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Holzschutz - Holzschutzmittel Biozide Verträglichkeit untereinander Holzschutzmittelnachweis Holzschutzpraxis - Schriften und Merkblätter Grenzwerte am Arbeitsplatz Gesundheitsgefahren externer Link: Holzschutzmittel - Handhabung und sicheres Arbeiten |
| Heute ist der 1935 errichtete Versuchsbau aus Chir-Holz (Pinus roxburghii) das älteste Referenzobjekt mit einer CCA-Holzschutzbehandlung (Kupfer/Chrom/Arsen). Es wurde das wohl verbreitste Holzschutzmittel der Welt. Erfunden wurde es am Forest Research Institute (gegr.1906) in Dehra Dun in Indien. Zunehmend werden heute diese Wirkstoffe wegen ihrer Risiken ersetzt. Foto: Dr. Kürsten | |
Themenübersicht:
Zusammenstellung insektenbekämpfender Holzschutzmittel sowie der Schwammsperrmittel nach Wirksamkeitszeit und Wirkstoffen
Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung
Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordungen der Bundesländer bedürfen
Einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen auch Holzschutzmaßnahmen, durch die andere Eigenschaften des Holzes verändert werden könnwen, sofern dieses Holz für Bauprodukte oder Bauteile für tragende oder aussteifende Zwecke verwendet werden soll (z.B. Modifikation des Holzes durch physikalische Holzschutzmaßnahmen); solche Zulassungen wurden bisher (Stand 1/2008) noch nicht erteilt.
Keiner bauaufsichtlichen Zulassung bedürfen
Hinweise für den Schutz von nichttragendem, nicht maßhaltigem Holz ohne statische Funktion finden Sie in der DIN 68800-3 im Abschitt 11 und 12.
*) Für die Bewertung dieser Mittel (Bewertung der Wirksamkeit sowie gesundheitliche und umweltbezogene Bewertung) wurde von Herstellern die Gütegemeinschaft Holzschutzmittel e.V. gegründet, die die Gütebezeichnung RAL vergibt (Prüfbestimmung: "RAL-GZ 830").
**) Bläueschutzmittel nach der VDL-Richtlinie unterliegen im Rahmen eines freiwiligen Registrierungsverfahrens beim Umweltbundesamt (UBA) einer amtlichen Überprüfung. Im Rahmen der Registierung werden diese Mittel, die Bestandteil eines Beschichtungssystems sind, entweder einer Konformitätsprüfung mit einem Rahmenrezept oder einem Einzelrezept von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) auf biologische Wirksamkeit hin, sowie vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) auf gesundheitliche und vom Umweltbundesamt (UBA) auf umweltbezogene Auswirkungen hin geprüft. das Deutsche Institit für Bautechnikl (DIBt) ist in das Registrierungsverfahren eingeschaltet.
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DIBt Holzschutzmittel verzeichnis 2009 |
Das jährlich vom DIBt herausgegebene " DIBt Holzschutzmittelverzeichnis* 1) enthält aufgelistet alle Holzschutzmittel mit bauaufsichtlicher Zulassung, alle Holzschutzmittel mit RAL-Gütezeichen und der Bläueschutzmittel nach VdL Richtlinie, allerdings ohne den Wortlaut der Zulassungen, also ohne Gewähr.
Zulassungsverfahren
Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichlichen Zulassung, die in allen Bundesländern gültig ist, erfolgt durch das zuständige Deutsche Institutes für Bautechnik (DIBt). Die Geltungsdauer ist befristet (maximal 5 Jahre).
Die Erteilung der bauaufsichlichen Zulassung ist abhängig vom Wirksamkeitsnachweis, daß das Holzschutzmittel für den vorgesehenen Zweck geeignet ist und bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels die holzschützende bzw. bekämpfende Wirkung erzielt werden kann. (Prüfung z.B. durch die Bundesanstalt Materialforschung und -prüfung , BAM).
Im weiteren Zulassungsverfahren wird hinsichtlich einer eventuellen Gesundheitsgefährdung der Nutzer baulicher Anlagen durch das behandelte Holz bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Holzschutzmittels eine Bewertung durch das Bundesinstitut für Risikobewertung vorgenommen. Eventuelle ökotoxikologische nachteilige Auswirkungen auf die unmittelbare "Umwelt" der baulichen Anlage, den Boden und das Grundwasser bewertet das Bundesumweltamt (UBA) .
