Schimmelpilzbefall am Gebäude im Bestand -
Sanierung durch Beseitigung der Ursache
Grundsatz der Schimmelbekämpfung
Dieser Kernsatz muss immer laut wiederholt werden, ist er doch (irgendwer hat immer
irgendwelche todsicheren Tipps für Mittel gegen Schimmel) für die Betroffenen
so schwer einzusehen:
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Bekämpfung von Schimmel erfolgt allein durch die
Beseitigung der Ursachen !
Ursachen sind überwiegend Baumängel,
seltener, dann oft damit einhergehend, ein mangelhaftes Heizen und
Lüften.
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- Regelmäßige Gebäudeinstandsetzung und/oder
Verbesserung der Hausordnung zum Heiz- und Lüftungsverhalten beseitigt
die Ursache des Schimmels.
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Schimmelpilzbefall im Schlafzimmer einer Wohnung nach Undichtigkeiten an der
Schornsteineinfassung. Foto: Rüpke
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Bedingungen für einen Schimmelpilzbefall
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Eine vermutete Schimmelquelle, erst sichtbar nach dem Abrücken des
Schrankes. Die Wärmebrücke gab gute Bedingungen: kühl und feucht.
Tapete und Kleister sind die Nahrung.
Foto: Rüpke
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Dass es überhaupt zu einem Schimmelpilzbefall (und einher damit auch
Bakterien) kommen kann, dafür sind bestimmte Bedingungen erforderlich:
- eine ausreichend auftretende, länger anhaltende
schädliche Feuchte
- unbewegte Luftverhältnisse
- das Vorhandensein von Materialien aus organischen Bestandteilen
(=Substrat): Holz, Tapete, Kleister, Dispersionsfarben etc.
- eine Wasseraktivität von > 0,8 auf der Oberfläche
- eine relative Luftfeuchte von 65 - 85%
- eine ausreichende Substratfeuchte (ist je nach Material
unterschiedlich, z.B. Wandputz 15 - 18 %)
- wobei Befall im gesamten Temperaturbereich möglich ist.
Bei einer fachlich geleiteten und fachgerecht erstellten Baumaßnahme sollte ein
Auftreten von Schimmel ausgeschlossen sein. An bewährten Baukonstruktionen mit
ordentlicher Instandhaltung ist, abgesehen von nutzungebedingtem Fehlverhalten, ein
Schimmelpilzbefall die Ausnahme.
Es müssen also immer Baufehler und/oder Fehlverhalten vorliegen, die zu
Baumängeln und/oder Nutzungsschäden führen, um erst dann einen
Schimmelbefall möglich werden lassen.
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kaum nenneswert weil überschaubar, geringer Schimmelbefall nach
zeitweise hoher Baufeuchte an neuem Deckenbalken im Neubau. Foto:
Rüpke
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Lange Zeit unbemerkt geblieben, ein verborgener Schimmelbefall hinter der
Rückwand einer Einbauküche am undichten Abflußrohr. Foto:
Rüpke
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Dieser Schimmelpilzbefall unter einer undichten Duschwanne blieb (hier wegen
einer fehlenden Kontrollöffnung) lange unbemerkt. Foto: Rüpke
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Ursachen des Schimmelpilzbefalls
Ursächliche Gründe
für einen möglichen Schimmelbefall
können sein:
beim Neubau wie auch bei der Sanierung im Altbau
- mangelnde Planungsleistung
- ungenügende Bauablaufplanung (Koordination)
- Baukonstruktionsfehler
- mangelnde Werkleistung
- eingeschlossene Baufeuchte
- Nichtbeachten der zulässigen Einbaufeuchten für
Holzbauteile
- kein ausreichender Tagwasserschutz der erbrachten
Werkleistungen
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Schimmel nach Tauwasseranfall. Foto: Dr.Kürsten
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bei Modernisierung am Altbau
- Dämmmaßnahmen an Wänden innen oder außen,
Wärmebrücken, Undichtigkeiten in der Dampfsperre
- Einbau von Isolierfenstern, Wärmebrücken
- Dachausbauten mit mangelhafter Dampfsperre,
Undichtigkeiten
- Umnutzung von Räumen, unterschiedliche
Klimabereiche
- Lüftung für neue Wasserdampfquellen unzureichend
(neue Einbauten, z.B. innenliegendes Bad/Dusche, Wäschetrockner, Sauna
etc. ohne nötige Abluftführung)
- unzureichende Fensterkonstruktion, z.B. nur
Kippmöglichkeit
- Querlüftung nach Grundrissänderung ist
unmöglich geworden
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Schimmel nach Tauwasseranfall im Bad (ohne Lüfter) nach Einbau neuer
(dichterer) Fenster.
