home weitere Holzfragen Links zum Thema
Hausbock
Neues vom Hausbock
Resistenzklassen
Hausbockschaden und "Querschnittsminderung"
Holzarten für den Hausbau:
Sicherheit durch Farbkernhölzer!
Dachausbau

Dachstuhl mit Hausbockbefall
und konstruktive Überlegungen dazu

- Bekämpfung oder Erneuerung ?
- auf jeden Fall konstruktive Verstärkung !


Hausbockbefall - was ist in dieser Situation (auch) zu überlegen?
Bei welchem Schadensbild sind welche Maßnahmen zu erörtern?
Mit "Bebeilung" zum Torso ? Ein leidiges Thema, wenn eine konstruktive Verstärkung so gut wie sicher ist oder es auch Alternativen gibt.
Fazit: Erneuerung des Dachstuhls an den Anfang der Überlegungen rücken


Hausbockbefall - was ist in dieser Situation (auch) zu überlegen?

Wird ein Fraßschaden des Hausbocks festgestellt, ist, bevor eine Bekämpfung ins Auge gefaßt werden kann, durch einen eindeutigen Befallsnachweis zu belegen, ob der Holzschädling tatsächlich noch aktiv ist, oder ob er "das Feld schon geräumt" hat.

Ein eindeutig belegter Befallsnachweis ist bestimmungsgemäß zwingend erforderlich. Warum ?

Weil ohne Befall keine Bekämpfung nötig ist !

"Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten ... Es muß ein Befall vorliegen - mit lebenden holzzerstörenden Insekten, wobei der Befall gleichzeitig tragende und aussteifende Holzbauteile gefährden muß..." aus: Beuth-Kommentar zur DIN 68800-4.

Das Suchen nach Indizien, die den ("aktiven") Befall eindeutig belegen, ist Sache des Fachmanns, die an anderer Stelle erläutert werden. Denn ohne Befall gibt es keine Bekämpfung.

Überlegungen zum Alter des verbauten Holzes sind insofern angebracht, als bei einem nur bereichsweise auftretenden Befall, bestimmungsgemäß auf eine Behandlung der älter als 60 Jahre

zum Textanfang
verbauten, bis dahin noch nicht befallenen Holzteile in den nichtbefallenen Bereichen verzichtet werden kann.
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insektenbefall - Bei chemischen Maßnahmen:
"Liegt ein Hausbockbefall vor und sind nur vereinzelt Holzbauteile befallen, kann bei mehr als 60 Jahre eingebautem Holz auf eine Behandlung der nicht befallenen Holzteile der Konstruktion mit einem Bekämpfungsmittel verzichtet werden, da verbautes Holz ab diesem Alter kaum noch vom Hausbock befallen wird."
Qu.:DIN 68800-4, Abschn.5.2.2 

Auch bei einer geplanten thermischen Behandlung, spielt das Einbaualter des verbauten Holzes eine wichtige Rolle, um die Frage zu klären, ist zusätzlich ein chemischer (vorbeugender) Holzschutz erforderlich. Denn wenn das zu behandelnde Holz vor mehr als 60 Jahren eingebaut wurde, kann bestimmungsgemäß auf eine nachfolgende chemische vorbeugende Schutzmaßnahme verzichtet

zum Textanfang
werden.
Bekämpfungsmaßnahmen gegen Insektenbefall - Bei Heißluftverfahren:
"Liegt außer Hausbockbefall kein sonstiger, die Bausubstanz gefährdender Insektenbefall vor, und ist das zu behandelnde Holz vor mehr als 60 Jahren eingebaut worden, kann auf eine nachfolgende chemische vorbeugende Schutzmaßnahme verzichtet werden, da verbautes Holz ab diesem Alter dem Hausbock keine günstigen Entwicklungsbedingungen mehr bietet und kaum noch befallen wird."
Qu.:DIN 68800-4, Abschn.5.3.9 
Unsinnig, weil nur noch der nicht befallene Kiefernkern verbleibt, der auch nicht mehr chemisch behandelt werden muß. Foto: Dr.Kürsten
Die Auswirkung des Schadens (im Splintholz), also der Fraß aller Larven aller Generationen (Anzahl der Ausschlupflöcher), die schon seit Jahren das Holz (jedoch nur im Splintholzbereich) geschädigt haben mögen, ist z.B. mit dem Kantenschlag am Splintholz, z.B. durch versetztes Anbeilen (ein Mal je Meter) zu ermitteln. Auch andere technische Verfahren wären denkbar und möglich.

