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Ablauf einer HausschwammbekämpfungBauschild zu einer Hausschwammbekämpfung am Bau:
Oft tritt nach der Entdeckung des Hausschwammes allgemeine Ratlosigkeit auf. Hausbesitzer scheinen reichlich entnervt zu sein, weil niemand abschätzen kann, wie aufwendig und somit teuer eine Sanierungsmaßnahme ist. Im Vordergrund sollten aber nicht die Kosten sondern das Finden der Ursache stehen. Dazu ist stets ein qualifizierter Fachmann nötig.Was ist zu tun, um die Ursachenfindung nicht dem Kostendruck unterzuordnen? Denn häufig wird ein Befall durch den Echten Hausschwamm zwar billig und auch augenscheinlich beseitigt aber auch nur kurzfristig beseitigt. Der dann danach auftretende "neue" Befalls, wird regelmäßig in Umfang und Summe teuer sein.
Sind schon Fruchtkörper erkennbar, geht damit die Sporenbildung einher, die zu einer größeren Gefährdung aller Bereiche an der Baukonstruktion führen kann, wenn dort die für einen Befall nötigen Bedingungen vorhanden sind.
Grundsätzlich ist die Lebensweise und damit das Wachstum des Echten Hausschwamms (gegen Luftzug geschützt) verdeckt und nur die Fruckkörper wachsen offen. Selten, z.B. bei anhaltender Luftstille kommt es auch zum sichtbaren Auswuchs. Daher muß vor einer Öffnung der Bauteile stets damit gerechnet werden, daß größere Befallsbereiche als zunächst vermutet oder auch mehrere voneinander getrennte Befallsherde vorliegen können. Im Rahmen einer Voruntersuchung zur Feststellung des Befallsumfanges sind daher schon Bauteilöffnungen erforderlich. Systematische Bekämpfung eines HausschwammbefallsBefallsbestimmung, Befallsnachweis, Befallsbedingungen und Befallsbereich Befallsbestimmung, Befallsnachweis, Befallsbedingungen und Befallsbereich
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Infektionen können auch aus der Überdauerung eines zuvor vorhandenen, alten Befalls stammen. Die Fortplanzung im Substrat erfolgt dann durch noch aktives, unbeachtet im Bauteil verbliebenes Mycel. Am länsten wirksam sind hier die an Konidien gebildeten Arthrosporen. Im verbliebenen Befallsholz sind sie quasi "vegetativ anwendungsfertig" an der Nahrungsqeulle eingelagert. Auch nach langer Wartezeit (Trockenstarre) können sie bei Feuchtezufuhr (dann sofort) einen Neubefall entwickeln.
Als wesentliche bauliche Maßnahmen sind die Ursache der erhöhten Feuchte von Holz und Mauerwerk festzustellen und zu beseitigen sowie erneute Feuchteeinwirkungen auszuschließen. Der echte Hausschwamm kann nicht einfach "so" wachsen. Sein Wuchs ist primär von einer ausreichenden Feuchte abhängig (s.o.) und räumlich durch deren Verteilung begrenzt. Auf einem nachhaltig trockenem Bauteil kann der Echte Hausschwamm weder auskeimen, noch kann er es durchwachsen. Somit läßt ein nachhaltig trockener Bauteilbereich (z.B. Mauerwerk) kein weiteres Wachstum zu. Dabei sollte aber die Nachhaltigkeit wirklich gesichert sein - jeden möglichen Tauwasseranfall eingeschlossen.
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Spritzwasser von Dachentwässerung an der Außenwand (grüne Algen zeigen es an) Foto: Rüpke |
Tauwasser an Kaltwasserleitungen im Sommer (Tropfen an den Leitungen) Foto: Rüpke |
Tropfwasser trift auf Hausschwammsporen (rostbrauner Staub am Boden) Foto: Rüpke |
Weil chemische Schutzmittel Pilze im befallenen Holz nicht abtöten, erfolgt (neben der Beseitigung der Befallsursache = Feuchte) die Bekämpfung eines Schwammbefalls im verbautem Holz in der Regel nur durch Entfernen der betreffenden Holzteile oder Austausch gegen Pilzbefall resistente oder vorbeugend geschützte Holzbauteile.