Foto: Dr.Kürsten
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ohne Baumaßnahmen im Altbau
- unzureichende Hausordnung zum Heizen und Lüften
- fehlende regelmäßige Raumquerlüftung (wenige
Minuten sind dazu schon ausreichend!)
- langanhaltende, die Bauteile auskühlende
Lüftung
- stetig nur durch Fenster in "Kippstellung" lüften
- nach Dusch- oder Badnutzung nicht direkt nach außen
lüften
- Schlafzimmer durch offene Tür "mitheizen"
- bei hoher Wasserdampferzeugung nicht direkt nach außen
lüften (Wäschetrockner, Waschmaschinen, Wasserkocher,
Dampfreiniger, Dampfbügeleisen, Wäschemangeln etc)
- mangelde Bauunterhaltung des Eigentümers
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Schimmel nach Tauwasseranfall an "Kälte"brücke im unbeheizten
Schlafzimmer. Foto: Dr.Kürsten
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Mögliche Bekämpfung des Schimmelpilzbefalls
Die Bekämpfung des Schimmelpilzbefalls erfolgt nun ausschließlich durch
die nachhaltige Beseitigung der Ursachen, die aus Wechselwirkungen mit ausreichend
auftretender, länger anhaltender schädlicher Feuchte bestehen. Die
Rechtsgrundlage zur Notwendigkeit ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung, z.B.
in Niedersachsen aus der NBauO vom 13. Juli 1995 im § 19:
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Verdingungsordnung für Bauleistungen, die VOB. Für Bauverträge
die wohl beste Vertragsgestaltung, weil ausgewogen.
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Die Beseitigung eines Schimmelpilzbefalls wird beim Neubau i.d.R. ganz einfach
sein. Hier ist der Schimmelpilzbefall überwiegend eine Folge einer vertragswidrig
erbrachten Werksleistung, eines Planungsfehlers oder eines Koordinationsversagens.
Es ist im Regelfall (vertragsgemäß) die mangelhafte Werkleistung durch
mangelfreies Werk umgehend und kostenlos zu ersetzen, bzw. der nach einem
Planungsfehler oder einem Koordinationsversagen entstandene Schaden zu ersetzen.
Die leidliche Arbeit besteht hier in der Durchsetzung des Bauvertrags. Aus
rechtsformalen Erwägnissen ist die Hilfe eines Fachjuristen angeraten.
Außerdem muss man ein wenig Durchhalte"vermögen" dabei haben. Das ist die
Fußangel...
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Dritte Hand des Untersuchenden, der Tendenz-Feuchtemesser. Foto:
Rüpke
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Anders beim Altbau. Hier ist immer eine noch unbekannte Situation. Weder Plan
noch planerische Vorgaben gibt es i.d.R. hier. Es muss grundsätzlich untersucht
werden.
Untersuchung und Untersuchungsablauf
Grundsätzlich hat hier der Eigentümer (Rechtsgrundlage seiner
Verpflichtung dazu ist die jeweilige Landesbauordnung, s.o.) dafür Sorge zu
tragen, dass durch einen Sachverständigen (z.B. Fachgebiet Holzschutz) der
Befallsumfang festgestellt, die Befallsursache ergründet wird und u.U. die
Schimmelpilze bestimmt werden.
Nach der Bewertung der Feststellungen wird der Sachverständige dem Auftraggeber
in einem Untersuchungsbericht eine Bewertung nach Größe des sichtbaren
Befalls und der Art der vorkommenden Schimmelpilze und dazu mögliche
Sanierungsempfehlungen geben.