Eine Bebeilung ist nur in dem Maße sinnvoll, als sie den statischen nötigen Querschnitt nicht unterschreitet und sich daraus nicht sowieso eine konstruktive Verstärkung oder Erneuerung ergäben. Dazu müssen die statisch nötigen Querschnitte aus dem Standsicherheitsnachweis des Gebäudes (genehmigte Statik) bekannt sein. Wenn nicht, müssen sie statisch neu berechet werden. Ergibt sich eine Querschnittsminderung, stellt der Unterschied zwischen SOLL und IST die Standsicherheit in Frage und verlangt deren Nachweis. Die Feststellungen bedürfen zur Bewertung einer Dokumentation.

Eine Instandsetzung nach einem Hausbockschaden ist erforderlich, wenn die statisch nötigen Querschnitte gemindert sind. In der Mehrzahl der Fälle ist das der Fall. Für Berechnung und Bewertung ist ein Statiker hinzuzuziehen. Sich daraus ergebende Empfehlungen sind Entscheidungshilfen für den Eigentümer zu nötigen Verstärkungs- oder Erneuerungsmaßnahmen.

Aus einer begrenzten Lebensdauer abgeleitet, spiegelt das Alter des Holzes daneben auch den wirtschaftlichen Wert der Gebäudekonstruktion an sich.

zum Textanfang

Daher muß der schon angerichtete Schaden nicht nur holzschutztechnisch und baukonstruktiv, sondern auch wirtschaftlich bewertet werden, bevor Maßnahmen zur Entscheidung anstehen. Das Ergebnis kann heißen, den Dachstuhl gleich zu erneuern und andere Maßnahmen erst gar nicht ins Kalkül zu ziehen.

Ein mäßiger bis schwerer Schaden an einem Fichtenholzdachstuhl. Die Sparren und Deckenbalken sind absolut nicht mehr tragfähig.
Foto: Dr. Kürsten

Die Schadensinstandsetzung geht also in zwei Richtungen, deren Wahl letzten Endes von der Intensität des Schadens und vom Nachweis eines ("aktiven") Befalls abhängt:

Egal, ob alter Schaden oder ("aktiver") Befall, eine - nach einem Hausbockschaden mit Sicherheit - nicht mehr tragfähige Holzkonstruktion ("alt und kaputt") aufzuheizen und/oder mit Gift voll zu pumpen und auch noch konstruktiv zu verstärken, kann u.U. wirtschaftlich sinnlos - weil teurer als eine Erneuerung - sein.

Für grundsätzliche Überlegungen zu Maßnahmen - neben bekannten Tatsachen zum Schaden aus dem Hausbockbefall - sind dabei für die wirtschaftliche Bewertung entscheidend:

Hier kann also das "Drei-auf-einen-Streich-Prinzip" einen ganz neuen Gesichtspunkt schaffen, wie aus einem Hausbockschaden ungewollt ein sich zeitgemäß ergebender Nutzen werden kann:

Orginal an diesem Dachstuhl sind die beiden bebeilten Restkerne zweier Sparren (weiß). Die Pfette ist neuern Einbaudatums. Letzer Akt war, neben Aufdeckung und Neuverstrich der Ziegel, die Sparrenverstärkung (grün) und an der Pfette noch eine "Querverbindung" anzusetzen. Der Sinn erschließt sich dem Betrachten auf Anhieb nicht. Wenn man nun hört, der Nutzer hatte Überlegungen zum Ausbau des Dachbodens vorgebracht, kann man nur sagen - er wurde nicht gut beraten... Foto: Rüpke