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Bohrlochtränkung mit Hochdruck. Foto: Rüpke |
Werden tragende und aussteifende Holzbauteile der Gefährdungsklasse 2 neu eingebaut, muß das Holz ausreichend eigenresistent (z.B. Stiel-/Traubeneiche) oder nach Vorschrift trog- oder kesseldruckimprägniert sein.
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aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D und DGFH-Merkblatt 3/2003 "Sonderverfahren zur Behandlung von Gefahrenstellen" |
Bohrlochtränkung (drucklose Befüllung)
Bei Fußpfetten und nicht allseitig freiliegenden Konstruktionshölzern mit Mauerwerkskontakt werden im Abstand von 10 cm versetzte Bohrungen mit einem Durchmesser von ca. 10 bis 16 mm und mit einer Tiefe bis zu zwei Drittel der Balkendicke eingebracht.
Senkrecht stehende Balken sind bei gleicher Bohrlochanordnung unter 45° anzubohren.
Balkenköpfe sind entsprechend zu Behandeln. Es ist darauf zu achten, daß die Bohrungen nicht im Bereich von Trockenrissen geführt werden und die Tagfähigkeit gewährleistet bleibt.
Die Imprägnierung erfolgt über eingebrachte Bohrlöcher mit einem Hartholzdübelverschlossen werden.
Die drucklose Befüllung ist ergiebiger.
Druckimprägnierung mit Injektoren
Statt der drucklosen Bohrlochtränkung kann die Imprägnierung schneller durch Druckimrägnierung mit Holzinjektoren erfolgen.
Dabei werden in der Praxis auch größere Bohrlochabstände gewählt, ohne daß die Schutzmittelverteilung im Holzinneren naschgewiesen vorliegen.
Die Befüllung mit Druck ist in der Schutzmittelverteilung weniger ergiebig, als die drucklose.
Einbau bauaufsichtlich zugelassenener Borsalzdübel als Schutzmitteldepot
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| Ausschnitt aus dem technischen Merkblatt eines bauaufsichtlich zugelassenen Borsalzdübel. Diese sind ein interessantes Mittel, um in Balkenköpfen o.a. ein Schutzmitteldepot anzulegen. Fa.Lavtox, Dr.Pylo |
Bei denkmalgeschützte Bauteilen oder Kunstobjekten, kommen auch Sonderverfahren (Heißluft-, Kontaktheizung-, Mikrowellen-, Hochfrequenz- oder Begasungsverfahren (z.B. Methylbromid) zum Einsatz.
Diese Verfahren sind nicht zugelassen, weshalb sie gesondert vertraglich vereinbart werden müssen, wenn das verbleibende Restrisiko und dessen Gewährleistung beim Auftraggeber verbleiben soll.
Im Bereich der ehemaligen Befallsstellen ist zusätzlich das Mauerwerk mit einem Schwammsperrmittel zu behandeln, sofern nicht das Mauerwerk in seiner Gesamtheit saniert wird.
Alle Arbeiten am Mauerwerk sind von einem Holzschutz-Fachbetrieb mit Sachkundenachweis auszuführen, da schon bei der Vorbereitung und Freilegung der Wand durch den Ausführenden die Ausbreitung des Pilzmyzels auf und in der Wand als Kriterium für den Umfang der gesamten Bekämpfungsmaßnahme (Wandbehandlung) erkannt wird und werden muss.
Zu diesen Vorarbeiten gehören unter anderem:
Der Sanierungsbereich hat sich auf 1,5 m in alle Richtungen über den sichtbaren Pilzbefall hinaus zu erstrecken.
