"Qualifikationsnachweis der Ausführenden nach DIN 68 800-4"

Fachbetriebe bzw. qualifizierte Fachleute

Die Bekämpfungsmaßnahmen an tragenden und/oder aussteifenden Bauteilen sowie auch für nicht tragende Holzbauteile erfordern umfassende Kenntnisse und Erfahrungen. Sie dürfen daher nur von Fachbetrieben bzw. qualifizierten Fachleuten, die über die erforderliche Ausrüstung verfügen, durchgeführt werden. Qualifizierte Fachleute sind diejenigen, die die entsprechende Ausbildung absolviert haben und den gesetzlichen Anforderungen der Gefahrstoffverordnung entsprechen. Doie entsprechende Ausbildung zur Sachkunde "Bekämpfender Holzschutz am Bau erfolgt" bundesweit nach gleichen Ausbildungs- und Prüfungsrinhalten. Sie schließt mit einer gesondertentheoretischen und praktischen Prüfung (schriftlich und mündlich) an. Nach bestandener Prüfung erhält der Sachkundige vom Ausbildungsbeirat eine Urkunde den Sachkundenachweis. Der wird in eine Eintragungsliste aufgenommen, die von der bestellten Treuhandstelle, Anwaltskanzlei Omankowsky und Meinhardt, Köln, Tel. 0221 / 9415757 geführt wird
so sieht der Sachkundenachweis "Bekämpfender Holzschutz am Bau" aus.

Die Sachkunde beinhaltet u.a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen über

  • Holz, Holzarten, Beschaffenheit,
    Resistenz und
    Tränkbarkeit
    der Hölzer,
  • Holzschädlinge und
    deren Lebensaktivität
    sowie die verursachten Holzschäden,
  • das Regelwerk Holzschutz, inklusive Gesundheits-, Arbeits-, Brand- und Umweltschutz,
  • bekämpfende und vorbeugende Schutzmaßnahmen,
  • die biologische Wirksamkeit von Holzschutzmitteln und deren Anwendbarkeit einschließlich deren Andungseinschränkungen und -verboten,
  • mögliche Auswirkungen
    auf Mensch und Umwelt.

Fachbetriebe verfügen u.a. über die erforderliche Ausrüstungen und Anlagen für die

  • Schädlings- und Schadensanalyse
  • Bekämpfung pflanzlicher und tierischer Holzschädlinge,
  • Lagerung und Handhabung von Holz und Holzschutzmitteln,
  • gefahrlose Handhabung von Holzschutzmitteln und getränkten Hölzern nach der Betriebsanweisung gemäß Gefahrstoffverordnung.
Wir von holzfragen.de empfehlen, darauf zu achten, dass wenigstens einer der vor Ort am Bau tätigen Beschäftigten über den Sachkundenachweis verfügt, denn dass auch der Chel sachkundig ist, sollte man voraossetzen dürfen.

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