Die Zuständigkeit der Bauaufsicht erstreckt sich nur auf die Errichtung, Änderung, Instandhaltung, Nutzung und den Abbruch baulicher Anlagen (siehe § 3 MBO (Musterbauordnung ) und somit auch auf die daraus resultierenden Gefahrentatbestände. Insofern fallen z.B. Gefahren bei der Herstellung, beim Transport oder bei der Verarbeitung von Holzschutzmitteln im Imprägnierbetrieb sowie Gefahren bei der Entsorgung behandelter Holzbauteile (Altholz) nicht in die sachliche Zuständigkeit der Bauaufsicht.
Hierfür ist zu beachten, daß solche Gefahrentatbestände in den Schutzbereich z.B.
fallen. Demnach ist es wichtig zu wissen, daß die in diesen Rechtsbereichen geltenden Vorschriften vom jeweligen Unternehmer bei Verarbeitung, Transport, Lagerung, Handel, Verwendung und Entsorgung über die Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung hinaus stets zusätzlich zu beachten sind.
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)*** Der Sachkundenachweis "Holzschutz am Bau" erfolgt durch ein erfolgreiches
Ablegen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung nach der Ausbildungs- und
Prüfungsordnung des Ausbildungsbeirates. Daran anschließend ist eine jährliche
Fortbilung nachzuweisen.
Die neue VOB (2009) sieht im § 6 "Teilnehmer am Wettbewerb" im Absatz 3 unter 1. vor: " Zum Nachweis Ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen." Es besteht nunmehr eine Verpflichtung der Vergabestellen, eine Eignungsprüfung vorzunehmen. Dies bedeutet, bei ausgeschriebenen Leistungen um den vorbeugenden und bekämpfenen Holzschutz am Bau ist der Sachkundenachweis in der Ausschreibung zu verlangen und bei der Vergabe zu prüfen. |
Mustertext der Urkunde des Sachkunde-
nachweises |
Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung
Für die Verwendung von Bekämpfungsmitteln und Schwammsperrmitteln müssen die ausführenden Fachleute außerdem über einen Sachkundenachweis nach der Gefahrstoffverordnung )*** verfügen.
Für die Verwendung der Holzschutzmittel gelten neben dem Wortlaut der bauaufsichtlichen Zulassung die Bestimmungen
Die Einbringmenge von Holzschutzmitteln darf die den Grenzen der Angaben aus der bauaufsichtlichen Zulassung weder unterschreiten noch überschreiten, um einerseits die Wirksamkeit sicherzustellen, anderseits aber eine Gefährdung von Gesundheit und Umwelt auszuschließen.
(Stand April 2009)
Tab.1 Mindestanforderungen an Holzschutzmittel in Abhängigkeit von der Gefährdungsklasse
| GK 1 | Iv | gegen Insekten vorbeugend wirksam |
| GK 2 | Iv | gegen Insekten vorbeugend wirksam |
| P | gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz) | |
| GK 3 | Iv | gegen Insekten vorbeugend wirksam |
| P | gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz) | |
| W | auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist | |
| GK 4 | Iv | gegen Insekten vorbeugend wirksam |
| P | gegen Pilze vorbeugend wirksam (Fäulnisschutz) | |
| W | auch für Holz, das der Witterung ausgesetzt ist | |
| E | auch für Holz, das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist (im ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen) | |
| (P) | gegen Pilze vorbeugend wirksam, Sonderpräperate für Holzwerkstoffe (Fäulnisschutz) | |
| Ib | gegen Insekten bekämpfend wirksam | |
| M | Schwammsperrmittel |
Tab.2
Anwendungsbereiche* nach Gefährdungsklassen
(GK)
*die Anwendungsbereiche sind teilweise in den besonderen Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen eingeschränkt (z.B. in Aufenthaltsräumen)
