allgemeine Gebrauchsbedingungen als Gebrauchsklassen (GK) nach EN 335-1 (aus: DIN EN 460) sowie die Zuordnung der Gefährdungsklassen nach DIN 68800-3 und die Anforderungen an anzuwendene Holzschutzmittel:
*) Hinweis: Nach DIN 68 800 Teil 3, gibt es die Gefährdungsklasse 0 , in der keine Notwendigkeit für chemische Holzschutzmaßnahmen besteht, wenn "Holz in Räumen mit üblichem Wohnklima oder vergleichbaren Räumen verbaut ist und a) gegen Insektenbefall durch eine geschlossene Bekleidung allseitig abgedeckt ist oder b) Holz zum Raum hin so offen angeordnet ist, dass es kontrollierbar bleibt", oder entsprechende Farbkernhölzer verwendet werden.
Diese in der BRD weiterhin geltende "Gefährdungsklasse 0" ist übrigens eine rein deutsche Sonderheit, die es in anderen europäischen Ländern und Normen nicht gibt.
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Für Holz und Holzprodukte in der DIN EN 335-1 Gebrauchsklassen festgelegt, die verschiedene Gebrauchsbedingungen widerspiegeln. In der Neufassung der zur Zeit in Überarbeitung befindlichen DIN 68800 werden dann die Gebrauchsklassen auch die dortigen Gefährdungsklassen ablösen. Inhaltlich ändert sich damit jedoch nichts wesentliches, weshalb wir gewohnheitsmäßig beide erwähnen.
| Gebrauchsklassen in DIN EN 335 | ||
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Gebrauchsklassen nach DIN prEN 335
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| 1 | Bauteil unter Dach und vollständig vor der Witterung geschützt | keiner Befeuchtung ausgesetzt |
| 2 | Bauteil unter Dach und vollständig vor der Witterung geschützt | jedoch hohe Umgebungsfeuchte führt zur gelegentlichen, aber nicht andauernden Befeuchtung |
| 3 | Bauteil der Witterung ausgesetzt aber kein Erdkontakt | Gegenstand häufiger Befeuchtung |
| 4 | Bauteil ständig mit Süßwasser und / oder Erde im Kontakt | ständige Befeuchtung |
| 5 | Bauteil ständig mit Meerwasser im Kontakt | ständige Befeuchtung |
Literaturhinweis:
Ein sehr interesantes Informationsblatt mit weitergehenden Angaben dazu (erforderliche Dauerhaftigkeitsklassen in den einzelnen Gefährdungsklassen, Möglichkeiten und Grenzen der Kesseldruckimprägnierung usw.) bietet die Firma Heinrich Fahlenkamp als PDF-Dokument zum download !
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