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VOB - Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (DIN 1960), Teil B (DIN 1961), Teil C (ATVen) - Gesamtausgabe 2009
Beuth-VerlagEUR 42,00

Interessante Neuregelungen in der VOB
Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen in Bezug auf den Holzschutz am Bau

Teil A, Vergaberecht


§ 6: Die Eignungsprüfung wird ein "Muß"

Die neue VOB (2009) sieht im § 6 "Teilnehmer am Wettbewerb" im Absatz 3 unter 1. vor: " Zum Nachweis Ihrer Eignung ist die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bewerber oder Bieter zu prüfen."

Es besteht nunmehr eine Verpflichtung der Vergabestellen, eine Eignungsprüfung vorzunehmen.

Dies bedeutet, bei ausgeschriebenen Leistungen um den vorbeugenden und bekämpfenen Holzschutz am Bau ist der Sachkundenachweis in der Ausschreibung zu verlangen und bei der Vergabe zu prüfen.


Teil C (Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)
- Zimmer- und Holzbauarbeiten (DIN 18334)

Es wird ausdrücklich auf den Vorrang des vorbeugenden baulichen Holzschutzes nach DIN 68 800-2 hingewiesen.

Unter Punkt 3.3.1 ist festgelegt, dass Bauschnittholz, soweit nicht anderes festgelegt, höchstens mit einer Holzfeuchte von 20% eingebaut werden darf.

Anmerkung: Korrespondierend geht die DIN 1052 im Abschnitt 3.1.6 bei der Bemessung für Bauschnittholz für Nadelholz von einer max. Holzfeuchte von 20% beim Einbau aus.

Hinweis: Der vollständige Text der VOB C, ATV DIN 18334 ist im Internet und Druckausgabe kostenpflichtig und nur beim Beuth-Verlag zugänglich.


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