| Holzteile, die durch Niederschläge, Spritzwasser oder dergleichen nicht beansprucht werden |
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GK 1 **
** (Holzfeuchte
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Innenbauteile bei einer mittleren relativen Luftfeuchte bis 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile |
| GK 2 | Innenbauteile bei einer mittleren relativen Luftfeuchte bis 70% und gleichartig beanspruchte Bauteile sowie Innenbauteile in Nassbereichen, Holzteile wasserabweisend abgedeckt und Außenbauteile ohne unmittelbare Wetterbeanspruchung |
| Holzteile, die durch Niederschläge, Spritzwasser oder dergleichen beansprucht werden |
| GK 3 | Außenbauteile mit Wetterbeanspruchung ohne ständigen Erd- und/oder Wasserkontakt und Innenbauteile in Nassräumen |
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GK 4 ***
***besondere Bedingungen gelten für Kühltürme sowie Holz im Meerwasser! |
Holzteile mit ständigem Erd- und/oder Süßwasserkontakt, auch bei Ummantelung |
Tab.3 Einschränkungen - E - und Hinweise - H - für vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel
| Formulierungen in den Zulassungen: | Erläuterungen: |
| Das mit disem Holzschutzmittel behandelte Holz darf nur in den Bereichen verwendet werden, die nach DIN 68 800 Teil 3 der Gefährdungsklasse .... zugeordnet sind, jedoch | Die Gefährdungsklassen sind mittel- bzw. antragsbezogen; die den Gefährdungsklassen in DIN 68 800 Teil 3 zugeordneten Anwendungsbereiche sind jedoch nur unter Beachtung bestimmter Einschränkungen zulässig. | |
| E 1 |
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Diese Einschränkung gilt für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen und unabhängig vom Schutzmitteltyp*Tab.4 |
| E 2 |
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Diese Einschränkung gilt für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen und unabhängig vom Schutzmitteltyp, wenn das behandelte Holz in Aufenthaltsräumen und zugehörigen Nebenräumen eingesetzt werden soll. |
| E 3 |
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Wie zuvor angemerkt, jedoch für sonstige Innenräume, also Räume, die keine Aufenthaltsräume oder den Aufenthaltsräumen zugeordnete Nebenräume sind. |
| E 4 |
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Diese Einschränkung erfolgt mittelbezogen oder auf Antrag nur bei bestimmten vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln; derzeit z.B. bei Mitteln mit zusätzlichem Bläuewirkstoff. |
| E 5 |
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Diese Einschränkung erfolgt mittelbezogen nur bei bestimmten vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln; derzeit z.B. nur bei chromathaltigen Holzschutzmitteln |
| E 6 |
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Diese Einschränkung erfolgt mittelbezogen oder auf Antrag nur bei bestimmten vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln, die zwar im Bereich der Gefährdungsklasse 3 verwendet werden dürfen, für die die Verwendung in Nassräumen aber ausgeschlossen ist; derzeit z.B. bei Mitteln auf Teerölbasis. |
| E 7 |
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Diese Einschränkung erfolgt mittelbezogen nur bei bestimmten vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln; derzeit nur bei Mitteln auf Teerölbasis. |
| E 8 |
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Diese Einschränkung erfolgt mittelbezogen oder auf Antrag nur bei bestimmten vorbeugend wirkenden Holzschutzmitteln, die zwar im Bereich der Gefährdungsklasse 2 oder 3 verwendet werden dürfen, für die die eine Verwendung für Innenbauteile aber ausgeschlossen ist. |