Handelt es sich lediglich um einen oberflächlichen Myzelbewuchs auf dem Mauerwerk - d.h. es liegt nachgewiesener Maßen kein Durchwachsen vor - kann die Wandfläche entsprechend DIN 68800-4 , in Abhängigkeit der Herstellervorschrift im Flutverfahren mit einem Schwmmsperrmittel behandelt werden
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Die Anordnung der Bohrlöcher erfolgt bei druckloser Verfüllung (im beim Altbaudort anzutreffenden Mauerwerksverband aus Normalformaten) jede 2.Schicht im 25 cm Abstand versetzt. |
Bei der drucklosen Verfüllung werden die Bohrlöcher im 45° Winkel in der Lagerfuge angesetzt hergegestellt. |
aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D |
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Ist das Mauerwerk von Myzel durchwachsen, ist grundsätzlich eine Bohrlochbehandlung (s.o.) erforderlich. Hierfür bietet sich die Bohrlochdrucktränkung oder vorzugsweise die drucklose Bohrlochtränkung (wegen der größeren Schutzmittelverteilung) an.
(Bei nichtragenden Wänden ist es oft kostengünstiger sie im Ganzen auszutauschen als die Wände w.v. zu behandeln.)
Bohrlochtränkung
Eine drucklose Bohrlochtränkung ist am wirksamten, setzt aber ein entsprechendes Mauerwerksgefüge voraus:
Die Bohrlöcher werden schräg nach unten im Winkel von 30° bis 45° in gegeneinanderversetzten Reihen angebracht. Ihr Abstand soll horizontal ca. 25cm und vertikal ca. 15 -20 cm betragen. Im Bereich der Balkenauflager empfiehlt sicheine Reduzierung der Bohrlochabstände auf 10 cm sowohl horizontal als auch vertikal. Der Lochdurchmesser soll 20 - 30 mm betragen, die Tiefe des Bohrkanals in der Regel die Wanddicke minus 15 cm erfassen. Hinsichtlich der Einbringmengen pro m³ Mauerwerk sind Herstellerangaben zu beachten.
Im Übrigen hängen Bohrlochdurchmesser und -tiefe sowie Zahl der Bohrlächer von der Befallsstärke und der Art des Mauerwerks (Aufbau und Saugfähigkeit) ab. So wird in der Praxis auch mit einem Bohrlochdurchmesser von 12 bis 16 mm mit bis zu 24 Bohrlöchern pro m² gearbeitet.
In der Abhängikeit vom Saugvermögen des Mauerwerks und der örtlichen Gegebenheiten werden die Bohrlöcher mit dem Schwammsperrmittel mehrmals nach Herstellerangaben gefüllt und anschließend mit Mörtelpfropfen verschlossen.
Verpressen im Bohrlochtränkverfahren
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zum Verpressen der Bohrlöcher können auch Kaskaden Verwendung finden die ein großglächiges Einbringen ermöglichen. Foto und Konstruktion: Rüpke |
Anordnung der Bohrlöcher bei Verfüllung mit Druck: horizontal 20 cm, vertikal 20-30 cm Abstand versetzt, jeweils in Steinmitte angesetzt. |
Bei der Verfüllung mit Druck werden die Bohrlöcher so angesetzt, daß eine Lagerfuge durchdringen. Sind die Fugen nicht ausreichend stabil, müssen sie zuvor abgedichtet werden, um ein Austritt zu des Verpressmittels verhindern. |
aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D |
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Die zur Aufnahme der Injektionspacker erforderlichen Bohrlöcher werden horizontal oder mit leichtem Neigungswinkel bis Wanddicke minus 15 cm eingebracht. Der Bohrlochabstand soll rasterförmig horizontal ca. 25 cm und vertikal ca. 20 - 30 cm betragen. Sodann werden die Packer (Injektion-, Flügel- oder Kunststoffpacker) im vorderen Bohrkanal befestigt und das Schwammsperrmittel über Druckinjektionsgerät verpresst.