zum Textanfang
Bei welchem Schadensbild sind welche Maßnahmen zu erörtern?
Nr. ungefähre Schadensdarstellung Befalls-
nachweis mit Beleg
Verbaualter des Konstruk-
tionsholzes
Schadens-
intensität
Überlegung zu Maßnahmen z.B.
1.1 Es liegt ein großräumiger Schaden vor, der zwar das Schadbild des Hausbocks zeigt, aber es sind keine lebenden holzzerstörenden Larven im Holz enthalten, Holzart Fichte oder überwiegend Splintholz kein Beleg vorhanden
=
kein Befall
< 60 Jahre weniger nur konstruktive Verstärkung
1.2 Lebensdauer bald erreicht mehr Erneuerung im Ganzen (evtl. Dachausbau / Dämmung)
1.3 wie vor, jedoch ist Farbkernholz mit wenig Splintholzanteil verbaut egal bis 10 % Sind statisch nötige Querschnitte erhalten, keine Maßnahmen nötig, sonst konstruktive Verstärkung
2.1 Es liegt ein großräumiges Schadbild des Hausbocks vor, und es sind eindeutige Befallsmerkmale für lebende holzzerstörende Larven im Holz gegeben, Holzart Fichte oder überwiegend Splintholz Beleg vorhanden
=
Befall
< 60 Jahre egal Heißluft mit vorbeugender chemischer Behandlung und
konstruktive Verstärkung
2.2 > 60 Jahre egal nur Heißluft und
konstruktive Verstärkung
2.3 egal egal chemische Bekämpfung und
konstruktive Verstärkung
2.4 Gebäude hat Lebensdauer bald erreicht ab mäßig Erneuerung im Ganzen (evtl. Dachausbau / Dämmung)
2.5 wie vor, jedoch ist Farbkernholz mit wenig Splintholzanteil verbaut egal bis 10% Sind statisch nötige Querschnitte erhalten, keine Maßnahmen nötig, sonst konstruktive Verstärkung
3.1 Es liegt das Schadbild des Hausbocks vor, jedoch sind nur vereinzelt Holzbauteile befallen, z.B. ein bereichsweise begrenzter Schaden, und es sind eindeutige Befallsmerkmale für lebende holzzerstörende Larven im Holz gegeben Holzart Fichte oder überwiegend Splintholz Holzart Fichte oder überwiegend Splintholz Beleg vorhanden
=
Befall
< 60 Jahre egal jegliche Maßnahmen wie unter 2.1 - 2.4
3.2 > 60 Jahre egal jegliche Maßnahmen wie unter 2.1 - 2.4 - aber auf eine Behandlung der nicht befallenen Holzteile der Konstruktion mit einem Bekämpfungsmittel kann verzichtet werden
3.3 wie vor, jedoch ist Farbkernholz mit wenig Splintholzanteil verbaut egal bis 10% Sind statisch nötige Querschnitte erhalten, keine Maßnahmen nötig, sonst konstruktive Verstärkung
4.1 Es liegt nur lokal ein Schaden vor, der zwar das Schadbild des Hausbocks zeigt, aber keine lebende holzzerstörende Larve ist im Holz enthalten kein Beleg vorhanden
=
kein Befall
egal nur an der Oberfläche an Hölzern mit Baumkante Eine Verwechslung! Im Fraßbild und Kotform dem Hausbock ähnlich, ist es das alte Schadbild von Frischholzinsekten. Keine Maßnahmen erforderlich !
Anmerkungen: unter der Bezeichnung "Heißuft" könnten, wenn geregelt, auch andere thermische Behandlungen im Einzelfall möglich sein

zum Textanfang
Mit "Bebeilung" zum Torso ? Ein leidiges Thema, wenn eine konstruktive Verstärkung so gut wie sicher ist oder es auch Alternativen gibt.

Der Weg nach Rom ist vielfältig, die Wege einer bekämpfenden Maßnahme ebenso. Das Ziel sollte aber nicht allein der Weg sein, sondern neben einem bestimmungsgemäßen Vorgehen auch das Ausloten aller Zusammenhänge, auch der wirtschaftlichen.

Der sachkundige Fachmann hat die Konstruktion in Augenschein zu nehmen, um das Ausmaß des Schadens bzw. des Befalls festzustellen. Der Statiker kann daraufhin die Zustände hinsichtlich der Standsicherheit berechnen.

Ist die nächste Maßnahme ein bekämpfender Holzschutz mit Chemie, müssen die Wirkstoffe an das gesunde Splintholz gebracht werden. Um angegriffene Holzteile an der Oberfläche der Hölzer für chemisch vorbeugenden Holzschutz durch Tränkung vorzubereiten, müssen sie bis auf den gesunden Querschnitt freigelegt werden, d.h. alle Spuren des Käferangriffs am Splintholz werden beseitigt. Bliebe dann nur noch das gegen den Hausbock stets resistente Kernholz stehen, wäre aber die ganze Arbeit umsonst gewesen, weil Kernholz gar nicht geschützt werden muß. Der Hausbock frisst ausschließlich im Splint; bei älteren Bäumen mit großem Querschnitt oder mehrstieligen Einschitten macht das weniger Appetit anregende Reifholz (Fichte, Tanne) wie auch alles natürlich geschützte Kernholz der Farbkernhölzer (Kiefer, Lärche, Douglasie etc.) den überwiegenden Teil aus. Nachdenken zu Holzart und Einschnitt ist hier also auch nötig, um nicht gar zu Sinnloses zu produzieren.