| H 1 | Das Holzschutzmittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere; das Holzschutzmittel darf nicht in Gewässer gelangen. | Dieser Hinweis gilt für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel, da die Mittel Biozide enthalten und insofern von einer solchen Gefährdung grundsätzlich ausgegangen wird. |
| H 2 | Das Holzschutzmittel bewirkt keinen vorbeugenden Schutz gegen holzzerstörende Pilze | Dieser Hinweis wird für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel gegeben, die keine Wirkstoffe gegen holzzerstörende Pilze enthalten und somit nur für die Gefährdungsklasse 1 zugelassen sind. |
| H 3 | Nichteisenmetalle und Glas können angegriffen werden. | Dieser Hinweis gilt für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel, die Silicofluoride enthalten. |
| H 4 | Nur zur Verwendung gemäß DIN 68 800 Teil 2 Tabelle 3, Zeile 3.1.2., 3.2.2. und 3.3.1. | Dieser Hinweis gilt für alle vorbeugend wirkenden Holzschutzmittel für Holzspanplatten und Furniersperrholzplatten. |
| * Eine großflächige Anwendung ist dann gegeben, wenn für kubische Räume der Richtwert von 0,2 m2/m3 überschritten wird. Großflächig heißt also, das Verhältnis von der zu behandelnden Fläche in m 2 zum Raumvolumen in m 3 ergibt einen Wert größer als 0, 2. | ||
Tab.4
Wasserbasierte Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz
von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
| Schutzmitteltyp Kurzeichen | Hauptbestandteile | Prädikat | GFK | HSM-Anzahl |
| B-Salze | anorganische Bor-Verbindungen | Iv P | 1,2 | 23 |
| SF-Salze | Silicofluoride | Iv P | 1,2 | 0 |
| CFB-Salze | Fluoride mit Bor-Verbindungen; Chromate | Iv P W | 1,2,3 | 0 |
| CK-Salze* | Kupfersalze; Chromate | Iv P W E | 1,2,3,4 | 4 |
| CKA-Salze* | Kupfersalze mit Arsenverbindungen; Chromate | Iv P | 3,4 | 0 |
| CKB-Salze* | Kupfersalze mit Bor-Verbindungen; Chromate | Iv P W E | 1,2,3,4 | 4 |
| CKF-Salze* | Kupfersalze mit Fluorverbindungen; Chromate | Iv P W E | 1,2,3,4 | 0 |
| Quat-Präperate | Quartäre Ammoniumverbindungen | Iv P W | 1,2,3 | 2 |
| Quat-Bor-Präparate | Quartäre Ammonium-Bor-Verbindungen | Iv P (W) | 1,2,(3) | 11 |
| Chromfreie Cu-Präparate (Cu-HDO, Cu-Quat, Cu-Triazol) | Kupfer, Kupfer HDO oder quartäre Ammoniumverbindungen z.T. mit Triazolen und/oder Bor-Verbindungen | Iv P W (E) | 1,2,3,(4) | 20 |
| Sammelgruppe | andere Wirkstoffe | Iv P W | 1,2,3 | 23 |
Hinweis auf die
Technische Regeln für
Gefahrstoffe (TRGS) 618
,
"Ersatzstoffe und Verwendungsbeschränkungen für Chrom(VI)- haltige
Holzschutzmittel"
Die TRGS 618 gilt für
Verwendungsbeschränkungen, den Einsatz von Ersatzstoffen und Ersatzverfahren für
Chrom(V1)-haltige Holzschutzmittel*, insbesondere auf Basis von Natrium-, Kalium- und
Ammoniumdichromat oder Chromsäure, in Imprägnieranlagen.
Ersatzstoffe im Sinne dieser TRGS sind andere, wasserbasierende und fixierende, Holzschutzmittel mit geringerem gesundheitlichen Risiko, die den Einsatz von Chrom(V1)-haltigen Holzschutzmitteln ganz oder teilweise entbehrlich machen.
* Chrom(V1)-haltige Holzschutzmittel bestehen aus den nachfolgenden Salzkombinationen*) und Wasser:
CFB-Salze (Chrom-Fluor-Bor)
CK-Salze (Chrom-Kupfer)
CKA-Salze (Chrom-Kupfer-Arsen)
CKB-Salze (Chrom-Kupfer-Bor)
CKF-Salze (Chrom-Kupfer-Fluor)
CKFZ-Salze (Chrom-Kupfer-Fluor-Zink)
Die als Ausgangsstoffe eingesetzten Dichromate (Na, K, NH4) oder Chromsäure dienen der Fixierung der bioziden Wirkstoffe im Holz.