Bei größeren Wanddicken empfiehlt sich die Behandlung von beiden Seiten; dabei können die Bohrlochtiefen bis auf den halben Wanddurchmesser reduziert werden.
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aus WTA-Merkblatt "Der Echte Hausschwamm" E 1-2-03/D |
Bei einer zwei- mehrschaligem Mauerwerk sind die Wandflächen der Hohlräume im Flutverfahren satt zu imprägnieren oder im Schaumverfahren zu bearbeiten. Die Verpresstechnik bei zwei- und mehrschaligem ist in tabelle dargestellt. Es muss beachtet werden, daß zunächst die vordere Schale verpresse wird. Mit Langschaftpacker wird eine Durchtränkung der zweiten Schale erreicht.
Sofern die Packer nicht im Mauerwerk verbleiben ( nur bei Kunststoffpackern möglich), werden die Bohrkanäle mit Mörtelpfropfen verschlossen. Hinsichtlich der Einbringmenge pro m³ Mauerwerk sind die Herstellerangaben zu beachten.
Die oben dargestellten Bohrlochbehandlungen gelten nicht für Naturstein- und Lochziegelmauerwerk.
Oberflächenbehandlung
Die zu bearbeitende Wandfläche wird nach Herstellervorschrift mit einem Schwammsperrmittel im Flutverfahren oder Schaumverfahren behandelt.
Flutverfahren
Beim Fluten ist darauf zu achten, daß keine feinzerstäubenden Düsen verwendet werden, um stärkere (für den Verarbeiter durch Einatmen gesundheitsschädigende) Aerosolbildungen zu vermeiden. Das Spritzen ist daher auf Ausnahmefälle zu beschränken.
Zu beachten sind die vom Bundesinstitut für Risikobewertung geforderten Auflagen und Einschränkungen für alle Schwammsperrmittel. Diese sind nicht auf Mauerwerk anzuwenden, das bestimmungsgemäß in direktem Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt. Behandeltes Mauerwerk ist zu Wohn- und Aufenthaltsräumen hin zu verputzen oder mit anderen Ausbaumaterialien abzudecken. Weder Putz noch andere Ausbaumaterialien dürfen Schutzmittel enthalten. Werden im Mauerwerk größere Hohlräume - Mehrschaligkeit, zugemauerte Nischen - festgestellt, so solltendiese vorzugsweise im Schaumverfahren vehandelt werden. Dafür sind nur Präparate einzusetzen deren Eignung für dieses Verfahren nachgewiesen ist.
Schaumverfahren
Der Schaum ist so durch eine bis zwei Öffnungen je m² in den Hohlraum zu drücken, daß alle Hohlraumseiten benetzt werden (Überprüfung der Schaumverteilung durch benachbarte Öffnungen).
Bei Hohlkammermauerwerk hat sich das Schaumverfahren wirtschaftlich nicht bewährt, da an jedem Stein eine größere Öffnung hergestellt werden müßte. Hier ist auf das Fluten zurückzugreifen.
Die Pflicht zur Bescheinigung ausgeführter Holzschutzbehandlungen besteht nicht nur für alle Lieferungen von mit chemischen Holzschutzmitteln behandeltem Holz. Diese Bescheinigung gilt auch für eine Schwammsanierung, da Schwammsperrmittel auch Holzzschutzmittel sind. Dies wird in der Praxis häufig übersehen.
Nach Ausführung der chemischen Bekämpfungsmaßnahme ist diese gemäß DIN 68800-4 -7 an mindestens einer Stelle des Bauwerks dauerhaft zu kennzeichnen. Ist die Kennzeichnung nicht unmittelbar im behandelten Bereich möglich, ist an anderer sichtbarer Stelle anzugeben, welche Bereiche des Bauwerks behandelt worden sind. Zudem sollte der Auftraggeber angehalten werden, eine zweite Kennzeichnung als Dokument seiner Bauakte beizulegen.