Ein so nicht ausbaubarer Kiefernholzdachstuhl, alles durchbebeilt, danach doppelt verstärkt und im ganzen alle Ziegel neu verstrichen! Ein neues Dach wäre sicher überlegenswert gewesen. Foto: Rüpke
Wie es sich so ergab, aus Kantholz und Bohnenstangen, eine "abwechselungsreiche" Verstärkung. Foto: Rüpke

Nur bei lebendem Befall ist u.U. ein bekämpfender Holzschutz durchzuführen. Hier eignen sich neuere, ungiftige Methoden, wie z.B. thermische Behandlungen mit Warm- oder Heißluft, bei der der Dachstuhl - oder nur befallene Teile - im Holzinneren für wenigstens 60 Minuten einer für Insekten tötlichen Temperatur (etwa 55° C) ausgesetzt wird. Einzelne Holzbauteile können alternativ durch andere Verfahren behandelt werden. Diese Methoden bekämpfen im genügend zugänglichen Bereichen sicher und relativ einfach, nur unter bestimmten Bedingungen kann ein Wiederbefall möglich sein.

Schon aus reiner Logik ergibt sich das "Muß" einer Verstärkung der Dachkonstruktion als Folge des Befalls durch "holzzerstörende" Insekten. Deren Holzzerstörung reduziert i.d.R. den statisch erforderlichen Querschnitt der Konstruktionshölzer. Er ist danach einfach nicht mehr, wie der Baugenehmigung zugrunde gelegt, vorhanden. Egal, was auch für Bekämpfungsmaßnahmen erfolgen oder nicht erfolgen - die Querschnitte sind unwiederbringlich verloren und müssen verstärkt werden.

Willi Mönck im Standardwerk Holzbau - Grundlagen für Bemessung und Konstruktion unter "Sanierung von Insektenschäden": " Von den befallenen Hölzern sind die zerstörten Teile abzubeilen, wenn das statisch zulässig ist. Sonst sind die Bauteile zu ersetzen ."

zum Textanfang

Um den Sinn einer "Abbeilung" im Zusammenhang des dann nicht mehr tragfähigen Zustandes und der danach sowieso nötigen Verstärkung überhaupt beurteilen zu können, muß man also zunächst

Ein Statiker muß zu Rate gezogen werden, der den "Ist-" und "Sollzustand" berechnet und damit Licht ins Dunkel der Ansichten aller Beteiligten bringen kann.

Bei älteren Bauwerken kann das ergeben, daß die tragenden Querschnitte nach alten Handwerksregeln überdurchschnittlich stark ausgebildet wurden. Hier wären Querschnittsminderungen ohne weitere Verstärkungen hinnehmbar, wenn die Restquerschnitte ausreichend wären.

Der wohlriechende Splint des Nadelholzes ist es, was an eingebauten Reparaturhölzern den Hausbock lockt: "gerade entschwundene Geister kehren dann erneut zurück..." Foto: Rüpke
Bei berechneten und daher optimierten Neubaukonstruktionen der letzten 125 Jahre wird dies, je neuer desto sicherer, nicht der Fall sein.

Reparaturholz kann Überraschungen mitbringen - man glaubt es kaum. Verstärkungsholz, in jedem Fall ist es frisches Holz, kann durch den artspezifischen Holzduft in einem alten Dachstuhl als Einladung für einen neuen Hausbockbefall wirken.

Der Duft frischen Nadelholzes und das Sexual-Pheromon des Männchens, beides zusammen gibt dem Hausbockweibchen eine Orientierung zur Eiablage. Die stets früher ausschlüpfenden Hausbock-Männchen weisen so den Weg.

Der Unsinn im Detail: Bebeilter Kiefernholz- Sparrenbalken, links neu vertärkt, unten neu belascht, rechts alte Verstärkung ( mit Draht angebunden ! ) und das Dach umgedeckt sowie neu verstrichen - ein "neues" Dach ! Und warum nicht gleich eine Neukonstruktion ? Foto: Rüpke
zum Textanfang
Fazit: Erneuerung des Dachstuhls, an den Anfang der Überlegungen rücken

Am Anfang aller Überlegungen erscheint sie als teuerste Variante. Bei der Gegenüberstellung von "sowieso" anfallenden Kosten muß diese Möglichkeit durchaus und auch zu Anfang aller Überlegungen in Betracht gezogen werden. Denn oftmals ist die Vorgehensweise der Bekämpfung und Verstärkung des alten Daches nur ein kostenintensives Flickwerk und kann wie "ein Faß ohne Boden" sein. Eine Erneuerung erhöht zweifellos den Wert des Gebäudes auch hinsichtlich der daraus möglichen Beleihung (Hypothek). Die Alternative "neues Dach" ist daher überlegenswert, wenn

Einzig ein historisch wertvoller Dachstuhl, den es aus denkmalspflegerischer Sicht zu erhalten gilt, bietet diese Möglichkeit nicht so einfach.

zum Textanfang


[zurück zur vorigen Seite ]    [zurück zur Übersicht ]     home home