Insekten
Teurer und überflüssiger Chemieeinsatz
Gregor A. aus B. war richtig sauer: Bei der Sanierung des Bades in dem alten
Bauernhaus, das er vor einiger Zeit erworben hatte, war er auf alte Balken
gestoßen, die deutliche Spuren eines Insektenbefalls aufwiesen.
Er rief bei einer bekannten Schädlingsbekämpfungsfirma an und deren
Außendienstmann meinte zu dem Fall: "Nicht so schlimm, für 1.200 DM
behandeln wir Ihnen das und dann haben Sie Ruhe!" Ein paar Tage später kam
dann der Firmenchef vorbei und sagte: "Da werden wir doch ganz schon zu tun haben!
Der Einsatz wird 2.400 DM kosten." Etwas verunsichert gab Gregor A. trotzdem den
Auftrag zur Behandlung.
Die drei Mitarbeiter der Firma, die dann einige Tage später kamen, wunderten
sich sehr über die "dramatischen" Äußerungen ihres Chefs und waren
nach einer halben Stunde fertig. Sie hatten etwa sechs Balken mit einem
Borsalzlösung bestrichen, die vorbeugend gegen Insektenbefall wirkt.
- Dieser Ablauf und der hohe Rechnungsbetrag veranlassten Gregor A. dann, einen
Sachverständigen zu rufen. Der stellte dann fest:
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Es waren nur alte Gänge von Frischholzinsekten wie dem Blauen
Scheibenbock und verschiedener Borkenkäferarten zu erkennen.
Die typischen ovalen Ausfluglöcher des Hausbockes oder Anzeichen eines
aktuellen Insektenbefalls konnten nach dem Abbeilen an diesen Balken nicht
gefunden werden.
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Das behandelte Holz ist über 130 Jahre alt. Nach allgemeinen
Erfahrungen, die sich in der Fachliteratur und in der Normung niedergeschlagen
haben, ist die Gefahr, dass über 60 oder gar 100 Jahre altes Holz vom
Hausbock neu befallen wird, minimal. Dies ist mit der verschlechterten
Nahrungsqualität des gealterten Holzes zu begründen.
In DIN 68 800-4 (5.2.2) heißt es: "Liegt Hausbockbefall vor und sind nur
vereinzelt Holzbauteile befallen, kann bei mehr als 60 Jahre altem Holz auf eine
Behandlung der nicht befallenen Holzteile der Konstruktion mit einem
Bekämpfungsmittel verzichtet werden, da verbautes Holz ab diesem Alter kaum
noch vom Hausbock befallen wird."
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Die innerhalb der Wohnung liegenden Balken sind entweder allseitig
kontrollierbar oder werden verkleidet.
Im ersten Fall und wenn sie so verkleidet werden, dass Insekten, d.h.
Hausbockkäfer nicht zur Eiablage an das Holz gelangen können, so sind
die Balken in die Gefährdungsklasse 0 einzustufen, d.h. gemäß DIN
68 800-3 (2.2.1) sind chemische Holzschutzmaßnahmen "nicht
erforderlich".
- Soweit sich die Balken innerhalb zentralbeheizter Wohnräume befinden,
stellt sich ihre Holzfeuchtigkeit langfristig auf einen Wert von 6 bis 10% ein. 8
oder 9% Holzfeuchte stellen für Hausbocklarven das absolute Existenzminimum
dar.
Jeder Einzelne der letzten drei aufgeführten Punkte allein macht einen
vorbeugenden chemischen Holzschutz bei den fraglichen Balken unnötig. Da hier
gleich drei solche Faktoren zusammenkommen, ist eindeutig, dass die hier
durchgeführte Maßnahme absolut überflüssig war. Hätte
Gregor A. gleich einen Sachverständigen um Rat gefragt, hätte er viel
Geld sparen können!
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