Holzwurmbekämpfung (25.10.2001)

Frage: Wir haben evtl. Holzwurmbefall in unseren Dachbalken und möchten gern erfahren, wie dieser zu bekämpfen ist bzw. wissen, woran man ihn genau erkennt.

Antwort:

Erkennbar ist ein aktiver Holzwurn-(=Nagekäfer-)Befall grundsätzlich an den typischen runden Löchern von 1-2 mm Durchmesser, aus denen Bohrmehl rieselt.

Nicht immer ist so etwas gefährlich und muss auch nicht immer bekämpft werden. Dazu muss man einiges wissen.

Der übliche Weg ist, einen Sachverständigen für Holzschutz vor Ort zu bestellen und den Befall nachweisen zu lassen. Erst wenn überhaupt ein Befall vorliegt, ist eine Bekämpfung angesagt. Deren Notwendigkeit und Art hängt u.a. von den örtlichen Bedingungen und den gesetzlichen Vorschriften zum Einsatz von (bioziden) Holzschutzmitteln ab, bei denen es Anwendungsbeschränkungen zu beachten gibt.

Der Umgang mit Bioziden ist mit Verantwortung und natürlich mit Sachkunde verbunden. Daher ist nach den Vorschriften eine Anwendung nur durch geprüfte Fachleute vorgesehen. Leider wird das oft missachtet, auch von Geschäftemachern.

Also Kernsatz ist: Befallsnachweis ist Voraussetzung für eine bestimmungsgemäße Bekämpfung. Maßgabe dazu ist die DIN 68 800 Teil 4. Eine Untersuchung durch einen Sachverständigen oder Sachkundigen ist erforderlich. Bekämpfungsmaßnmahmen erfordern einen Fachbetrieb mit Sachkundenachweis. Hinweise dazu finden Sie unter http://www.dhbv.de , wo Sie auch eine Liste abrufen können.

Weitere Hinweise zu diesem Thema finden Sie auf unserer Holzwurm-Seite .


Viele Grüße
Hans-Joachim Rüpke


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