Der Link zum Text der TRGS 618: http://www.dkfz-heidelberg.de/sicherheit/TRGS/TRGS618.htm
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Tab.5
Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln zum
vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstörende Pilze und
Insekten
| Schutzmitteltyp | Hauptbestandteile | Präd.ikat | GFK | HSM-Anzahl |
| Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln | Organische Fungizide und Insektizide in organischen Lösemitteln, Xyligen AL, Permethrin, Deltamethrin, Dichlofluanid, Propiconazol, Tebuconazol, Tris-(N-cyclohexyldiazeniumdioxy)-Aluminium | Iv P W | 1,2,3 | 7 |
| Holzschutzmittel in organischen Lösemitteln (ohne Wirksamkeit gegen Pilze) |
Organische Insektizide in organischen Lösemitteln,
Deltamethrin |
Iv | 1 | 0 |
| Wasserverdünnbare Holzschutzmittel (ohne Wirksamkeit gegen Pilze) |
Organische Insektizide in wässriger Emulsion,
Fenoxycarb |
Iv | 1 | 3 |
| Steinkohlenteer - Imprägnieröle | Steinkohlenteer-Imprägnieröl der Klassen WEI-Typ (B), C nach der Klassifizierung (W.E.I.) Mit einem Benzo(a)pyren-Gehalt bis zu höchstens 50mg/kg (ppm) | Iv P W E | 3,4 | 0 |
| Sonderpräparate für Holzwerkstoffe, (Plattentypen der Holzwerkstoffklasse 100 G) | Anorganische Bor-Verbindungen, Kaliumfluoride oder Kalium-HDO | (P) |
Anwen-
dung nur im Werk |
4 |
Tab.8
Einschränkungen - E - und Hinweise - H - bei
Bekämpfungsmitteln
| Formulierungen in den Zulassungen: | Erläuterungen: |
| Das Bekämpfungsmittel darf jedoch nicht verwendet werden | ||
| E10 |
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Diese Einschränkung gilt für alle Bekämpfungsmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen und unabhängig vom Bekämpfungsmitteltyp *Tab.6 |
| E11 |
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Diese Einschränkung gilt für alle Bekämpfungsmittel, die keine Pyrethroide und keine zusätzlichen Wirkstoffe gegen holzzerstörende Pilze enthalten |
| E12 |
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Diese Einschränkung gilt für alle Bekämpfungsmittel, die Pyrethroide enthalten. Die Einschränkung unterscheidet sich von der für pyrethroidfreie Bekämpfungsmittel durch die Forderung nach Staubdichtigkeit der Abdeckung auch bei kleinfächiger** Verwendung dieses Mitteltyps. Enthalten diese Bekämpfungsmittel außerdem zusätzliche Wirkstoffe gegen holzzerstörende Pilze, so gilt die folgende weitergehende Einschränkung. |
| E13 |
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Diese Einschränkung gilz für alle Bekämpfungsmittel, die gegen holzzerstörende
Pilze zusätzlich mit einem Wirkstoff ausgestattet sind.
Sie gilt nicht für Bekämpfungsmittel mit einem gleichzeitig gegen holzzerstörende Insekten und Pilze wirksamen Wirkstoff; derzeit sind das nur Mittel auf Borbasis. |
| E14 |
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Diese Einschränkung gilt für alle Bekämpfungsmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen und unabhängig von dem Bekämpfungsmiteltyp für Holzbauteile in allen sonstigen Innenräumen, also in Räumen, die keine Aufenthaltsräume und den Aufenthaltsräumen zuzuordnende Nebenräume sind. |
| H7 | Das Bekämpfungsmittel darf nicht für vorbeugende Maßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten eingesetzt werden. | Dieser Hinweis gilt für alle Bekämpfungsmittel, die gegen holzzerstörende Pilze zusätzlich mit einem Wirkstoff ausgestattet sind. |
| H8 | Das Bekämpfungsmittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere; das Holzschutzmittel darf nicht in Gewässer gelangen. | Dieser Hinweis gilt für alle Bekämpfungsmittel, da die Mittel Biozide enthalten und insofern von einer solchen Gefährdung grundsätzlich ausgegangen wird. |
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* Eine großflächige Anwendung ist dann gegeben, wenn für kubische Räume der
Richtwert von 0,2 m
2
/m
3
überschritten wird. Großflächig heißt
also, das Verhältnis von der zu behandelnden Fläche in m
2
zum
Raumvolumen in m
3
ergibt einen Wert größer als 0, 2.