Untersuchungsablauf bei einem Schimmelpilzbefall (je nach
Situation, kürzer oder umfangreicher)
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- Feststellung des Auftraggebers, des Auftrages, des
Auftragsumfanges, Abklärung der Beteiligung des Auftraggebers,
Terminabsprache, etc., Vorbereitung, Gerätebereitstellung
- Ortsbegehung mit Auftraggeber zur Feststellung der
Gebäudekonstruktion, vorgenommener baulicher Veränderungen sowie des
Instandhaltungszustandes mit Befragung von Anwesenden, Fragen zum
Heizungssystem vormals und heute, zum Heiz- und Lüftungsverhalten
- Befragung zum zeitlichen Schadensverlauf und evtl. dem
Auftreten von gesundheitlichen Beschwerden (hier evtl. Probenahmen für
nachfolgende Messungen und Nachweise im Mikrobiologischen Labor durch einen
gesondert zu beauftragenden Sachkundigen zur Beurteilung möglicher
Gesundheitsgefahren)
- Feststellung des Befalls und der Befallsquelle, des Umfangs,
tendenzielle Materialfeuchtemessungen, bei Schichtenaufbauten evtl.
Bauteilöffnungen.
- Raumklima, Außenklima, Temperaturverlauf und rel. Feuchte
an Bauteiloberflächen, Taupunktbestimmungen, Temperaturverlauf im
Bauteil.
- Ursachenfindung, Beobachtung biogener Indikatoren, Knüpfen
kausaler Zusammenhänge, Feststellung des zeitlichen Schadensverlaufs,
(Schadensintensität - Altschäden)
- Erstellung des Untersuchungsberichtes mit Empfehlungen zur
Schadenssanierung im Einzelfall
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Im Verlauf der Untersuchung können dann (kostengünstig und sehr
sinnvoll) schadensträchtige Bereiche nachgeprüft oder nachgefragt
werden:
- bekannte Wasserschäden (Dach, Balkon, etc),
- Selbstbauinstallationen in Nassräumen, tropfende
Dichtungen,
- Baufeuchte nach Baumaßnahmen,
- Vorhandensein von Dampfsperren nach Ausbauten,
- neue Badausbauten,
- neue Fenster,
- nachträgliche Wärmedämmmaßnahmen,
- oberhalb der Erdgleiche Außendichtungen, unterhalb
Innendichtungen,
- Kellernutzung,
- Abluft von Dampferzeugern (Wäschetrockner, Bad, Dusche,
Küche etc.)
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Hier hat Tauwasser Schimmel verursacht. Das Holz quillt schon auf... Foto:
Dr.Kürsten
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Die Abseiten werden nun überall zur Kontrolle geöffnet. Die Klebung
sieht nicht ordentlich aus... Foto: Dr.Kürsten
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Hier hatte der Maurer an der Dampfsperre kurzerhand das weg geschnitten, was
ihm im Wege war... Foto: Dr.Kürsten
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Sanierungsmaßnahmen neben der Ursachenbeseitigung
Sanierungsmaßnahmen werden im Einzelfall auch bestimmt durch die Vorgaben des
bei der Gefahr gesundheitlicher Auswirkungen zu beteiligenden Fachgutachters, wenn es
sich z.B. um einen Kindergarten, ein Krankenhaus oder ein Altenheim handelt. Kinder,
Alte und Kranke sind besonders durch die von Pilz- und Bakterienbefall ausgehenden
Belastungen gefährdet.
u.U. zusätzlich erforderlich werdende Probenahmen
für nachfolgende Messungen und Nachweise im Mikrobiologischen Labor zur
Beurteilung möglicher Gesundheitsgefahren:
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- Luftmessung innen und außen der MVOC (von Mikroorganismen
produzierte organische Substanzen, die Ausgasungen von lebendem oder
abgestorbenem Pilzbefall)
- Luftmessung: Sporenkonzentration innen und außen
- Materialprobe Sporenbelastung und Bakterien
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Für den Geltungsbereich "berufliche Arbeitssicherheit"
sind die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe, u.a. die
TRBA 460, "Einstufung der Pilze nach Risikogruppen"
zu
beachten.
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Vorübergehende Desinfektion
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Um eine provisorische, zwischenzeitliche Desinfektion an Befallsbereichen zu
erreichen, werden diese mit 70%igem Alkohol (oder Ethylalkohol)
flächenmäßig desinfiziert. Dabei ist auf eine gute Lüftung
zu achten und der Gebrauch von offenem Feuer zu unterlassen (Stoffe sind
giftig, Explosionsgefahr!).