** Kleinflächig ist demnach ein Wert kleiner als 0,2. |
||
Tab.6
Holzschutzmittel mit bekämpfender Wirksamkeit gegen
holzzerstörende Insekten
| Bekämpfungsmitteltyp | Hauptbestandteile | Präd.ikat | GFK | HSM-Anzahl |
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wasserbasierte Präparate
oder lösemittelhaltige Präparate |
Bor-Verbindungen Permethrin, Deltamthrin, Tebuconazol, Fluflenoxuron, Propiconazol, (Cyfluthrin, nur bis 31.08.2006) | Ib | 1,2,3 | 23 |
Tab.9
Einschränkungen - E - und Hinweise - H - bei
Schwammsperrmitteln
| Formulierungen in den Zulassungen: | Erläuterungen: |
| E9 |
Das Schwammsperrmittel darf jedoch nicht verwendet werden,
bei Mauerwerk, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommen kann. |
Diese Einschränkung gilt für alle Schwammsperrmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen und unabhängig vom Schwammsperrmitteltyp *(Tab.7) |
| H5 | Behandeltes Mauerwerk ist zu Aufenthaltsräumen hin zu verputzen oder mit anderen Ausbaumaterialien zu bekleiden. | Dieser Hinweis gilt ohne Ausnahme für alle Schwammsperrmittel unabhängig von den verwendeten Wirkstoffen |
| H6 | Das Schwammsperrmittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere; das Schwammsperrmittel darf nicht in Gewässer gelangen. | Dieser Hinweis gilt für alle Schwammsperrmittel, da die Mittel Biozide enthalten und insofern von einer solchen Gefährdung grundsätzlich ausgegangen wird. |
Tab.7
Schutzmittel zur Verhinderung des Durchwachsens von
Hauschwamm durch Mauerwerk
| Schwammsperrmitteltyp Hauptbestandteile | Prädikat | Anzahl der Schwammsperrmittel |
| Bor-Verbindungen , Quat- und Quat-Bor-Verbindungen oder Carbamate | M | 11 |
Zusammengestellt aus dem DIBt Holzschutzmittelverzeichnis, Stand April 2009, Erich Schmidt Verlag , Berlin, Bestellung Tel.:030-250085-265
Ein Auszug aus der Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen , Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sind nachfolgende Hinweise und Ratschläge, die entsprechend den enthaltenen Wirkstoffen der Mittel auf den Verpackungen der Orginalgebinde stehen können und zu beachten sind. (Es dürfen nur unbeschädigte Orginalgebinde in den Verkehr kommen und verarbeitet werden.)
Hinweise auf besondere Gefahren
(Gefahrenhinweise; R-Sätze*)
*Begriff aus der Gefahrstoffverordnung für die standardisierten Hinweise auf besondere Gefahren, die von den Gefahrstoffen ausgehen (englisch: risk).
| R20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen |
| R21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut |
| R22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken |
| R22/21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken |
| R20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, beim Verschlucken und bei Berührung mit der Haut |
| R23 | Giftig beim Einatmen |
| R25 | Giftig beim Verschlucken |
| R34 | Verursacht Verätzungen |
| R36 | Reizt die Augen |
| R37 | Reizt die Atmungsorgane |
| R38 | Reizt die Haut |
| R41 | Gefahr ernster Augenschäden |
| R42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich |
| R43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich |
| R45 | Kann Krebs erzeugen |
| R46 | Kann vererbbare Schäden verursachen |
| R48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen |
| R49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen |
| R62 | kann möglicherweise die Fortpflanzungstätigkeit beeinträchtigen |
| R63 | kann möglicherweise das Kind im Mutterleib schädigen |
| R65 | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen |
| R66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen |
Sicherheitsratschläge (S-Sätze*)
*Begriff aus der Gefahrstoffverordnung für die standardisierten Sicherheitsratschläge, die beim Umgang mit Gefahrstoffen zu beachten sind (englisch: safety).
| S2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen |
| S13 | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten |
| S20/21 | Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen |
| S24 | Berührung mit der Haut vermeiden |
| S24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden |
| S26 | Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren |
| S28 | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel .... (vom Hersteller anzugeben) |
| S36 | bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen |
| S36/37 | bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen und Schutzhandschuhe tragen |
| S36/39 | bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und -brille / Gesichtsschutz tragen |
| S36/37/39 | bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen und Schutzhandschuhe und Schutzbrille / Gesichtsschutz tragen |
| S45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich dieses Etikett vorzeigen) |
| S46 | Beim Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen |
| S53 | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen |
| S62 | beim Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen |
| Art / Wirksamkeit | Wirkstoffe | Verfahren | GK | Name |
| Die Wirkstoffe werden hier beschrieben. | ||||