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Arbeitsschritte in größeren Befallsbereichen nach Sichern und
Abdichten mit Folienwänden, bei gleichzeitig und gesondert erfolgendem
Abstellen der Befallsursachen (Feuchtezufuhr):
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- Befallsbereiche absaugen mit K1 Staubsauger und alle anderen
befallenen Gegenstände als verpackten Müll entsorgen
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- befallenes Bauteil behandeln, z.B. Abspachteln der Flächen
mit Heißluftbehandlung und/oder
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- befallenes Bauteil entfernen, abbauen, z.B. Abschlagen des
Putzes und Entsorgung in Müllsäcken in den Hausmüll
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- Abflammen der z.B. abgeschlagenen Oberflächen mit
Propangasbrenner
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- laufendes Absaugen der Arbeitsbereiche mit K1 Staubsauger
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- provisorische Desinfektionsbehandlung mit Alkohol/Ethylalkohol
(70%), (giftig, feuergefährlich!)
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- Bauteil, z.B. mineralischen Putz wieder herstellen
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- Bei problematischen, unsicheren Ursachenbeseitigungen
Oberflächen mit vorbeugenden fungiziden Anstrichen versehen, die über
eine entsprechende Mineralsalzzusammensetzung das Pilzwachstum verhindern und
toxikologisch unbedenklich sind. ( Obacht: Schimmelmittel sind überwiegend
gesundheitsschädlich und obwohl biozidhaltig, nicht amtlich geprüft!
)
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Flankierende Empfehlungen
Besonders, wenn es sich um einen Altbau handelt, wenig Geld zur Verfügung steht
und daher eine schlechte Gebäudeinstandhaltung vorliegt, ist es nötig, danach
flankierende Empfehlungen auszusprechen. Dazu können folgende
Hinweise an den
Eigentümer wie auch an die Mieter
gehören:
- Prüfung auf weitere mangelhafte Dämmung der
Außenteile des Baukörpers, besonders auf kalte Innenwände und
erkennbaren Niederschlag von Kondenswasser
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- Prüfung der Außenwände und Decken zu nicht
geheizten Stockwerken auf ausreichende Dämmung und/oder
Dampfsperren
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- Prüfung auf eine Außendämmung als
nachträgliche Maßnahme, um z.B. ins Auge gefasste
Innendämmungen zu ersetzen
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- Hinweis an den Eigentümer, bei ungenügendem
Wärmeschutz der Außenwände diese frei (von Beschichtungen und
Bekleidungen,etc.) zu lassen, um die Luftzirkulation nicht zu behindern
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- Hinweis an die Nutzer, bei Einzelmöbeln einen
Außenwandabstand von 5 bis 10 cm zu belassen und keine
Einbauschränke an den Außenwänden vorzubauen (bewegte
Luftverhältnisse - Luftbewegung ermöglichen)
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- Erarbeitung einer an die Bedingungen angepassten
Ergänzung zum Abschnitt "Heizen und Lüften" für die
Hausordnung
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Empfehlungen und Links zu Literatur dazu
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Literaturliste: Biologische Arbeitsstoffe
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Werte zur Belastung durch Schimmelpilze am Arbeitsplatz
werden
in den entsprechenden Arbeitsstätten-
richtlinien formuliert. Schimmelpilze fallen dort unter die Bezeichnung
"biologische Arbeitsstoffe". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin bietet hierzu eine
Literaturliste zum Thema: "Biologische Arbeitsstoffe"
an.
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Für den Geltungsbereich des
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften- und Regelwerks für
Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
, geben die
Bauberufsgenossenschaften unter der
Nr. BGI 858
"Hinweise zur Gesundheitsgefährdung durch
biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung". In der
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung
nach
Biostoffverordnung (
BioStoffV
) werden dazu Vorgaben gemacht. Bei umfangreichem Befall
ist z.B. als Sorfortmaßnahme der betroffene Bereich abzudichten und gegen
Zutritt zu sperren, um keine gesundheitlichen Belastungen zuzulassen. Eine
ausreichende Lüftung nach draußen entspannt die Belastung erheblich.
Das kann u.U. Umquartierungen erforderlich machen. Hier wird dann in
ähnlicher Weise wie bei einer Sanierung von gebundenem Asbest vorgegangen
(TRGS 519).
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