| Salzpräparat, langsame Wirksamkeit | Borsäure, Borax | Streichen, spritzen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | 1,2 | -Adolit Holzwurmfrei, |
| Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | 1,2 |
Diffusit-Holzbau B
Kulbasal B combi |
||
| Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung | 1,2 | Korasit BV Spezial | ||
| Borsäure | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | 1,2 |
-Basiment Holz-
wurm- und Pilz BV/W |
|
| Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung und Schaumverfahren | 1,2 | -Impratec Combi B Konzentrat | ||
| Dinatriumoctaborat Tetrahydrat | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, | 1,2 | -Boracol 20 | |
| Salzpräparat, schnelle Wirksamkeit | Permethrin | Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung | 1,2 | -Lignex Defend |
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Wasserver-
dünnbare Emulsion, verzögerte Wirksamkeit |
Flufenoxuron |
Streichen, spritzen, Bohr-
lochtränkung, Schaumverfahren |
1,2 | -Basiment Holzwurm BV Konzentrat |
| Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, | 1,2,3 |
-Kulba Insekten-
schutzkonzentrat F10, -Wolsit IB-F |
||
| Streichen, spritzen | 1,2 | -Impratec-ISK 10 | ||
|
Wasserver-
dünnbare Emulsion, schnelle Wirksamkeit |
Permethrin | Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung, Schaumverfahren | 1,2 | -Impratec-ISK 11 |
|
Wasser-
basiertes Präparat, verzögerte Wirksamkeit |
Borsäure, Flufenoxuron | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, | 1,2 | -Wolsit IBP-F |
|
Wasser-
basiertes Präparat, schnelle Wirksamkeit |
Borsäure, Borax, Permethrin | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | 1,2 | -Wolsit IB-P |
|
Lösemittel-
haltiges Präparat, langsame Wirksamkeit |
Borsäure | Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung | 1,2 | -Impratec-Combi B |
| Borax, Borsäure | Streichen, spritzen, Bohloch- und Bohrlochdrucktränkung | 1,2 | -Basiment Holzwurm- und Pilz BV/W Spezial | |
|
Lösemittel-
haltiges Präparat, verzögerte Wirksamkeit |
Flufenoxuron | Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung | 1,2 |
-Basiment Holzwurm BV
-Impratec-sanol -HWT |
| Streichen, spritzen, Bohloch- und Bohrlochdrucktränkung | 1,2,3 |
-Kulbanol IB-F
-Wolmanol-Holzwurmfrei F |
||
| Propiconazol, Flufenoxuron | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung | 2,3 | -Wolmanol BX-F | |
|
Lösemittel-
haltiges Präparat, schnelle Wirksamkeit |
Permethrin | Streichen, spritzen, | 1,2 | -Impratec-sanol I |
| Streichen, Bohrlochtränkung | 1,2 | -ASUSO HolzwurmEX | ||
| Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung, | 1,2,3 | -Koranol IB | ||
| Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung, | 1,2 |
-Anti-Insekt
-Deltox IT -Kulbanol IB PM -Farbfit-Holzwurm-Ex |
||
| Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung | 1,2,3 |
-Wolmanol-Holz-
wurmfrei |
||
| Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung | 1,2 |
-Altarion Piperonol I
-Basiment Holzwurm BV/P |
||
| Tebuconazol, Permethrin | Streichen, spritzen, fluten, Bohrlochtränkung, | 2,3 |
-Impratec-sanol F
|
|
| Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung | 2,3 |
-Multi GS
|
||
| Streichen, spritzen, Bohrlochtränkung und Bohrlochdrucktränkung | 2,3 |
-Basiment Holzwurm- und Pilz Combi LH
-Koranol IB Combi |
||
| zusammengestellt von Martin Malangeri, planen und bauen mit holz, www.martin-malangeri.de und 2008 von Holzfragen.de fortgeführt | ||||
| Art / Wirksamkeit | Wirkstoffe | Verfahren | Name |
| Wasserlösliches Schutzmittel-konzentrat | Benzalkoniumchlorid, Natrium-Polyborat | Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | -Adolit M flüssig |
| Borsäure, | Streichen, spritzen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren |
-Aida Schwammschutz
-Impratec BBS |
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| Borsäure, Borax | Streichen, spritzen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdruckträn-kung, Schaumverfahren |
-Diffusit M
-Kulbasal M |
|
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Borsäure, Alkyldimethyl-
benzylam-moniumchlorid |
Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren |
-Diffusit MQ
-Kulbasal MQ |
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Dimethylbenzyl-alkyl-(C12-
C14)-ammoniumchlorid |
Streichen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | -Basiment M | |
|
Didecylpolioxethyl-
ammoniumborat (technisch) |
Streichen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | -Impratec MSK 10 | |
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N, N-Didecyl-N-methyl-poly-
(oxethyl)- ammoniumpropionat |
Streichen, spritzen, fluten, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, Schaumverfahren | -Korasit MS | |
| Anwendungsfertiges Salzpräparat |
Dinatriumoctaborat-
Tetrahydrat |
Streichen, spritzen, Bohrloch- und Bohrlochdrucktränkung, | -Boracol S |
| zusammengestellt von Martin Malangeri, planen und bauen mit holz, www.martin-malangeri.de und 2008 von Holzfragen.de fortgeführt | |||